Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer überweist nach Tod Gelder des Betreuten auf sein Konto! im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Meine Freunde haben folgende Frage an mich herangetragen, da sie wissen, dass ich neuerdings ehrenamtliche Betreuerin bin. Konnte Ihnen allerdings ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.01.2013
Ort: Eichwalde
Beiträge: 92
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Meine Freunde haben folgende Frage an mich herangetragen, da sie wissen, dass ich neuerdings ehrenamtliche Betreuerin bin. Konnte Ihnen allerdings nicht weiterhelfen.
Ihr Vater ist verstorben. Er war Eigentümer eines finanzierten, vermieteten Mehrfamilienhauses und hatte einen ehrenamtlichen Betreuer (ein damaliger Freund des Betreuten). Der Betreuen hat die Kinder einen Tag vor der von ihm ? organisierten Beerdigung über den plötzlichen Tod und die Beerdigung informiert. Die Kinder wohnen im gleichen Ort, ihre Anschrift war dem Betreuer bekannt. Sie waren zunächst geschockt. Nach der Beerdigung ist der Betreuer bei meiner Freundin im Supermarkt aufgetaucht und hat gesagt, dass sie und ihr Bruder die Erbschaft ausschlagen sollen, da der Nachlass überschuldet sei. Sie hat es getan, ihr Bruder zum Glück nicht. Ihm ist inzwischen der Erbschein erteilt worden. Im November ist der Betreute verstorben. Der Betreuer hat im Oktober das Haus des Betreuten verkauft. Besitz Nutzen und Lasten sind ab November an den Käufer übergegangen, also zahlen die Mieter seitdem 1100 EUR an den Käufer. Das Gericht hat den Vertrag n i c h t genehmigt, da der Betreute verstorben ist. Die Mieter sind inzwischen informiert und zahlen nun an den Erben. Gestern endlich hat der Betreuer die Kontounterlagen rausgerückt, die ich dann gleich mit meinen Freunden geprüft habe. Nach dem Tod des Betreuten hat sich der Betreuer 4 x 2.500 EUR auf sein eigenes Privatkonto überwiesen. Dafür hat er seit einem halben Jahr die Mieten nicht mehr für die Rückzahlung der Kredite verwendet, was zur Kreditkündigung geführt hat. Der Käufer des Mehrfamilienhauses rückt die kassierten Mieten nicht raus. Außerdem hat er im Keller alle Heizkörper abgebaut und diverse andere Maßnahmen ergriffen. Da im Notarvetrag auf die Genehmigung des Gerichts für die Wirksamkeit hingewiesen worden ist, bin ich da entspannt. Allerdings nicht bei den Selbstbedienungsmaßnahmen des Betreuers ![]() Das Gericht fordert nun auch schon wiederholt seinen Schlussbericht an und hat auch die Berichte der letzten Jahre bemängelt (fehlende Belege) - das habe ich der Betreuungsakte beim Gericht entnommen, die wir einsehen konnten. Wird das Gericht von sich aus tätig, wenn die sehen, dass der Betreuer sich bedient hat und leiten das an die Staatsanwaltschaft weiter? Kann es passieren, dass das Sozialamt Geld zurückfordert (die haben einen Teil der Heimkosten getragen), wenn die mitbekommen, dass fast 10.000 EUR auf dem Konto lagen? Erfahren wir vom Gericht, wo der ehrenamtliche Betreuer versichert ist? Der Schaden durch die Kreditkündigung ist immens! Danke !!! Geändert von HKersten (10.02.2013 um 02:05 Uhr) |
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#2 | |||
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten morgen,
zu deinen Fragen: Zitat:
Eine evtl. Meldung des Gerichts an die Staatsanwaltschaft (- ich würde mich nicht wundern wenn irgendwann Zettel auf dem Tisch liegen in denen der Verstorbene seinem Betreuer geschrieben hat: du darfst das) berührt nicht euer Interesse an der Wiedergutmachung des Schadens. Da besteht kein Automatismus. Zitat:
Zitat:
![]() Ich rate dir/euch dringend zu einem sehr fähigen Anwalt -der vielleicht auch einiges Wissen über Betreuungen hat- eure Forderungen gegenüber dem Betreuer müsst ihr im Rahmen einer Zivilklage geltend machen. Viel Erfolg, Gruss. Michaela |
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#3 |
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Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,809
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Hallo,
und wie üblich der Hinweis: wenn der ehemalige Betreuer selbst mittellos ist und die veruntreuten Gelder inzwischen verjuxt hat, dann ist da nichts mehr zu holen, das Geld ist weg. Viel Erfolg, das alles aufzubröseln, das wird sehr viel Arbeit. Ist die Ausschlagung des Erbes überhaupt gültig, da sie ja aufgrund falscher Behauptungen erfolgt ? Gruß Andreas |
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#4 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,970
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Hallo,
Zitat:
Und dein Fall klingt ja schon recht eigenartig. Die Betreuung endet mit dem Tod des Betreuten und da hat der Betreuer auch keine Befugnis mehr eine Bestattung zu organisieren. Ob durch das Amtsgericht eine Mitteilung an die Staatsanwaltschaft erfolgen wird könnt ihr ja mit dem zuständigen Rechtspfleger mal klären. Aber das betrifft ohnehin nur die strafrechtliche Seite. Wie Michaela ja bereits geschrieben hat ist es sicher sinnvoll einen, in Betreuungsangelegenheiten erfahrenen, Anwalt zu beauftragen um die zivilrechtlichen Forderungen zu klären. Gruß, Andreas
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Zur Versicherung:
Ehrenamtliche Betreuer sind grds. über eine Sammelversicherung des Landes haftpflichtversichert für Schäden im Vermögens-, Sach- oder Personenbereich, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgten. Aufgrund der geschilderten Sachlage ist davon auszugehen, dass ein vorsätzliches Handeln des ehemaligen Betreuers vorliegt, also wird die haftpflichtversicherung nicht zahlen. Zur Genehmigung des Vertrages: Wenn der Betreute zwischen Vertragsabschluss und der Erteilung der Genehmigung verstirbt, ist das misslich. Die Erben des Betreuten sind nunmehr gefragt, den Kaufvertrag zu genehmigen. Tun sie dies nicht, kann der Vertrag nicht wirksam werden. Der Eigentumsübergang eines Grundstücks erfordert neben dem notariellen Kaufvertrag allerdings auch die Eintragung im Grundbuch. Ist die schon erfolgt? Wenn ja: Warum? Lagen Genehmigungen vor? Ggfs. mit dem zuständigen Rechtspfleger des Grundbuchamtes Rücksprache halten. Zur Ausschlagung: Diese kann nur unwiderruflich und nicht unter einer Bedingung erfolgen. Sie ist innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis des Anfalls der Erbschaft möglich. Aus welchen Gründen der potentielle Erbe die Erbschaft ausschlägt, kann dem Gericht bzw. dem Notar egal sein. Es wird lediglich eine Erklärung beurkundet. Die Wirksamkeit der Erklärung wird erst in einem Erbscheinsverfahren geprüft. Zur strafrechtlichen Sache: Ihr könnt bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft schriftlich und am besten mit Belegen Anzeige erstatten. Welcher genaue Straftatbestand (Untreue, Unterschlagung etc.) erfüllt ist, wird die Staatsanwaltschaft allein herausfinden und ggfs. zur Anklage bringen. Zur Bestattung: Die kann der Betreuer nicht vornehmen, bzw. er handelt als vollmachtloser Vertreter und seine Handlungen sind von den Berechtigten zu genehmigen. Tun sie dies nicht, bleibt er auf den entstandenen Kosten sitzen. Die Beerdigung selbst wird nicht mehr rückgängig zu machen sein.
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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#6 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.02.2012
Ort: Wolfratshausen
Beiträge: 260
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Bei aller (Nicht)-Rechtsberatung - in diesem Fall bitte die Polizei nicht vergessen. Oder gleich zur Staatsanwaltschaft, Anzeige erstatten. Hilft zivilrechtlich oft ungemein.. hab ich mir sagen lassen!
Mousen
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 24.01.2013
Ort: Eichwalde
Beiträge: 92
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Puh. Vielen Dank!
Wir werden morgen zur Polizei gehen und ich werde versuchen, noch in dieser Woche einen Termin bei der Rechtspflegerin zu vereinbaren. @Fara: Das Grundbuch ist in Ordnung. Nichts drin außer der Bank in Abt.3 Auch keine Auflassungsvormerkung! Mal sehen, was draus wird. Ich berichte! Eine schöne Woche an alle! |
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