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Betreuung ohne Mitwirkung des zu betreuenden?

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Hallo, meine Eltern und ich machen uns momentan große Sorgen um meine Schwester (23). Meine Schwester war schon immer sehr ...


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Alt 11.02.2013, 12:02   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.02.2013
Beiträge: 3
Standard Betreuung ohne Mitwirkung des zu betreuenden?

Hallo,

meine Eltern und ich machen uns momentan große Sorgen um meine Schwester (23).
Meine Schwester war schon immer sehr schwierig. Sie hat schon immer sehr viel gelogen, war unsauber und kam mit ihrem Leben nicht zurecht. 2009 hat sie meine Eltern sogar auf Unterhalt verklagt.
Vor einem Jahr hat sie noch ca. 30km entfernt gewohnt und dort ALG II bezogen. Sie kam aber ihren Terminen beim Arbeitsamt nicht nach, sodass die Leistungen (inkl. Miete) eingestellt wurden. Sie hatte dann mehrere Monate Mietrückstand, den meine Eltern aufgefangen und meiner Schwester einen Umzug zurück nach Bremen finanziert haben.
Also zog meine Schwester im Februar 2012 in eine eigene Wohnung in Bremen.
Im Sommer 2012 lernte sie über das Internet (Facebook) ihre Freundin kennen, die in den USA lebt.
Seitdem hat sich meine Schwester wieder sehr zum Negativen geändert. Sie hat wieder mehr gelogen und ihr Leben komplett auf ihre Freundin eingerichtet. Sie hat sich nicht mehr gewaschen, ihren Haushalt liegen lassen und hat nur noch selten die Wohnung verlassen.
Sie wollte dann sparen, damit sie zu ihrer Freundin in die USA fliegen kann. Im November 2012 hat sie dann knapp 400€ bei meinen Eltern geklaut und hat dann den Kontakt zu uns allen abgebrochen.
Nun hat meine Mutter vom Vermieter meiner Schwester erfahren, dass meine Schwester seit Dezember keine Miete mehr zahlt. Es droht also die Zwangsräumung.
Wir haben versucht meine Schwester auf alle erdenklichen Wege zu erreichen um sie dazu zu bewegen, dass sie mit uns spricht. Aber es kam keine Reaktion! Wir haben ihr sogar Essen vorbei gebracht und von außen an die Wohnungstür gehängt. Aber wir finden keinen Zugang zu ihr.
Ich habe mit einer Freundin gesprochen, die Ärztin in der Psychiatrie ist und sie meinte, dass meine Schwester eine Persönlichkeitsstörung hat.
Nun meine Frage: Glaubt ihr, dass es Sinn macht, beim Betreuungsgericht ein Verfahren anzuregen? Meine Schwester wird nicht mitmachen! Sie macht niemandem die Tür auf! Kann man eine "Zwangsbetreuung" durchsetzen?

Ich hoffe, ich habe alle verständlich geschrieben. Wenn nicht, könnt ihr mich gerne ansprechen!

Viele Grüße
Britta
Britta82 ist offline  
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Alt 11.02.2013, 13:00   #2
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
Standard

Wenn Du meinst, dass Betreuungsbedarf vorhanden ist, würde ich erstmal mit der Betreuungsstelle der Stadt Bremen sprechen. Dort kannst Du all Deine Sorgen bezgl. Deiner Schwester loswerden und ggfs. kann die Betreuungsstelle Dir dann die Anregung abnehmen.

Da aber scheinbar das Verhältnis arg getrübt und emotional angespannt ist, wäre es sinnvoll, einen Fremdbetreuer in die Sache einsteigen zu lassen.
__________________
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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 11.02.2013, 13:38   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.02.2013
Beiträge: 3
Standard

Hallo Fara,

danke für Deine schnelle Antwort!
Meine Eltern waren heute beim Betreuungsgericht und haben dort einen "Antrag" mitbekommen.
Diesen Antrag werden wir heute Nachmittag zusammen ausfüllen.

Ein Fremdbetreuer ist sicher besser! Es macht keinen Sinn, dass meine Eltern oder ich die Betreuung übernehmen. Meine Schwester lässt ja niemanden an sich ran.
Britta82 ist offline  
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