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Fragen zur Betreuung

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Hallo:-) da mir hier in meinem Fall gut weitergeholfen wurde bitte ich nochmal um Hilfe. Es geht um meinen 36-Jahre ...


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Alt 30.10.2012, 13:13   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.08.2010
Ort: Baden Württemberg
Beiträge: 79
Standard Fragen zur Betreuung

Hallo:-)
da mir hier in meinem Fall gut weitergeholfen wurde bitte ich nochmal um Hilfe. Es geht um meinen 36-Jahre alten Stiefsohn für den eine Betreuung angeregt und mittlerweile (seit ca 5 monaten ) auch genehmigt wurde. Betreuungsfelder sind Vermögenssorge, Vertretung vor Behörden und Wohnungsangelegenheiten
Also vorweg möchte ich auch sagen das ich jetzt nicht über die Betreuuerin schimpfen möchte. Ich möchte nur den Sachverhalt schildern und Eure Meinung hören

Ich nenn den Sohn jetzt einfach mal A. A. bekam die Betreuung weil er einiges an Schulden zusammengehäuft hat zum Schluss wohnungslos und nicht mehr krankenversichert war. Er hat Probleme die Realität zu sehen und lügt sich die Welt zurecht wie er sie gerne hätte. Nachdem er eben am Ende war zog er bei mir und seinem Vater ein. Ich ging mit ihm zur Krankenkasse, zur Arge etc und mit seinem EInverständnis wurde die Betreuung angeregt. Der Gutachter stellte eine Persönlichkeitsstörung fest . Obwohl also das Problem mit den Lügen bekannt war und auch damit das A. Hilfe beim Umgang mit der Arge braucht, bei der Kontaktpflege mit eventuellen Vermietern hält die Betreuerin sich total zurück. A. soll doch bitte machen und sie einfach informieren. Und nun kam das was kommen musste . Es gab einen herben rückschlag weil A. überfordert war ( aber ich konnte da auch nicht helfen).Also ich hab über meinen damaligen Betreuer( ja wir haben wieder Kontakt aber das ist ne andere Geschichte) eine WOhnung für ihn bekommen. Alles war super aber dann fingen schon die Probleme an. A. Betreuerin hat es schwer hinbekommen ihn zu kontaktieren, einmal ganz kurz aber um details zu besprechen hat sie sich nimmer an ihn gewendet,gut egal immerhin hat sie einmal die Vermieterin kontaktiert .Dann zog sie sich leider total zurück und dann begann das Chaos. Aus gesicherter Quelle weiss ich nur das A sich die Wohnung angeschaut hat , sie wollte und das die Arge sie genehmigen würde. Und dann muss was schief gelaufen sein. Zwar erzählte A, noch er hätte letzten Donnerstag mit der Vermieterin telefoniert und die Schlüsselübergabe ausgemacht aber am Freitag rief mich mein ehem. Betreuer an und meinte es hätte sich keiner um die Wohnung weiter gekümmert die Vermieterin hätte auf die Rückmeldung der Betreuerin gewartet und da die nicht kam wäre die Wohnung kurzfristig an jemand anderen vermietet worden.
Ich meine hätte da die Betreuerin nicht bischen helfen müssen. Genau diese problematik ist doch aus der Vergangenheit bekannt und hat zur Betreuung geführt.
Ein erstes gemeinsames Gespräch gab es schon vor Wochen . In kürze setzen wir (A. ich und die Betreuerin uns nochmal zusammen)
Meint ihr ich könnte sie da höflich drum bitten da ein Auge mehr drauf zu haben und A. mehr zu begleiten. A. selber würde sich das auch wünschen.
Sorry ist sehr lang geworden aber ich würde mich freuen wenn mir trotzdem jemand tipps geben könnte. WIe gesagt ich will ja freundlich mit ihr umgehen will sie auch nicht angreifen. Ich will nur das diese Betreuung funktioniert und ich nicht mehr drauf schauen muss

LG und vielen Dank
michelle1979 ist offline  
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Alt 30.10.2012, 21:05   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,598
Standard

Hallo Michelle

Nachdem, was Du geschildert hast, scheint die Diagnose der Persönlichkeitsstörung (wahrscheinlich Borderline) reichlich zutreffend zu sein.

Um es kurz vorneweg zu sagen: Ich würde mich da als Betreuer auch reichlich zurückhalten. Ich würde aber auch Euch als Angehörige darüber informieren, dass ihr euch und eure Gesundheit selber schützen müßt, weil solche Menschen das Talent haben hilfsbereite Menschen bis zum gehtnichtmehr auszusaugen und dann wie Dreck fallen zu lassen, wenn eine Gegenforderung gestellt wird.

Menschen mit einer Persönlichkeitsstörung (Borderliner) können im Prinzip alles selber erledigen. Sie tun es nur einfach nicht, weil sich immer ein Trottel findet, der das für sie macht. Sie benötigen eine Therapie, die sie auch haben wollen - also freiwilig. Die Therapie ist kein Zuckerschlecken, weil sie da auf sich selber zurückgeworfen werden.
Als Betreuer sage ich diesen Menschen, dass ich ihnen grundsätzlich zuhöre, ihre Wünsche aufnehme und ihnen Tipps und Wege aufzeige, wie sie ihre Wünsche umsetzen können. Ich weise sie aber auch ganz deutlich darauf hin, dass ich selber keinen Finger krumm machen werde, sondern dass sie alles selber tun müssen.
Einen Antrag bei Behörden stellen mach ich wohl, um die Existenz abzusichern - aber eine Wohnung beschaffen kommt nicht in die Tüte.

Wie Du selber schon geschrieben hast: Du hast die Wohnung beschafft, Dein Stiefsohn erzählt einem das blaue vom Himmel runter etc.
Dann mußt Du Dich eigentlich nicht wundern, wenn das mit der Bude nicht geklappt hat. Dein Stiefsohn hätte etwas selber machen müssen. Wo Du ihm doch schon fas alles abgenommen hast: Wieso hast Du den Rest mit der Wohnung nicht auch noch geregelt und ihn nach dem Einrichten und saubermachen auch noch dien Treppen hochgetragen?

Versteh' mich bitte nicht falsch, aber die Zurückhaltung der Betreuerin war eigentlich schon sinnvoll und richtig.


Jetzt klingt es vielleicht hart, aber:
Das einzig Richtige, was Du und der Vater tun könnt, ist den Stiefsohn an die frische Luft zu setzen und ihm das Haus zu verbieten, wenn er Euch immer nur veräppelt.
Er wird Euch sowieso verfluchen, weil ihr ihm irgendwann nicht das gewünschte Zückerchen in den Hintern blast. Dann lieber gleich, ohne vorher die eigenen Nerven zerschunden zu haben.

Bei dieser Erkrankung kann nur er sich selber helfen gesund zu werden.
Ihr könnt Euch nur selber mit Eurer Hilfe krank machen. Das ist das Blöde daran.

Ich würde gerne schöneres antworten, geht aber nicht.

Viel Glück und gute Nerven
wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 30.10.2012, 21:31   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 09.08.2010
Ort: Baden Württemberg
Beiträge: 79
Standard

Hallo Imre,
ich danke dir für die klaren Worte. Das mit der Wohnung war eigentlich ein Gefallen an mich selber da die Situation zu dritt hier nicht grad einfach ist
Ich kann dir leider die Diagnose nicht mehr nennen. Aber du hast das schon richtig beschrieben.
Vor die Tür setzen wird ihn mein Mann nicht. Aber ok das ist ne andere Geschichte.
Was mich an der betreuerin einfach stört ist aber schon die Erwaltungshaltung an uns(an mich) Und darum gehts mir auch. Kann es wirklich sein das eine Betreuerin die die Vermögenssorge hat ihm vermittelt das er uns dann eben nach Geld fragen soll wenn seins nicht reicht und als ich sie anrief um nachzuhaken meinte sie nur *Ach die fünf oder zehn Euro kriegen Sie ja wieder *

Ich möchte auch richtig stellen das es mir gar nicht darum geht das sie Makler spielt und ne Wohnung sucht. Mich hat es nur verwundert das sie auch die Sachen wie Mietvertrag etc nicht mit übernommen hat denn das war auch laut Gericht ihre vorrangige Aufgabe :-(

Danke im übrigen auch für den TIpp mich /Uns zu schützen. Ich werde (aber das ist ja nun kein Thema hier, das ist mir klar:-) ) durchaus überlegen was da machbar ist, denn die Entscheidung von meinem Mann kann ich nicht beeinflussen
michelle1979 ist offline  
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Alt 20.10.2021, 16:13   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 20.10.2021
Beiträge: 3
Standard Betreuer wechsel

Hallo liebe Comunity,

Ich habe eine Frage!

Ich bin mit einem Richterlichen Beschluß auf einer Therapie zur Alkohol entwöhnung, alles läuft super.
Ich habe einen gerichtlichen Betreuer der mich verlängert, und dem ich nicht mehr so Vertraue.
Eine Freundin von mir hat mir angeboten dies zu Privat zu übernehmen so das ich mal einen sprung nach vorne machen kann und nicht nur eine Einnahme Quelle bin ! Denn so komme ich mir vor.
Sie hat eine saubere Weste, keine Schulden, Arbeit, Familie, keine Straftaten u.s.w , sie steht Voll im Leben.
Kann ich trotz Beschluß eine Privat Person als Betreuerin Beantragen ? Und habe ich Chancen dies vor Gericht zu bekommen ?
Glg Locke84
Locke84 ist offline  
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Alt 20.10.2021, 16:32   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Ich bin mit einem Richterlichen Beschluß auf einer Therapie zur Alkohol entwöhnung, alles läuft super.
Ich habe einen gerichtlichen Betreuer der mich verlängert, und dem ich nicht mehr so Vertraue.
In alle denkbaren Richtungen hin- heftige Sache.


Deine Frage trenne ich deswegen mal.
Dein Betreuer hat deinen richterlichen Beschluss verlängern lassen. Warum wohl? Weil alles so gut läuft und du inzwischen anerkannt "safe" bist? Eher nicht denn...... Betreuer treffen soclche (Verlängeruns-)entscheidungen nicht alleine, und vor allem nicht aus dem hohlen Bauch heraus.


Dafür bzw. vor einem solchen Beschluss gibt es in der Regel mit dem Betreuer ein Beratungsgespräch mit dem zuständigen Arzt, der Pflege bzw. dem sonstigen Personal und ganz zum Schluss kommt auch noch der Eindruck des Betreuers zur Frage hinzu.
Es handelt sich bei solchen Entscheidungen also definitiv nicht alleine um die Entscheidung des jeweiligen Betreuers sondern um die grundsätzliche Sachlage.


Grundsätzlich kann jeder (im Moment noch) eine gesetzliche Betreuung für einen anderen ehrenamtlich übernehmen. Du könntest also bei Gericht einen Antrag auf einen Betreuerwechsel stellen.


Die einzige Einschränkung in deinem Fall könnte darin liegen, dass du für eine ehrenamtliche Übernahme als ein "zu schwerer Fall", nämlich einer der Fachwissen über die Erkrankung erfordert, sein könntest.
Alkis gelten im allgemeinen nicht zur Übergabe an ein Ehrenamt- mindestens nicht solange, solange keine längere Abstinenzphase (teilweise über Jahre) bestand.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 20.10.2021, 16:43   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 20.10.2021
Beiträge: 3
Standard

Habe Email geschrieben...
Aja, u d doch es gibt schwarze Schafe lg
Locke84 ist offline  
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Alt 20.10.2021, 16:48   #7
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 20.10.2021
Beiträge: 3
Standard

Danke für die direkte Antwort.

Zu meinem Betreuer....

Er lässt sich nicht blicken, Gespräche sind fast unmöglich. Er hat nicht mit dem Richter gesprochen sonder es hat ein gutachter die Verlängerung nach 15 min Gespräch beantragt.
Es sollten 2 Jahre sein ich habe eins bekommen.
Bin ich auch zufrieden mit. Ich bin täglich draußen ich könnte wie viele im Haus abhauen saufen gehen und mich von der Polizei suchen lassen, mache ich aber nicht da es nicht in meinem Interesse liegt.
Und ja ich bin seit 1.5.19 sauber ....
Habe ein hohes Vertrauen hier im Haus und drauf bin ich stolz.
Ich wollt eigentlich nur wissen kann meine Bekannte die Betreuung übernehmen ?
Glg Locke84
Locke84 ist offline  
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Alt 20.10.2021, 17:38   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 23.03.2021
Ort: Niedersachsen
Beiträge: 144
Standard

Hallo Locke84 !

Michaela hat hier deine Frage entsprechend beantwortet gehabt, bei deinem zuständigen Betreuungsgericht einen Antrag auf Wechsel des Betreuers stellen und die Entscheidung durch dieses abwarten.

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Grundsätzlich kann jeder (im Moment noch) eine gesetzliche Betreuung für einen anderen ehrenamtlich übernehmen. Du könntest also bei Gericht einen Antrag auf einen Betreuerwechsel stellen.
Alexander
alexander000 ist offline  
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Alt 20.10.2021, 20:21   #9
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Habe ein hohes Vertrauen hier im Haus und drauf bin ich stolz.
Darauf kannst dann mit Recht stolz sein.
Suche dir für deinen Antrag wenn möglich sowas wie Verbündete z.B. die Personen die dir dieses Vertrauen entgegenbringen. Verkehrt kann es auch nicht sein diese in deine Pläne einzuweihen und sie mit ihnen zu besprechen.
Mit Unterstützung klappt vieles besser.


Viel Erfolg dabei
__________________
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michaela mohr ist offline  
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