Dies ist ein Beitrag zum Thema jussel hat eine Frage zur Übernahme einer Betreuung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Hallöchen,
folgende Situation: mein Vater hatte vor 2 Wochen einen Schlaganfall und schon nach einigen Tagen sagte mir der ...
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#1 | |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Zitat:
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#2 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
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Beiträge: 1,563
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Das Krankenhaus hat wahrscheinlich im Wege der einstweiligen Anordnung eine Betreuung beantragt und - da Du Dich anfangs nicht zur Übernahme bereit erklärt hast - um Bestellung eines Berufsbetreuers gebeten, weil die Anhörigen sich nicht zur Verfügung stellen.
Es kommt auf den Aufgabenkreis an, den der Betreuer erhält. Ist die Vermögenssorge umfasst, kann der Betreuer die Konten einsehen und auch darüber verfügen. Die Karte Deines Vaters braucht der Betreuer eigentlich nicht, i. d. R. bekommen die Betreuer eigene Karten. Aber es steht halt der Name der Bank und die Kontonummer drauf. Du kannst Dich auf jeden Fall an die Betreuungsstelle wenden - oder auch an das Gericht - und schriftlich mitteilen, dass Du aufgrund der Information durch die Betreuungsstelle bereit bist, die Betreuung für Deinen Vater ehrenamtlich zu übernehmen. Wundere Dich bitte nicht, wenn das nicht so schnell geht. Justizias Mühlen mahlen langsam - und übers Wochenende schon gar nicht. Viel Erfolg.
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#3 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 30.10.2012
Ort: NRW
Beiträge: 73
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Hallo jussel,
Fara hat schon das Wichtigste geschrieben. Rein praktisch gesehen würde ich beim zuständigen Amtsgericht anrufen, mich mit der Geschäftsstelle des Betreuungsgerichtes verbinden lassen und dort den Fall schildern und mir das Aktenzeichen der Betreuung deines Vaters geben lassen. Dann würde ich ein Schreiben an das Betreuungsgericht verfassen und die Übernahme der Betreuung deines Vaters beantragen. Bei mir ging das verhältnismäßig schnell. Es findet eine Anhörung deines Vaters statt (du solltest dabei sein - bekommst aber Nachricht vom Gericht) und dann bekämst du deine Bestellungsurkunde für die in der Anhörung festgestellten Bereiche. Bei meiner Übernahme der Betreuung meiner Eltern gab es überhaupt keine Probleme. Es waren zwei verschiedene Richter involviert und beide fanden es sehr sinnvoll, wenn Angehörige die Betreuung übernehmen. Petra Geändert von pema (08.02.2013 um 18:20 Uhr) |
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#4 |
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Stammgast
Registriert seit: 02.02.2011
Ort: NRW
Beiträge: 858
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Hallo jussel,
das ist ja echt blöd gelaufen, kommt aber häufiger vor als man so denkt. Du weißt ja jetzt schon ein bisschen: wichtig ist noch, dass Dein Vater Rechtmittel gegen den Bescheid des Gerichts einlegen kann (wenn gesundheitlich möglich). Vielleicht habt Ihr auch irgendwo eine Vorsorgevollmacht rumliegen??? Dann hätte je Inhalt sowieso keine Betreuung eingerichtet werden dürfen. Was die Geldkarte angeht: ich würde das auch so machen, vor allem, wenn der Klient im Krankenhaus liegt und die Geldkarte möglicherweise entwendet werden könnte (soll ja vorkommen). Es wurde ja schon erwähnt, dass man auf der Karte auch alle notwendigen Infos lesen kann und somit schneller einen Überblick über die Vermögensverhältnisse bekommt. Die Kollegin muss sich nämlich schnellstens einen Überblick verschaffen (schon, weil sie dem Gericht eine Übersicht über das Vermögen zu Beginn der Betreuung nachweisen muss). Dass die Berufsbetreuerin sich irgendwie bereichern könnte muss man nicht gleich vermuten, denn sie muss über jede Geldbewegung aus dem Vermögen Rechenschaft gegenüber dem Gericht ablegen. Viel Erfolg und Gute Besserung für den Herrn Papa!! Marsupilami |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 08.02.2013
Beiträge: 2
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Vielen Dank für die Antworten!
Man ist anfangs sehr verunsichert wenn da jemand Fremdes Entscheidungen treffen darf, die die eigene Familie betreffen. Wenn man dann auch noch liest, dass einige Betreuer nicht auskunftswillig sind oder einfach tun was sie selbst für richtig halten ohne mit der Familie zu sprechen bekommt man es mit der Angst zu tun. Ich habe gestern mit der Betreuerin telefoniert und muss zugeben, dass die Dame einen sehr sympatischen als auch kompetenten Eindruck auf mich gemacht hat und mir diese anfängliche Angst nehmen konnte. Sie möchte mich und meinen Bruder zudem kennen lernen und versicherte mir, dass sie noch nie eine Entscheidung getroffen hat ohne vorher mit der Familie gesprochen zu haben. Sie hat einfach den Eindruck hinterlassen sich wirklich um das Beste für meinen Vater zu bemühen und hat ehrlich gesagt auch sehr viel mehr Ahnung als ich es habe. Ich werde nun erst einmal abwarten weil die Betreung auch zeitlich bis zum Juni beschränkt ist. Trotzdem ist es gut zu wissen, dass man diese Dinge noch selbst in die Hand nehmen kann. Falls da noch Fragen aufkommen, wrde ich mich gerne wieder an euch wenden
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#6 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,392
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Hallo Jussel
Es freut mich, dass eine Betreuerin gefunden wurde, zu der erstmal ein guter Draht besteht. (Das kommt sehr oft vor, man hört oder liest es nur nicht, weil damit keine Auflage oder Quote gemacht werden kann) Da die Betreuung vorläufig ist, besteht die möglichkeit, dass sie einfach ausläuft, weil Dein Vater wieder alles selber regeln kann. Das wäre die schönste Entwicklung. Falls die Betreuung aber verlängert werden muss, hast Du genug Zeit, Dich als Sohn um Deinen Vater zu kümmern und die Zusammenarbeit mit der Betreuerin zu erproben. Genauso hat die Betreuerin auch Zeit zu sehen, wie Du Dich um Deinen Vater kümmerst. Im Ergebnis könnt ihr Euch dann darüber unterhalten, wie es mit der Betreuung weitergehen soll - ob Du die Betreuung ganz oder vielleicht nur zum Teil übernimmst oder ob sie ganz bei der Betreuerin bleiben soll. Jede der drei Lösungen hat ihren Reiz. Wenn sich alle beteiligten Personen (Betreuter, Betreuerin und Angehörige) gut verstehen und entsprechend verständigen, dann sind alle Varianten möglich und alle werden damit zufrieden sein. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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