Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Betreuungsende, Wiedererlangung der Kontenverfügung, Aufgaben des Betreuers

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsende, Wiedererlangung der Kontenverfügung, Aufgaben des Betreuers im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Nach den Vermögensverhältnissen kann und darf ein Betreuer m. M. n. aber nur fragen, wenn er die Vermögenssorge hat. Hat ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 09.11.2012, 08:29   #11
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
Standard

Nach den Vermögensverhältnissen kann und darf ein Betreuer m. M. n. aber nur fragen, wenn er die Vermögenssorge hat.
Hat der Betreuer - wie hier - nur die Gesundheitssorge, kann er nur die Angelegenheiten mit den Ärzten etc. klären und muss lediglich den Erstbericht abgeben.

Die Anregung der Betreuung kann durch die Klinik oder durch Dritte erfolgt sein.
Bei den Anregungen hier steht oft, aber nicht immer, dabei, wer mit welchem Verwandtschaftsverhältnis zu den Angehörigen zählt.

Das Bankenthema hatten wir jetzt ausgiebig besprochen, denke ich.
Vllt. sollte ich mal mit der Wand reden. Sie hört wenigstens zu.

Vllt. kann der Themenstarter ja mal ein Feedback abgeben, wie sich die Angelegenheit weiter entwickelt.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2012, 08:46   #12
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Morgen Fara

Zitat:
Nach den Vermögensverhältnissen kann und darf ein Betreuer m. M. n. aber nur fragen, wenn er die Vermögenssorge hat.
Wir hier werden grundsätzlich aufgefordert ein Vermögensverzeichnis zu erstellen bzw. abzugeben- ob mit oder ohne Vermögensorge. Nachweise in Form von Kontoauszügen müssen da aber nicht dabei sein.
Deshalb habe ich das auch mit dem Wort "Dilemma" beschrieben.

Es soll ja auch Gerichte geben die Vergütungen ohne eingereichtes Vermögensverzeichnis einfach liegen lassen, oder es werden dann Schätzungen vorgenommen die in der Regel deutlich zu Ungunsten des Betreuten ausgehen.

Zitat:
Bei den Anregungen hier steht oft, aber nicht immer, dabei, wer mit welchem Verwandtschaftsverhältnis zu den Angehörigen zählt.
In "unseren" Anregungen ist als Grund für die Beantragung einer Betreuung immer mit angeführt, dass die Klinik keinen (anderen) Ansprechpartner hat- und natürlich deshalb dann die Betreuung anregt.

Frohes Freitags- Schaffen
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2012, 08:50   #13
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Wir hier werden grundsätzlich aufgefordert ein Vermögensverzeichnis zu erstellen bzw. abzugeben- ob mit oder ohne Vermögensorge. Nachweise in Form von Kontoauszügen müssen da aber nicht dabei sein.
Deshalb habe ich das auch mit dem Wort "Dilemma" beschrieben.

Es soll ja auch Gerichte geben die Vergütungen ohne eingereichtes Vermögensverzeichnis einfach liegen lassen, oder es werden dann Schätzungen vorgenommen die in der Regel deutlich zu Ungunsten des Betreuten ausgehen.
Das geht aber nicht ...
Wenn die Vermögenssorge nicht im Aufgabenkreis enthalten ist, ist logischerweise der Betreute Ansprechpartner!
Hier werden die Betreuten dann immer selbst aufgefordert, das vorhandene aktuelle Vermögen nachzuweisen, damit das Gericht richtig festsetzen kann.
Zum einen muss der Betreute bei Anträgen, die gegen das Vermögen lauten, sowieso angehört werden (und dieser kann dann ggfs. Einwendungen erheben).
Zum anderen muss das Gericht ja prüfen, ob die Vergütung auch wirklich aus der Staatskasse gezahlt werden kann. Evtl. kommt dann auch die Regressforderung gegenüber dem Betreuten in Betracht.

Nee, nee ... so wie bei Euch ... so geht das nich' ...
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2012, 08:56   #14
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Nee, nee ... so wie bei Euch ... so geht das nich' ...
Uahhhhh, und das alles im offenen Bereich So ist das mit der klaren Rechtslage Angeblich solls dazu auch ein Formblatt mit Infos für die Angehörigen zu der Frage geben aber ich habs noch nie gesehen.

Wir müssen ja auch die Atteste zur Verlängerung der Betreuung beibringen anstatt uns auf den bequemen Sessel der Amtsermittlungspflicht zurücklehnen zu können.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2012, 09:01   #15
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard

Wenn man keine Vermögenssorge hat, braucht man auch kein Vermögensverzeichnis zu fertigen. Wenn mich das Gericht routinemäßig auffordert, über einen Bereich zu berichten, für den ich nicht zuständig bin, teile ich das mit und stelle anheim, mir diesen Zuständigkeitsbereich zu übergeben, wenn das Gericht wünscht, dass ich insoweit tätig werde.
__________________

Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt.
(Georg Christoph Lichtenberg)


ronja ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2012, 09:05   #16
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
Reden

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Uahhhhh, und das alles im offenen Bereich
Wo denn sonst? Woher soll ich denn wissen, in was für einem Zwergenkaff hinterm Mond Du bist!?

So ist das mit der klaren Rechtslage Angeblich solls dazu auch ein Formblatt mit Infos für die Angehörigen zu der Frage geben aber ich habs noch nie gesehen.

Bist Du angehörig!? Nein? Was wundert Dich dann?

Wir müssen ja auch die Atteste zur Verlängerung der Betreuung beibringen anstatt uns auf den bequemen Sessel der Amtsermittlungspflicht zurücklehnen zu können.
Hm ... das wird hier auch oft gemacht, dass den Betreuern das Hinterherrennen aufgedrückt wird. ... Ts. Wasn das hier?!
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2012, 09:07   #17
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
Standard

Zitat:
Zitat von ronja Beitrag anzeigen
Wenn man keine Vermögenssorge hat, braucht man auch kein Vermögensverzeichnis zu fertigen. Wenn mich das Gericht routinemäßig auffordert, über einen Bereich zu berichten, für den ich nicht zuständig bin, teile ich das mit und stelle anheim, mir diesen Zuständigkeitsbereich zu übergeben, wenn das Gericht wünscht, dass ich insoweit tätig werde.
Sag ich ja.
Dennoch keine ich Deine unverhältnismäßige Schelte und das Scheren aller über einen Kamm nicht unterschreiben.
__________________
Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2012, 09:09   #18
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Wenn mich das Gericht routinemäßig auffordert, über einen Bereich zu berichten, für den ich nicht zuständig bin, teile ich das mit und stelle anheim, mir diesen Zuständigkeitsbereich zu übergeben, wenn das Gericht wünscht, dass ich insoweit tätig werde. __________________
Zitat:
Es ist schon ziemlich merkwürdig, wenn sie eine Erweiterung der Betreuung erhält, weil sie auf Fragen, die einen ihr nicht übertragenenen Aufgabenbereich betroffen haben, keine Antwort erhält.
So wahrscheinlich auch geschehen beim Threadstarter und seiner Frau.

Und genau deswegen war ich auch der Meinung dass beim Darstellen des Hergangs (wichtige) Kleinigkeiten fehlen. Das muss ja nicht aus Absicht geschehen, ist aber für eine Beurteilung der Sache doch unerlässlich.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2012, 09:53   #19
Berufsbetreuerin / Rechtsanwältin
 
Benutzerbild von ronja
 
Registriert seit: 01.04.2009
Beiträge: 580
Standard

Ich schere nicht alle über einen Kamm. Mir fehlt nur das Urvertrauen, dass alle im Betreuungsbereich tätigen Personen - einschließlich des Gerichts - in erster Linie das Wohl der betreuten Menschen verfolgen.
__________________

Die gefährlichsten Unwahrheiten sind die Wahrheiten, mäßig entstellt.
(Georg Christoph Lichtenberg)


ronja ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.11.2012, 11:24   #20
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,975
Standard

Moin,

also was mich ja an der ganzen Sache wundert ist die Tatsache das der Threadstarter schreibt das er bereits seit Jahren über eine umfassende Vollmacht verfügen würde.

Wenn in den hiesigen Kliniken bekannt ist das eine Vollmacht besteht würde kein Mensch auf die Idee kommen eine Betreuung anzuregen.
Ich vermute mal das hier bereits in der Kommunikation des Vollmachtnehmers mit der Klinik einiges schiefgelaufen ist.

Denn wenn erst nachträglich das Vorliegen einer Vollmacht mitgeteilt wurde wundern mich einige teile der Schilderung nicht mehr.

Bezüglich der Anfrage zum vermögen bei Betreuungsbeginn: Diese Frage wird im hiesigen Bereich auch gestellt ohne Vorliegen der Vermögenssorge. Ich frage meine Betreuten dann, wenn möglich,kläre sie auch über die Hintergründe der Anfrage auf und teile die Antwort dem AG mit.
Wenn Belege oder sonstiges verlangt werden verweise ich das Gericht darauf das keine VS vorliegt und das es diese beim Betreuten anfordern soll oder meinen Aufgabenkreis erweitern.

Allerdings würde hier niemand auf die Idee kommen nur zur Klärung der Vermögensverhältnisse bei Betreuungsbeginn eine Erweiterung des Aufgabenkreises vorzunehmen.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
betreueraufgaben, betreuungsende, kontenverfügung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:08 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40