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Hallo, es ergeben sich bei Betreuungen ja immer wieder mal Situationen, mit denen sowohl der Betreuer als auch der Rechtspfleger ...


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Alt 11.11.2006, 13:43   #1
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,692
Standard Rechtshilfe

Hallo,

es ergeben sich bei Betreuungen ja immer wieder mal Situationen, mit denen sowohl der Betreuer als auch der Rechtspfleger überfordert sind.

Könnte man dann nicht statt einen (teuren) Anwalt einzuschalten, beim Gericht die Beistellung eines auf dem entsprechenden Fachgebiet bewanderten Rechtskundigen (z. B. Assessor) im Rahmen der Amtshilfe verlangen/beantragen ?

Wenn sich beispielsweise auf dem Fachgebiet des Kriegsopferrechtes eine vertrackte rechtliche Situation ergeben hat, für die der Betreuer rechtliche Hilfe und Aufklärung benötigt.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 11.11.2006, 13:47   #2
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard

Hallo,

hierfür ist eigendlich der Rechtspfleger beim Gericht vorgesehen. Der Betreuer kann natürlich in schwierigen Fällen auch einen Anwalt einschalten und ggf. im Namen des Betreuten Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Grüsse - Roy
Roy ist offline  
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Alt 14.11.2006, 00:34   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard

Andreas, für Kriegsopferrecht -oder Entschädigung hat der jeweilige Landeswohlfahrtsverband eine eigene Abteilung. Kriegsopferfürsorge (KOF). Hierzu zählt auch das Opferentschädigungsgesetz. Evtl. auch beim Versorgungsamt anrufen, Gruss mary
mary ist offline  
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beratungshilfe, beratungshilfeschein


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