Dies ist ein Beitrag zum Thema Anordnung einer Betreuung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich soll jetzt einen Betreuer bekommen und hätte da ein paar Fragen...
Ich bin aufgrund einer bei mir diagnostizierten ...
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14.10.2006, 00:17 | #1 |
Club 300
Registriert seit: 13.10.2006
Beiträge: 308
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Anordnung einer Betreuung
Hallo,
ich soll jetzt einen Betreuer bekommen und hätte da ein paar Fragen... Ich bin aufgrund einer bei mir diagnostizierten paranoiden Schizophrenie in psychiatrischer Behandlung. Ich glaube selbst nicht, dass ich krank bin, aber das ist eine andere Geschichte. Bereits zweimal hat mich meine Psychiaterin wegen akuter Suizidalität in eine Klinik zwangseingewiesen. Während meines letzten Klinikaufenthalts teilte die mich behandelnde Ärztin mir mit, dass sie ein Betreuungsverfahren in die Wege leiten werde, was sie dann auch tat. Nach wenigen Tagen kam ein Psychiater um mich zu begutachten, zwei Tage zuvor war ein Richter da um mich anzuhören. Irgendwie checkte ich das alles gar nicht so richtig. Inzwischen bin ich aus der Klinik draußen und vor 2 Wochen wurde mir vom Amtsgericht das erstellte Gutachten (15 Seiten) zugeschickt, eine "Eilsache". Da steht zum Beispiel drin, dass meine Realitätswahrnehmung für den begrenzten Bereich der bei mir vorliegenden seelischen Erkrankung gestört und es aus psychiatrischer Sicht zweckmäßig sei, angesichts der zumindest partiell fehlenden Krankheitseinsicht eine Betreuung für die Gesundheitssorge ggfs. auch bei fehlendem Einverständnis meinerseits ANZUORDNEN, zumal im Falle einer erneuten Reexazerbation (was heißt das eigentlich??) der Erkrankung die Möglichkeit einer massiven Selbstgefährdung infolge auftretender Suizidalität bestehe. Ferner sei ich zu einer freien Abwägung und Bestimmung meiner Willensentscheidungen nur unzureichend in der Lage. Jetzt zu meinen Fragen: - Ist es wirklich möglich, dass auch gegen meinen (angeblich nicht freien) Willen eine Betreuung angeordnet werden kann??? - Wie muss ich mich bei der richterlichen Anhörung verhalten um zu beweisen, dass ich keinen Betreuer brauche? Hab ich nach zwei Zwangseinweisungen überhaupt eine Chance zu beweisen, dass mein Wille "frei" ist? - Worum geht es eigentlich bei so einer Anhörung? Welche Fragen werden einem da gestellt? - Und wenn es dann doch gegen meinen Willen zu einer Betreueranordnung kommt: Welche Aufgaben hat ein solcher Betreuer im Bereich der Gesundheitssorge konkret? Zu meiner Ärztin gehen kann ich übrigens allein, da geh ich alle 2 Wochen hin. In dem Gutachten steht auch drin, dass sich aus psychiatrischer Sicht erhebliche Bedenken ergäben, dass ich den Anforderungen meines Berufes gewachsen bin. Ich kann aber arbeiten, auch wenn mir das sehr schwer fällt und ich permanent überlastet bin, aber irgendwie gehts schon. Über Antworten würde ich mich sehr freuen! Cosma |
14.10.2006, 00:43 | #2 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Hallo Cosma, wenn du ganz normal im Job bist, finde ich das ja ein dickes Ei. Hast du eine Schwerbehinderteneigenschaft, einen GdB? Bei Suizidgedanken kennen Behörden Null Spaß.
Gehe gegen den Beschluss mit einem RA vor. Dein Prob war, dass wohl die Suizidgedanken eher zum Anlaß genommen worden sind für die Einleitung der Betreuung. Egal - wenn du dein Leben sonst auf die Reihe kriegst, dann brauchst du sowas nicht. Na ja, die Diagnose Schizophrenie scheint wohl jeder von denen Psychodoc 's zu kennen, weil er sonst nix anderes weiß. WEHREN mit Anwalt!!!! Gruss mary |
14.10.2006, 02:29 | #3 | ||||||
Forums-Geselle
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
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Re: Anordnung einer Betreuung
Hallo,
"erneute Reexazerbation" ist dreifach gemopppelt. Es heißt "erneutes Widerwiederaufleben" der Erkrankung. Es darf aber nur für den Zeitraum ein Betreuer bestellt werden, indem die freie Willensbestimmung ausgeschlossen ist. Eine "Betreuung auf Vorrat" ist nicht zulässig (BayObLG FamRZ 1995, 510). Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
Zitat:
(BGH NJW 1972, 335; OLG Hamm FG Prax 1997, 64) Man kann eine Patientenverfügung für den Fall der Nicht-Einwilligungsfähigkeit einrichten in der man festlegt, wie man behandelt werden darf. Eine Patientenverfügung ist für Arzt, Betreuer und Bevollmächtigten verbindlich, wenn: 1. die konkrete Behandlungssituation genannt wird 2. der Patient nicht erkennbar von der Verfügung abrückt 3. die Verfügung im Zustand der Einwilligungsfähigkeit verfasst wurde Mit einer Vorsorgevollmacht wird die Betreuung auch überflüssig. Details siehe hier: http://www.forum-betreuung.de/forum/...chts-t884.html Zitat:
Hoffe meine AWs haben geholfen. Am besten, du ließt dir auch noch das Kurzinfo zum Betreungsrecht durch: http://www.forum-betreuung.de/forum/...chts-t884.html Grüsse - Roy |
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14.10.2006, 21:57 | #4 |
Club 300
Registriert seit: 13.10.2006
Beiträge: 308
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Hallo Roy,
vielen Dank für deine schnelle und ausführliche Antwort, damit hilfst du mir sehr! Zu meiner Geschäftsfähigkeit steht im Gutachten: "Abgesehen von ihrer nur eingeschränkten Krankheitseinsicht ließ Frau X im Rahmen des Untersuchungsgesprächs keine gravierenden Defizite im Bereich ihres Urteilsvermögens erkennen. Eine schwerwiegende krankheitsbedingte Beeinträchtigung ihrer freien Willensbestimmung insgesamt lässt sich insofern nicht herleiten. Frau X muss daher als im wesentlichen geschäftsfähig angesehen werden. Allerdings erscheint ihre Realitätswahrnehmung für den begrenzten Bereich der bei ihr vorliegenden Erkrankung und der daraus resultierenden Folgebeeinträchtigungen gestört. Insofern muss von einer Beeinträchtigung der freien Willensbestimmung für einen relativ eng umgrenzten Bereich ausgegangen werden." Die Kurzinfo zum Betreuungsrecht hab ich mir schon durchgelesen, dennoch vielen Dank für den Tipp, hab auch schon viel im Internet rumgelesen um mich kundig zu machen. Hallo Mary, Danke auch für deine Antwort. Nein, schwerbehindert bin ich nicht, nur eben angeblich schizophren. Gruß Cosma |
15.10.2006, 12:11 | #5 | |||||
Forums-Geselle
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
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Zitat:
Zitat:
Ich würde folgendes Schreiben aufsetzen: Zitat:
Zitat:
Zitat:
Broschüre "Patientenverfügung" des Bundesjustizministeriums (pdf-Datei 532 kb) http://www.bmj.de/media/archive/1184.pdf Bochumer Willenserklärung http://www.psychiatrie-erfahrene-nrw.de/willen3.html Grüsse - Roy |
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15.10.2006, 22:39 | #6 |
Club 300
Registriert seit: 13.10.2006
Beiträge: 308
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Vielen Dank, Roy,
ich werde genau so vorgehen, wie du vorschlägst und hoffe, damit die Betreuerbestellung abwenden zu können. Gruß Cosma |
15.10.2006, 22:50 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
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Gern geschehen. Melde dich mal wie es ausgegangen ist.
Grüsse - Roy |
16.10.2006, 09:16 | #8 |
"Betreuerschreck"
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
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an Cosma
Hallo Cosma
sag mal wie bist du denn an das Gutachten gekommen? Ich meine normalerweise kriegt mann die doch nicht in die HAnd oder? Mich würde auch mal brennend interessieren was in meinem steht. lg MOMO
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16.10.2006, 13:53 | #9 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
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Re: an Cosma
Zitat:
Grüsse - Roy |
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16.10.2006, 15:59 | #10 |
"Betreuerschreck"
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
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Hallo Roy
Ja den gesetzestext kenn ich auch. Aber in der Praxis sieht das dann ein wenig anders aus:O(( DA wird argumentiert das es mir schaden könnte wenn ich es lese, oder das da auch subjektive Sachen drinstehen, die unter das Datenschutzgesetz fallen usw. Ich denke das würde ein harter Kampf werden wenn ich das durchziehen würde. Aber auf der anderen Seite es geht um mich, nun ich denke ich werds mal versuchen. lg MOMO
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Stichworte |
einrichtung der betreuung, gesundheit, vorsorgevollmacht |
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