Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechtshilfe im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
es ergeben sich bei Betreuungen ja immer wieder mal Situationen, mit denen sowohl der Betreuer als auch der Rechtspfleger ...
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11.11.2006, 13:43 | #1 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,692
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Rechtshilfe
Hallo,
es ergeben sich bei Betreuungen ja immer wieder mal Situationen, mit denen sowohl der Betreuer als auch der Rechtspfleger überfordert sind. Könnte man dann nicht statt einen (teuren) Anwalt einzuschalten, beim Gericht die Beistellung eines auf dem entsprechenden Fachgebiet bewanderten Rechtskundigen (z. B. Assessor) im Rahmen der Amtshilfe verlangen/beantragen ? Wenn sich beispielsweise auf dem Fachgebiet des Kriegsopferrechtes eine vertrackte rechtliche Situation ergeben hat, für die der Betreuer rechtliche Hilfe und Aufklärung benötigt. Gruss Andreas |
11.11.2006, 13:47 | #2 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
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Hallo,
hierfür ist eigendlich der Rechtspfleger beim Gericht vorgesehen. Der Betreuer kann natürlich in schwierigen Fällen auch einen Anwalt einschalten und ggf. im Namen des Betreuten Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragen. Grüsse - Roy |
14.11.2006, 00:34 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Andreas, für Kriegsopferrecht -oder Entschädigung hat der jeweilige Landeswohlfahrtsverband eine eigene Abteilung. Kriegsopferfürsorge (KOF). Hierzu zählt auch das Opferentschädigungsgesetz. Evtl. auch beim Versorgungsamt anrufen, Gruss mary
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beratungshilfe, beratungshilfeschein |
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