Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegstufe 0 und Zuschüsse im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
hallo im Forum,
ich stehe vor dem Problem, dass die Mutter keine Pflegestufe hat. Sie kann sich aber nicht mehr ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 02.10.2009
Beiträge: 4
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hallo im Forum,
ich stehe vor dem Problem, dass die Mutter keine Pflegestufe hat. Sie kann sich aber nicht mehr selbst versorgen. Essen auf Rädern etc. wird abgelehnt. Gibt es bei Pflegestufe 0 noch irgendwelche Zuschüsse (z. B. Pflegewohngeld o.ä.). Falls ja, wer entscheidet darüber? Samundmolly |
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#2 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Du könntest bei der Krankenkasse Betreuungsleistung wegen eingeschränkter Alltagskompetenz beantragen. Das ist unabhängig von einer Pflegestufe und kann bis zu 230 Euro monatlich betragen.
Gruss Michaela |
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#3 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
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Hallo samundmolly,
du könntest dich auch an deinen regionalen Pflegestützpunkt wegen einer Beratung wenden. Gruß, Andreas
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#4 |
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Einsteiger
Registriert seit: 20.11.2010
Ort: Kirchheim unter Teck
Beiträge: 22
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Ab 1.1.13 gibt es bei Pflegestufe 0 und bestehender Demenz eine Neuregelung: Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die keiner der drei Pflegestufen zugeordnet sind (Pflegestufe 0), erhalten zusätzlich zu dem bisherigen Betreuungsgeld in Höhe von 100 Euro (Grundbedarf) beziehungsweise 200 Euro (erhöhter Bedarf) im Monat, auch Geld- oder Sachleistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. So bekommen Demenzkranke, die von Angehörigen betreut werden, künftig Pflegegeld in Höhe von 120 Euro im Monat. Übernimmt stattdessen ein Pflegedienst die Betreuung, stellt die Pflegekasse dafür 225 Euro monatlich zur Verfügung.
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.02.2012
Ort: Wolfratshausen
Beiträge: 260
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Hallo samundmolly,
nur der Vollständigkeit halber: falls Eure Mutter in irgendeiner Form Hilfe zum Lebensunterhalt erhält (Sozialhilfe oder ähnliches), ist nicht mehr die Pflegestufe relevant, sondern die tatsächlich benötigte Hilfe, zu entnehmen dem (Ablehnungs)bescheid der Krankenkasse auf Grundlage des MdK-Gutachtens. Bei Hilfebezug übernimmt der Hilfeträger auf Antrag die Kosten für Pflegedienstleistungen in Höhe des im Gutachten aufgeführten Hilfebedarfs. Das kann, falls die Pflegestufe nur knapp nicht bewilligt wurde, ab 2013 Sachleistungen in Höhe von bis zu knapp unter 665 Euro ausmachen. Grüssel Mousen
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