Dies ist ein Beitrag zum Thema Anmieten einer Wohnung für meinen 100 % geistig behinderten Bruder im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Nachdem am 20.09.12 mein Vater verstorben ist, muss nun sein Haus verkauft werden, denn es ist noch mit 36.000 Euro ...
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#1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 145
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Nachdem am 20.09.12 mein Vater verstorben ist, muss nun sein Haus verkauft werden, denn es ist noch mit 36.000 Euro belastet durch die Pflege meiner 2009 verstorbenen Mutter.
Mein Bruder, der bis dato im Haus gelebt hat und direkt in der Nachbarschaft seit 37 Jahren einen gut bezahlten Arbeitsplatz hat, müsste aus diesen Gründen eine Wohnung in der Nähe haben, da er anderenfalls keine Fahrmöglichkeit hätte. Nun habe ich eine kleine Wohnung für ihn gefunden, in die er sich regelrecht verliebt hat, und der Vermieter hatte mir telefonisch schon eine Fast-Zusage gegeben. Plötzlich und nach Rücksprache mit seinem Schwiegersohn (einem Anwalt) will er den Mietvertrag nur dann schließen, wenn ich mit als Mieter auftrete. Dass ich als Betreuung ohnehin im Thema bin, interessiert ihn nicht. Ich denke, dass das Haftungsgründe hat, würde aber gerne mal die Einschätzung hier im Forum wissen und was mir schlimmstenfalls passieren könnte. Finanziell habe ich nichts zu befürchten, denn mein Bruder verdient recht gut und hat außerdem Sparguthaben und Privat-Haftpflicht, so dass evtl. von ihm verursachte Schäden durch z.B. fehlendes Lüften usw. ausgeglichen werden könnte. |
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#2 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Trittst Du als Mit-Mieter auf und nicht als Betreuer, kann der Vermieter sich mit sämtlichen Ansprüchen an Dich persönlich wenden.
Wenn der Mietvertrag geschlossen werden soll, ist ggfs. die Genehmigung des Betreuungsgerichts einzuholen (in der Regel nicht erforderlich, weil die Mietverträge im Allgemeinen auf unbestimmte Zeit geschlossen werden). Abklären musst Du die Versorgung Deines Bruders (ambulante Dienste, was ist, wenn Du mal nicht erreichbar bist, im Krankenhaus liegst o. ä.). Haftpflichtversicherung ist super, vllt. den Vermieter darauf ansprechen. Ansonsten ... er muss ja nicht an Deinen Bruder vermieten. Ich persönlich wüsste keinen Grund, warum Du als Betreuer als Partei mit im Mietvertrag stehen solltest (Anwalt hin oder peng).
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#3 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Tag EBunde,
Fara hat das Wesentliche schon gesagt. Als Betreuerin trete ich nie in einem Mietvertrag mit ein. Kann ja immer auch sein, die Betreuung endet, ich ziehe weg oder sonst was. Dann würde ich mit einem Mietvertrag für wildfremde Menschen dasitzen. Da es sich hier um deinen Bruder handelt musst Du selbst entscheiden ob du diese Verantwortung übernehmen möchtest. Solange Du mit unterschrieben hast und als Mieter giltst bist du für alles haftbar- genau wie dein Bruder. Wenn der "Berater" des Vermieters Anwalt ist dann kann ich mir das Szenario gut vorstellen, die Welt ist voll von Berichten wo Betreuern letztendlich nichts anderes übrig blieb wie Vermieter auf den Kosten von Renovierungen usw. sitzen zu lassen- keiner hat nämlich diese Kosten übernommen. Dem will wahrscheinlich der Vermieter vorbeugen. Viel Glück mit der Entscheidung ![]() Michaela |
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#4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,098
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Moin moin
Das wichtigste haben die anderen ja schon geschrieben und die Entscheidung ob Du in den MV mit eintrittst, oder nur als Betreuer Deines Bruders unterschreibst mußt Du treffen. Deshalb noch ein kleiner Kommentar zu dem Anwalt: Anwälte haben vielleicht eine Meinung, aber diese ist überhaupt nicht von Belang. Sie vertreten von Berufes wegen ganz subjektiv die Interessen ihrer Mandanten. Böse gesagt: Sie sind Prostituierte der subjektiven Meinung (Sie machen es ja schließlich für Geld...). Leider vertreten sie dabei in ganz vielen Fällen auch den letzten Blödsinn (solange es Geld dafür gibt, warum nicht?...) treten dabei aber immer als Halbgötter in schwarz auf und tun so, als hätten sie das Recht mit Suppenkellen gefressen. Also lass Dich nicht von dem Vermieter und seinem RA-Bruder beeindrucken, wenn Du nur als Betreuer unterschreiben willst. MfG Imre P.S.: Bevor jetzt alle Anwälte die Lampe hochgehen: Ich kenne auch welche, die OK sind. Aber dafür muss man erst mal hinter die Fassade sehen können bzw. dürfen.
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.07.2010
Ort: Kreis Altenkirchen
Beiträge: 145
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Danke für die aufschlussreichen Antworten. Imre muss ich sagen, dass ich da keine Alternative habe, denn der Vermieter wird einen Mietvertrag ohne mich nicht machen.
Es kann aber sein, dass ich gar nicht mehr dort anmieten muss, weil sich gestern eine Alternative in der Nachbarschaft ergeben hat. Das ganze Szenario bei dieser Geschichte -wir müssen persönlich unterzeichnen, Zuschicken des MV reicht nicht, obwohl zunächst von der Hausverwaltung schriftlich zugesagt- kommt mir ohnehin komisch vor und riecht förmlich nach Ärger. Ich werde das Gefühl nicht los, dass in der Wohnung meinem Bruder Dinge angelastet würden, die er gar nicht zu verantworten hat. Mir ist z.B erst jetzt bekannt geworden, dass die Wohnung schon immer sehr feucht war, und der Vermieter hatte ja bereits davon gesprochen, dass Lüften kontrolliert werden müsse. Der kennt meinen Bruder seit 30 Jahren.............. Ich werde wohl so oder so meinem Bruder empfehlen, diese Wohnung nicht zu nehmen - um ihn zu schützen, aber auch mir vorprogrammierten Ärger zu ersparen. Da rede nochmal einer davon, dass Behinderte integriert sind - solche Leute müssten angeprangert werden, und ich überlege, in der Zeitung mal einen Artikel zu veröffentlichen. Zum Thema Anwälte kann ich Imre nur beipflichten - der Berater in diesem Fall ist für mich indiskutabel. Gruß Edith Bunde-B |
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