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Anordnung einer Betreuung

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Danke Roy, aber das mit der Vorsorgevollmacht geht bei mir leider auch nicht, da ich keinen kenne, der das übernehmen ...


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Alt 27.10.2006, 03:14   #21
Club 300
 
Registriert seit: 14.10.2006
Beiträge: 308
Standard

Danke Roy, aber das mit der Vorsorgevollmacht geht bei mir leider auch nicht, da ich keinen kenne, der das übernehmen könnte - lebe sehr zurückgezogen. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann geht es bei mir in erster Linie darum, dass bei erneut auftretender akuter Suizidalität schnell eine Unterbringung erfolgen kann. Dazu, glaub ich, ist der Aufgabenbereich Aufenthaltsbestimmung gedacht, oder? Wobei ich das alles trotzdem nicht so ganz verstehe, denn bisher hat mich ja meine Psychiaterin immer zwangseingewiesen, da frag ich mich, wozu dann noch die Betreuung?

LG
Cosma
Cosma ist offline  
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Alt 27.10.2006, 11:41   #22
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard

Hi Cosma,

das fragst du dich ganz richtig. Auch nach Betreuungsrecht darfst du nur bei erheblicher Selbstgefährdung eingewiesen werden. Dazu braucht der Betreuer den Aufgabenkreis "Aufenthaltsbestimmung". In manchen Bundesländern ist bei Einweisung nach PsychKG keine Zwangsbehandlung ohne Zustimmung eines Betreuers möglich. Nach Betreuungsrecht ist sie auch nur bei erheblicher Selbst- oder Fremdgefährdung möglich. Also bei Lebensgefahr. Ich würde in jedem Fall eine Patientenverfügung ausstellen, an die der Betreuer sich halten muss:

Zitat:
Patientenverfügung

Hiermit verfüge ich bei Kenntnis der Risiken, dass ich bei Auftreten meiner Erkrankung ....... nur gegen meinen natürlichen Willen behandelt werden darf, wenn dies zur Abwehr einer lebensgefährlichen Situation notwendig sein sollte.

(Ort/Datum/Unterschrift)
Im Prinziep gibt die Patientenverfügung nur die Rechtslage wieder, die aber häufig nicht bekannt ist, bzw. nicht beachtet wird.

Grüsse - Roy
Roy ist offline  
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Stichworte
einrichtung der betreuung, gesundheit, vorsorgevollmacht

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