Dies ist ein Beitrag zum Thema Berufsbetreuer im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich wolltegerne mal wissen wo ich mit teilen kann wen der betreuer seuine pflichten nicht nach kommt
Mein Sohn lebt ...
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#1 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 09.03.2012
Beiträge: 59
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Ich wolltegerne mal wissen wo ich mit teilen kann wen der betreuer seuine pflichten nicht nach kommt
Mein Sohn lebt in einerein richtung Jetzt muste der Behinderten aus weis verllängert werden ich wurd jetzt von der einrichtung beauftragt dises bitte zu tun das es wen sie es dem betreuer auftragen würden es sehr lange dauer würde bis mein sohn zu rück bekommt Der beteur hat sich nach vierzehn monaten bei meinem sohn in der einrichtung blicken lassen weil der jahres bericht fällig war da sagte mein sohn das er nach hause zu zu seiner familie möchte da wurde ihn gesagt das er besuch und urlaub verbringen darf aber auf keinen fall für ganz weil den die betreung über nehmen würde was kann ich da machen mein sohn wünschtes so sehr der beteur kümmert sich um nichts |
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#2 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Fein, wenn die Einrichtung Dich beauftragt hat - nur erledigen können wirst Du es nicht, wenn Du kein gesetzlicher Vertreter bist.
Bitte bei Fehlverhalten des Betreuers umgehend das Gericht und ggfs. auch die Betreuungsstelle schriftlich (!) informieren und das Fehlverhalten darlegen! Das Gericht kann dann im Wege seiner Aufsichtspflicht handeln und den Betreuer evtl. aus dem Amt entlassen und einen neuen Betreuer bestellen.
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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#3 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 09.03.2012
Beiträge: 59
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Besten dank für die antwort ich habe es schonmal versucht den betreuer wechseln zu lassen beziehungsweise würde gerne die betreung über nehmen aber das gericht stimmte nicht zu da ich mein sohn nach hause holen würde
wie kan ich aber nochversuchen das gericht und die btreungsbehörde davon zu überzeugen das er seine pflichten nicht nach kommt mein sohn kann sich nicht ausdrücken und es selber erzählen |
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#4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,098
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Hallo Fabian
Du kannst es damit versuchen, in dem Du detailliert schilderst, in welchen Punkten (also: wer, was, wann, wie bzw wie nicht, warum) der Betreuer seinen Pflichten nicht nachgekommen ist. Wenn das Gericht meint, Du wärest nicht als Betreuer geeignet, dann bestehe eben nicht darauf, Betreuer zu werden sondern nur auf einen Betreuerwechsel. MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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