Dies ist ein Beitrag zum Thema Gutachten - Betreuung - Forensik im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo liebe Leser,
ich stehe derzeit vor einem gewaltigen Problem. Um ein Bild von der Sache zugeben, werde ich jetzt ...
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Forums-Azubi
Registriert seit: 14.02.2013
Beiträge: 30
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Hallo liebe Leser,
ich stehe derzeit vor einem gewaltigen Problem. Um ein Bild von der Sache zugeben, werde ich jetzt ein wenig ausholen. Januar 2012: Bis zu diesem Tag ist mein Lebensgefährte noch nie in einer Psychatrie oder einem Gefängnis gewesen. Wegen einer drohenden Zwangsvollstreckung hat er sich im Internet informiert und kam zu dem Schluss, dass die BRD-Gesetze nicht rechtens sind. Begründung: Am 17.07.1990 wurde der Paragraph 23 aus dem deutschen Grundgesetz, der den Geltungsbereich besagt nicht erweitert, sonder gestrichen. Ein Gesetz ohne Geltunsbereich ist nur auf Schiffen und Flugzeugen anwendbar (oder so ähnlich). Deswegen hat er an verschiedene Behörden Briefe verschickt, in denen er schreibt, er wäre ab sofort Selbstverwalter. Er hat alles sehr schön und ausführlich begründet. 26.01.2012: 2 Polizeibeamte in Zivil mit zivilem Fahrzeug stehen vor dem Gartenzaun meines Lebensgefährten. Mein Lebensgefährte kam gerade aus der Badewanne und war nur notdürftig gekleidet. Die Beamten wollten eine Hausdurchsuchung durchführen wegen Betrugs. Wolfgang lies sie nicht rein, weil sie keinen unterschriebenen Durchsuchungsbefehl dabei hatten und ihm keine Ausweise zeigten. Die Beamten fuhren wieder. Wenige Minuten später: Sämtliche Polizeibusse umlagern das Grundstück von Wolfgang. Sofort wird der Ahnungslose verhaftet und sein Haus durchsucht. Vorwurf: Er hätte eine Derringer auf die Beamten gerichtet. Er meinte, er hätte lediglich einen Schlüssel in der Hand gehalten. Er kam in die geschlossene Psychatrie und wurde nach 4 Wochen wieder entlassen. Der Betrugsvorwurf wurde eingestellt, mit der Begründung es hätte sich um eine Verwechslung gehandelt. In der Psychatrie wurde ihm wegen der Gedanken bzgl. der BRD eine organisch wahnhafte Störung angelastet. Trotzdem wurde er entlassen ohne Medikamente. Er bekam einen vorläufigen Betreuer mit geringen Aufgabengebieten bis zum August. 11.10.2012: Ich übernachtet bei meinen Lebensgefährten. Wir wollten am 12.10. wegen der Gesundheit meines Sohnes für ein paar Monate nach Sizilien verreisen. In aller Früh wurde das Haus vom SEK gestürmt. Die Begründung: Er hat Würzburg 3,5 Eigentumswohnungen. In dem Mehrfamilienhaus wurde am 04.10. schwere Brandstiftung begangen. Dabei qualmte es nur. Es entstand kein Personenschaden und nur geringer Sachschaden. Bis jetzt kann man ihm nicht nachweisen, wie er die 350 km da hoch gekommen sei. Das einzigste was auf ihn hindeutet ist eine verunreinigte DNA. Er saß dann bis zum Januar in Untersuchungshaft. Da wir nach Sizilien wollten, was uns der Kinderarzt empfahl, wird ihm Fluchtgefahr vorgeworfen. Er ist nach Würzburg gekommen. Ende Dezember kam der Richter seiner Heimatortes auf die Idee, man könne ihm ja noch einmal wegen Betreuungsangelegenheiten begutachten. Ich sollte vielleicht dazu sagen, dass dieser Richter mit seinr EX speziell ist und die ordentlich mit mischt. Der Gutachter kam in die JVA für nur 2 Stunden. Wolfgang hat mittlerweile seine Einstellung der BRD gegenüber widerrufen und möchte kooperieren. Das hat er auch dem Gutachter so mitgeteilt. Aufgrund der Vorgeschichte schrieb der Gutachter, der von dem entsprechendem Richter beauftragt wurde ein verherendes Gutachten. Wolfgang sei nicht geschäftsfähig und bräuchte in allen Dingen des Lebens einen festen Betreuer. Als Wolfgang in Untersuchungshaft kam hat er mir eine Generalvollmacht ausgestellt, mit der ich mich um alle Angelegenheiten kümmere. Jetzt hat der Richter entschieden, dass Wolfgang einen festen Betreuer bekommen sollte. Wolfgang hat bisher immer alles selbstständig erledigt. Selbst in Sizilien, konnte er ohne Sprachkenntnisse alle Dinge des täglichen Lebens alleine tätigen. Er hat sich anfangs um unser gemeinsames Kind alleine gekümmert und das hervorragend. Er hat den Haushalt gemacht und hatte privat nie Schulden. Nur eben mit den Wohnungen, lief es nicht so gut, dass eben eine Zwangsversteigerung angesetzt wurde. Was kann ich tun? Welche rechtlichen Möglichkeiten hab ich? Mein Anwalt macht mir wenig Hoffnung. Er meint, dass man jemanden der in der Forensik ist nicht mehr einfach raus bringt. Er ist laut 126 A untergebracht. Hab ich gar keine Handhabe? Muss ich ihn wirklich seinem Schicksal überlassen? Ich bin über jeden Tipp den ich bekomme dankbar! Lieben Gruß |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,592
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Hallo Trimmy
Deine Geschichte ist ganz schön heftig, aber ich weiß nicht, an welcher Stelle hier im Forum geholfen werden könnte. Hier geht es um Fragen des Betreuungsrechts. Eine Vorsorgevollmacht soll zwar eine Betreuung verhindern, aber das Betreuungsgericht kann auch sagen, der Betreuer eine Vollmacht überprüfen und ggf. widerrufen soll (Manche Vollmachten werden mißbräuchlich ausgenutzt, was ich Dir aber wirklich nicht unterstellen will). Aber weder Vollmacht noch Betreuung können bei einer forensischen Unterbringung viel drehen. Es bleibt höchstens übrig, einen guten RA zu besorgen, der z.B. Deinen Lebensgefährten da wieder rausholt. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 14.02.2013
Beiträge: 30
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Wegen der Vollmacht.
Als mein Freund in die JVA kam, hat seine Anwältin ihm zur Vollmacht geraten und sie hat diese auch entworfen. Er hat sie in ihrem Beisein unterschrieben. Vor der Vollmacht hab ich mich auch schon um alles gekümmert. Z. B. dass im Haus die Wärme so ist, dass kein Rohrschaden entsteht, hab die Post bearbeitet, mich um Miete und Nebenkosten gekümmert usw. Auf ausdrücklichen Wunsch von Wolfgang hab nur ich die Schlüssel zu seinem Haus. Seine Mutter will er gar nicht da drinnen sehen, weil die immer so neugierig ist und sonst gibt es niemanden. Kann es passieren, dass ich dann trotzdem die Vollmacht verliere? Z. B. der Telefonanschluss und das Bankkonto.... das läuft alles auf meinen Namen.... Wie sind weder verlobt noch verheiratet, haben aber einen 2 jährigen gemeinsamen Sohn. |
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#4 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,988
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Hallo Trimmy,
Hast du dem Betreuungsgericht denn überhaupt mitgeteilt das eine Generalvollmacht für dich besteht? Gruß, Andreas
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#5 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 14.02.2013
Beiträge: 30
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Ja hab ich.
Allerdings meinte der Richter, dass meine Generalvollmacht nichtig sei, sobald ein Betreuer drauf ist. Das komische ist überhaupt, dass ein Richter seines Wohnortes bis nach Würzburg hoch fuhr, 350 km. Die einzigste, die von dem besagten Termin wusste, war ich. Nicht einmal er selber wurde informiert. Ich war auch anwesend und das hat auch in der Forensik niemand verstanden, warum ausgerechnet ich da dabei sein musste. Auch ich musste 350 km fahren. Erst wollten die mich nicht rein lassen, weil ich weder Anwalt bin, noch einen Sprechschein hatte. Der Richter entschloss jedoch, mich anzuhören. Ich habe Wolfgang dann 90 min. lang verteidigt. Verstanden hab ich es bis jetzt nicht. |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Zitat:
Das passiert so oft, dass erst ein Betreuer eingesetzt wird, der anfangs die eilbedürftigen Sachen erledigt und wenn der Betreute dann besser drauf ist oder sich doch entschließt eine Vollmacht zu erteilen, dann wird die Betreuung aufgehoben ...
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 16.02.2012
Ort: Wolfratshausen
Beiträge: 260
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Ups... da hat der Richter aber arg gesoffen...
§ 1896 BGB Voraussetzungen - dejure.org Nach §1896 BGB DARF keine Betreuung bestellt werden, wenn ein Vollmachtnehmer die Angelegenheiten regelt (Ausnahmen §1897). Kurz und gut: Der Richter liegt falschigst! Beschwerde nach §59ff FamFG gegen die Betreuerbestellung mit Begründung wg. Vorliegens einer Volmacht durch den Betreuten und ab die Post ![]() Völlig rechtsberatungsfrei Mousen
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,592
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Moin Trimmy
Ich muss meinen Beitrag ein Stück weit korrigieren: Mit der Vollmacht kannst Du Deinen Lebensgefährten in den Dingen vertreten, die Du schon geschildert hast. Dafür ist sie ja auch da. Wenn der Betreuungsrichter Dich sogar mit in der Anhörung haben wollte, dann kann man das eigentlich als Anerkennung ansehen und dass er eine Betreuung nicht mehr für nötig hält. (Es gibt ja Dich als Bevollmächtigte) Ich lege aber für den Richter keine Hand ins Feuer. (Siehe auch die Beiträge von Fara und Mousen) Was den Bereich der Forensik angeht, wird Dir Deine Vollmacht nicht allzuviel helfen. Die dort arbeitenden Personen werden Dich nur so weit ernst nehmen, wie sie Dich für nützlich halten. Sie werden sich auf keinen Fall von Dir in ihre Arbeit reinreden lassen. Für alle Sachen, die innerhalb der Forensik passieren kannst Du Deinen Lebensgefährten nur über (s)einen Anwalt unterstützen. MfG Imre
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Forums-Azubi
Registriert seit: 14.02.2013
Beiträge: 30
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Der Richter meinte, dass meine Vollmacht komplett nichtig sei, sobald ein Betreuer drauf ist.
Wegen der Forensik: Er ist noch in Untersuchungshaft. Den Brand werden sie ihm voraussichtlich nicht nachweisen können. D. h. dass er ab der Verhandlung "frei" wäre. Vermutlich werden sie diese im Mai ansetzen. Da der Richter aber unbedingt auch den Aufenthalt von einem Betreuer bestimmen lassen will, befürchte ich, dass er in einer geschlossenen Psychatrie bleiben wird. Auch mein Anwalt meinte, dass meine Generalvollmacht nicht mehr zählt, sobald jetzt dann (bis Ende der Woche) ein Berufsbetreuer bestimmt ist. Ich hab mich zwar als Betreuerin angeboten, der Richter möchte das nicht. Auch seine Mutter darf es nicht übernehmen (warum weiß keiner). |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Trimmy,
unter ganz bestimmten Voraussetzungen, z.B. nämlich bei Vollmachtsmissbrauch kann das Betreuungsgericht einen Betreuer einsetzen zu dessen ersten Aufgaben es dann gehören wird die Vollmacht zu widerrufen. Da müsste dann aber die eine oder andere handfeste Sache vorliegen. Zitat:
Zitat:
Gruss Michaela |
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| 126 a, betreuungsbeschluss, forensik, unterbringung |
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