Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung selbst beantragen oder abgeben an Berufsbetreuer? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
wir leben als Familie 11 Jahre zusammen. Meine Mutter eine sehr dynamisch auftretende Frau mit über 80 Jahren, mein ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 18.12.2012
Beiträge: 9
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Hallo,
wir leben als Familie 11 Jahre zusammen. Meine Mutter eine sehr dynamisch auftretende Frau mit über 80 Jahren, mein Mann als Hausmann, meine Tochter 11 Jahre und mein Sohn 13 Jahre mit Pflegestufe 2 wegen geistiger Behinderung. Meine Mutter hat mich in ihrer Patientenverfügung und Vollmacht als Betreuerin eingesetzt und zwar vor 5 Jahren. Vor 1,5 Jahren kam die Diagnose Alzheimer Demenz. Diese Diagnose wurde von der 2. Tochter, die plötzlich wieder auftauchte angefochten. Die 2. Diagnose lautet wieder Demenz Alzheimer Typ. Meine Schwester hetzt meine Mutter seitdem gegen uns auf, das Lieblingsthema ist Geld. Jetzt versuche ich meine Mutter als Vertrauensperson und Pflegende zu unterstützen. Seit April 2011 kommt der Pflegedienst 3x zur Medikamentengabe. Zusätzliche Betreuungsleistungen 45 b. Seit November hat sie Pflegestufe I. Nach und nach leite ich weitere Unterstützungsmöglichkeiten ein. Zwei Psychiater raten dazu die Betreuung abzugeben. Ich zögere, weil ich ihr die letzte Verbindung zu der Familie mit der sie lebt nicht nehmen will. Bin für alle Tipps dankbar. Herzlichen Gruß Caja |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,609
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Hallo Caja
Wenn ich mich nicht verlesen habe, bist Du nicht (vom Gericht bestellte) "Betreuerin" Deiner Mutter, sondern die "Vollmachtnehmerin". Damit ist das Gericht erst mal außen vor. Und zwar so lange, wie Du die Vollmacht behalten willst. Üblicherweise wird deshalb nämlich kein Betreuer bestellt. Siehst Du Dich nicht mehr in der Lage die Vollmacht auszuüben, kannst Du am Gericht eine Betreuung beantragen/anregen. Dass Du Dich für Deine Mutter einsetzt und dabei auch nicht vergißt professionelle Hilfe von aussen (Pflegedienst) dazu zu holen finde ich super. Wenn in der Vollmacht drin steht, dass Du Deine Mutter in alen persönlichen Belangen vertreten kannst, dann gehört da auch der Umgang dazu. Wenn Deine Mutter darüber hinaus auch noch bei Dir wohnt, dann kannst Du dir aussuchen, ob Du Deiner Schwester in Deiner Eigenschaft als Vollmachtnehmerin oder als Wohnungsinhaberin den Zutritt verbietest. Schmeiss sie raus! Wenn jemand einfach nur geldgeil und hinterfotzig ist, dann bleibt Dir nichts anderes übrig, als eine klare Grenze zu ziehen und: No mercy!!! (Englisch, nicht französisch) Die Entscheidung über die Abgabe der rechtlichen Vertretung Deiner Mutter solltest Du davon abhängig machen, wie sehr Dich der Stress mit Deiner Schwester höchst persönlich belastet. Falls es so weit kommen sollte: Suche nach einem Betreuungsverein oder Betreuungsbüro in der Nähe und lasse Dich dort beraten. Vielleicht triffst Du dort eine/n BetreuerIn, der Deine Mutter und Du vertrauen kannst und schlage diese Person als BetreuerIn vor. Diese Person wird dann Deine Mutter vertreten. D.h. sie wird nicht alles so erledigen, wie DU Dir das wünschst, aber so was wie eine gute Zusammenarbeit hat unter der Voraussetzung die besten Chancen. viel Glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 18.12.2012
Beiträge: 9
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Hallo Forum,
für diese Tipps bin ich sehr dankbar und gleichzeitig fühle ich mich in meiner Aufgabe bestärkt!! Nach genauer Lektüre der Vollmacht, die ich besitze kann ich eine Untervollmacht erteilen. Das wäre in diesem Fall genau das Richtige. Ideal wäre, wenn ein weiterer Betreuer die Finanzen regelt und ich weiterhin die Pflege. Gibt es so ein Kombipaket? Guten Rutsch ins 2013 für ALLE im Forum!! Herzlichen Gruß Caja |
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#4 | ||
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
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Hallo caja62,
Zitat:
Zitat:
Du solltest aufhören von Betreuung zu reden wenn du eine Bevollmächtigung meinst, das verwirrt deine Gesprächspartner nur zusätzlich. Gruß, Andreas
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#5 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 18.12.2012
Beiträge: 9
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Hallo Forum Mitglieder,
der "Betreuer" Sprachgebrauch ist neu für mich, lerne aber schnell. Leider habe ich keine gerichtliche Vollmacht, um die muss ich mich jetzt erst mal kümmern. Das meinte ich mit Kombipaket. Beim Amtsgericht werde ich mich beraten lassen, ob ich als Betreuerin oder Ersatzbetreuerin einen besseren Stand habe. Da das Haus meiner Mutter gehört und ihre Ersparnisse fast aufgebraucht sind, wäre es sinnvoll ihr das angrenzende Grundstück abzukaufen. Nach der Diagnose bin ich davon ausgegangen, dass sie vertragsunfähig ist - und habe das Projekt nicht weiter verfolgt. Könnte so ein Verkauf - zum marktüblichen Tarif -mit einem Betreuer / Gericht durchgeführt werden? Mein Ziel ist sowieso in der Zukunft eine barrierefreie Wohnung dort zu bauen. Nochmals herzlichen Dank für die vielen Antworten und viel Kraft und Glück in 2013!! Caja |
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#6 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,609
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Hallo Caja
Wenn Deine Mutter vertragsunfähig ist, wird der Notar beim Verkauf des Grundstückes sicherlich nicht mitspielen wollen. Solltest Du eine Vorsorgevollmacht haben, die von einem Notar aufgesetzt oder zumindest beglaubigt ist, kannst Du das Grundstück verkaufen. Ggf. sogar auch an Dich. Ist die Vollmacht nicht über einen Notar gelaufen, bleibt nichts anderes übrig, als eine Betreuung beim Gericht zu beantragen. allerdings darfst Du Dir als Betreuerin das Grundstück nicht selbst verkaufen. Das ist verboten. Hierfür ist zusätzlich ein Ergänzungsbetreuer notwendig - oder das Gericht bestellt überhaupt einen anderen Betreuer. Viel Glück wünscht Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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