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Grundsicherung - wer muss informiert werden??

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Alt 08.02.2013, 15:15   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 09.01.2013
Beiträge: 12
Standard Grundsicherung - wer muss informiert werden??

Hallo!
Vorweg möchte ich sagen, dass ich wirklich froh über dieses Forum bin. Ich führe die Betreuung meiner Schwester seit über einem Jahr und bisher war immer alles lösbar, aber nun hab ich ein Problem, bei dem ich nicht weiß wohin ich mich sonst wenden kann. Danke!

Jetzt zu meinem Problem: meine Schwester erhielt bisher Grundsicherung. Sie hat aber zuviel Geld angespart und die Vermögensgrenze überschritten. Aus diesem Grund wurde der Folgeantrag auf Grundsicherung logischerweise abgelehnt.
Sie verdient in der WfB natürlich sehr wenig Geld, weshalb sich das "Vermögen" innerhalb weniger Wochen wieder in Luft auflösen wird und ich den Antrag neu stellen muss.
Aber ich bin gerade schwer verunsichert, ob die wegfallende Grundsicherung irgendwelche weiteren Folgen haben kann, bzw. weiß ich leider garnicht wen ich darüber informieren muss. Ich kann ja nicht überall herumtelefonieren und über die finanzielle Lage meiner Schwester infomieren.

Es wurde vom Amt ein Teil der Grundsicherung an die WfB geleitet um das Mittagessen zu bezahlen, also müsste ich wohl theoretisch die WfB informieren - oder merken die alleine, dass da kein Geld mehr fließt und stellen meiner Schwester eine Rechnung?

Dann übernimmt der Sozialverband den Unterlagen zufolge Kosten im Arbeitsbereich der Werkstatt: muss ich den Sozialverband auf die Grundsicherungsthematik hinweisen oder läuft diese Übernahme unabhängig davon?

Klingt vielleicht alles etwas unbeholfen, aber ich habe die Betreuung von einer beruflichen Betreuerin übernommen und diese Anträge und Verträge waren alle bereits in Sack und Tüten - sodass ich da nicht von Anfang an alle Infos habe. Leider durchschaue ich diese Verkettung der Werkstatt, der Verbände und Ämter nicht und will nichts falsch machen. Würde mich über Tipps wirklich sehr freuen!

Grüße
Caspar ist offline  
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Alt 08.02.2013, 17:22   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,966
Standard

Hallo Caspar,

in der ganzen Sache wird es sicherlich auch darauf ankommen um wieviel hier der Freibetrag von 2600 € überschritten wurde.

Mitteilen müsstest du es noch dem Amtsgericht da deine Schwester damit nicht mehr vermögenslos ist und eine Rückforderung der bisher gezahlten Betreuervergütungen gem. §1836e BGB stattfinden wird. Damit dürfte sich das Überschreiten des Freibetrages dann wahrscheinlich auch schon erledigt haben.
Und nicht zu vergessen kannst du dir natürlich erst einmal deine Betreuerpauschale aus dem Vermögen entnehmen wenn du die Vermögenssorge hast.

Je nach Wohnsituation deiner Schwester müssen natürlich jetzt erst einmal die Wohnungskosten selber getragen werden.

Wende dich doch mal am besten an den Sozialdienst der WfB, der sollte dir weiterhelfen können oder an einen ortsansässigen Betreuungsverein.

Und für die Zukunft solltest du darauf achten das der Freibetrag nicht überschritten wird und deine Schwester sich von dem Geld lieber was nettes kauft.


Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 08.02.2013, 18:02   #3
Einsteiger
 
Registriert seit: 09.01.2013
Beiträge: 12
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Hallo Caspar,

in der ganzen Sache wird es sicherlich auch darauf ankommen um wieviel hier der Freibetrag von 2600 € überschritten wurde.

Mitteilen müsstest du es noch dem Amtsgericht da deine Schwester damit nicht mehr vermögenslos ist und eine Rückforderung der bisher gezahlten Betreuervergütungen gem. §1836e BGB stattfinden wird. Damit dürfte sich das Überschreiten des Freibetrages dann wahrscheinlich auch schon erledigt haben.
Ahh, Danke! Daran hab ich garnicht gedacht.

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Und nicht zu vergessen kannst du dir natürlich erst einmal deine Betreuerpauschale aus dem Vermögen entnehmen wenn du die Vermögenssorge hast.

Je nach Wohnsituation deiner Schwester müssen natürlich jetzt erst einmal die Wohnungskosten selber getragen werden.

Wende dich doch mal am besten an den Sozialdienst der WfB, der sollte dir weiterhelfen können oder an einen ortsansässigen Betreuungsverein.
Weiß garnicht ob es hier einen Verein gibt, muss ich mich mal umhören.

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Und für die Zukunft solltest du darauf achten das der Freibetrag nicht überschritten wird und deine Schwester sich von dem Geld lieber was nettes kauft.
Ja, sie wollte für eine größere Investition sparen. Ist ja im Grundsatz nicht falsch, nur ist das Sparen eben leider auch nicht gerade vorteilhaft bei der Grundsicherung.

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Gruß,
Andreas
Vielen Dank!
Caspar ist offline  
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Alt 08.02.2013, 18:43   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,966
Standard

Wenn deine Schwester für etwas angespart hat braucht sie ja vielleicht derzeit auch noch dringend eine Anschaffung.

Wenn du dir in den sozialhilferechtlichen Sachen nicht sicher bist würde ich an deiner Stelle mit dem Sozialdienst der WfB sprechen damit sie dir noch mal auseinandersetzen wie es sich mit den Krankenversicherungen und Rentenversicherung deiner Schwester verhält.

Gruß,
Andreas
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ablehnung, amt, grundsicherung, werkstatt

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