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misstrauensantrag gegen gesl. betreuer ( berufsbetreuer) ?

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hallo, ich habe eien frage und zwar wird mein Bruder von einem berufsbetreuer betreut mit diesem ist er aber wegen ...


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Alt 04.12.2006, 01:27   #1
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von candys
 
Registriert seit: 09.06.2006
Ort: Köln
Beiträge: 293
Standard misstrauensantrag gegen gesl. betreuer ( berufsbetreuer) ?

hallo,
ich habe eien frage und zwar wird mein Bruder von einem berufsbetreuer betreut mit diesem ist er aber wegen diverser vorkommnisse nicht mehr zufrieden.
nun sprach er mir gegenüber einmal von einem misstrauensantrg. wie stellt man diesen und vorallem wer und wie muss er aufgebaut sein.
die betreung für meinen bruder umfasst u.a. einwilligungsvorbehalt,gesundheitsvorsorge und auch vertretung bei behörden und vor gericht.

dieser betreuer achtet aber zb nicht darauf das die wohnung sauber ist .
wegen andern vorkommnissen will er ihn nun los werden.
wäre für tipps dankbar.
__________________
candys ist offline  
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Alt 05.12.2006, 11:07   #2
"Betreuerschreck"
 
Benutzerbild von Momo
 
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
Standard

Hi candys

schade das dir hier so keiner darauf antwortet.
Liegt es vielleicht doch daran das mann "Betreute" im allgemeinen nicht so ernst nicht?
ich hoffe nicht.

Von einem Misstrauensantrag gegen einen Betreuer hab ich noch nichts gehört aber dein bruder kann einen Wechsel beantragen. Die Gründe aufschreiben und dem gericht mitteilen.

Am besten ist es noch wenn ihr schon einen neuen Betreuer im Auge habt.Sonst gibt es wieder irgendjemand.

Nun der Betreur muss nicht selber sehen das die Wohnung sauber ist. Das muss er dann eventuell delegieren.
lg MOMO
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Momo ist offline  
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Alt 05.12.2006, 12:02   #3
ars
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 13.08.2005
Beiträge: 89
Standard misstrauensantrag gegen gesl. betreuer ( berufsbetreuer) ?

Guten Tag zusammen,

candys schreibt:
"die betreung für meinen bruder umfasst u.a. einwilligungsvorbehalt,gesundheitsvorsorge und auch vertretung bei behörden und vor gericht."
Da will ich zunächst einmal durchaus provokativ fragen, wieso soll der Betreuer bei diesen Aufgabenkreisen darauf achten, dass die Wohnung sauber ist?
Liegt hier vielleicht ein Mißverständnis oder einfach nur eine Unklarheit hinsichtlich der Aufgaben des gerichtlich eingesetzten gesetzlichen Betreuers vor?

MfG
Arno
ars ist offline  
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Alt 05.12.2006, 21:12   #4
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von candys
 
Registriert seit: 09.06.2006
Ort: Köln
Beiträge: 293
Standard

er hat auch noch andere aufgabengebiete die ich leider nicht aus wendig weis.
aber der betreuer hat einen Zeitlang regelmässig darauf geachtet das die Wohnung sauber ist. Dies ist jetzt nicht mehr der fall. deswegen sagte ich das er auch dafür zuständig ist.
zum thema vertretung bei behörden sage ich nur mein bruder musste mal von seiner behindertenwerkstatt aus wegen der betriebsrente nach bergheim und meines erachtens hätte der betreeur mitgemusst da er ja sei ngesetzl. vertreter ist aber der nette her hat es nicht gemacht. mein bruder ist alleine da hoch.

es ist vl auch hilfreich zu erwähnen das dies der zweite betreuer ist seit dem die betreuung angeordnet wurde, der alte betreuer hatte die selben aufgaben gebiete und hat auch imemr auf die saueberkeit i n der wohnung geachtet.
Der betreuer wechselk fand damals statt wei lder alte betreuer das Amt niederlegte aus krankheitsgründen.

zu dem betreuer ins auge fassen habe ich mir überlegt das ich es mache sofer ndas gericht mich zulässt.
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candys ist offline  
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Alt 05.12.2006, 21:34   #5
Kati
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Candys,

wenn Du und Dein Bruder wirklich einen neuen Betreuer wünschen, würde ich so vorgehen wie es Momo vorgeschlagen hat. Einen Brief an den zuständigen Richter beim Amtsgericht schreiben, wo Du die Problematik genau schilderst. Falls Dein Bruder dazu in der Lage sein sollte, wäre es noch besser er würde den Brief schreiben.

So hab ich es auch gemacht, hat zwar ewig gedauert, bis das Gericht meine Beschwerde bearbeitet hat, aber nun habe ich seit einer Weile eine neue Betreuerin, mit der ich sehr zufrieden bin.

Was die Sache mit dem auf Ordnung in der Wohnung anbetrifft, so denke ich allerdings, dass das eher nicht zu konkret in den Aufgabenbereich eines gesetzlichen Betreuers fällt. Zwar sollte er, wenn er auch den Bereich "Wohnangelegenheiten" hat natürlich drauf achten, ob es da Probleme gibt, aber Deinen Bruder beim Putzen an die Hand nehmen kann er wohl nicht, dafür haben gesetzl. Betreuer auch einfach nicht die Zeit. Wenn das ein großes Problem Deines Bruders ist, so würde ich eher zusätzlich betreutes Wohnen in Erwägung ziehen. Diese Betreuer haben dann mehr Zeit sich um solche alltäglichen Probleme zu kümmern. Ich kenn das aus meiner ehemlaigen betreuten WG, da hatte ein Bewohner auch arge Probleme damit und da hat er halt speziell uch Betreuung fürs Aufräumen bekommen. Den Putzlappen musste er natürlich selber schwingen, :wink: aber die Betreuerin war halt dabei und hat ihn motiviert ihn auf Sachen hingewiesen etc. Aus meiner Sicht wäre das dann die Aufgabe des gesetzl. Betreuers Deines Bruders sich um beWo zu kümmern (wenn Dein Bruder das möchte), damit er bei dem Problem intensivere Unterstützung bekommt.

Was Deine Überlegung betrifft selber die Betreuung für Deinen Bruder zu übernehmen, würde ich gründlich darüber nachdenken, das ist ne große Verantwortung und oft ist es auch einfach ungünstig, wenn bei Entscheidungen die zu treffen sind Emotionen im Spiel sind und das lässt sich beinem Familienmitglied einfach nicht vermeiden.


Momo, ich find´s wie immer auch schade mit den Antworten, aber das kennen wir ja schon. :wink:

Grüße Katrin
 
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Alt 06.12.2006, 11:44   #6
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von candys
 
Registriert seit: 09.06.2006
Ort: Köln
Beiträge: 293
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danke kati aber das probelem ist mein bruder weigert sich absolut in betreutes wohnen zugehen. da blockt er total.
mag ja sei ndas der betreuer nicht sie zeit dazu hat aber warum hat er dann früher extras für eien saubere wohnung gegeben?
ich werde mich mit meinem bruder mal hinsetzen und eine brief aufsetzen vl. wird er den betreuer dann los.
es kann so nicht weiter gehen wie es im augenblick ist.
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candys ist offline  
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Alt 06.12.2006, 12:24   #7
ars
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 13.08.2005
Beiträge: 89
Standard

Hallo Candys,

die Vorschläge von Katrin sind gut und beachtenswert.
Ergänzend will ich nochmals darauf hinweisen, dass alle bisher vorgetragenen Beanstandungen nicht unter die Aufgaben eines rechtlichen Betreuers fallen und allenfalls über sonstige soziale Dienste, die allerdings auch Geld kosten, geregelt werden können.
Wenn der Bruder nicht in eine "betreute" Wohnung ziehen will, ist das zu akzeptieren, auch mit der Konsequenz, dass er ohne diese Hilfe in einer nicht so sauberen Wohnung lebt.
Wie wäre es denn mit einem klärenden Gespräch mit dem jetzigen Betreuer und unter Einbeziehung des Bruders?
Dabei können alle Beteiligten Ihre Wünsche und Vorstellungen einbringen und sich auf einen machbaren Weg einigen.
Der rechtliche Betreuer kann dabei im Rahmen seiner Aufgabenkreise Lösungsmöglichkeiten anbieten.

MfG
Arno
ars ist offline  
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Alt 06.12.2006, 15:51   #8
Forums-Geselle
 
Benutzerbild von candys
 
Registriert seit: 09.06.2006
Ort: Köln
Beiträge: 293
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ich selber rede mit dem betreuer keinen ton mehr.
er behauptet dinge mir gegenüber ( zu meienr person) die nicht stimmen.
der betreuer zahlt ja auch das Geld was er für meinen bruder einteilt nicht pünktlich aus bzw überweist es nicht so das es pünktlich auf dem sparkonto meines bruders ankommt.
aber ich werde mich mal mit meinem bruder zusammen setzen und einen breif verfassen.
danke für die tipps
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candys ist offline  
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Alt 07.12.2006, 00:29   #9
Kati
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Candys,

betreutes Wohnen kann man auch in der eigenen Wohnung machen, nennt sich dann "betreutes EInzelwohnen". Weiß Dein Bruder das? Ich warte im Moment auch auf einen Platz dafür.

Dein Bruder müsste nicht in eine WG oder so ziehen, er könnte ganz normal in seiner Wohnung bleiben und dort würde er dann zusätzlich durch Besuche eines Sozialarbeiters unterstützt.

Das wollte ich nur nochmal sagen, weil viele Leute denken, beWo hieße man müsse in eine WG oder ähnliches ziehen.

Grüße Katrin
 
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Alt 07.12.2006, 08:37   #10
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard Re: misstrauensantrag gegen gesl. betreuer ( berufsbetreuer)

Zitat:
Zitat von candys

hallo,
ich habe eien frage und zwar wird mein Bruder von einem berufsbetreuer betreut mit diesem ist er aber wegen diverser vorkommnisse nicht mehr zufrieden.
nun sprach er mir gegenüber einmal von einem misstrauensantrg. wie stellt man diesen und vorallem wer und wie muss er aufgebaut sein.
die betreung für meinen bruder umfasst u.a. einwilligungsvorbehalt,gesundheitsvorsorge und auch vertretung bei behörden und vor gericht.

dieser betreuer achtet aber zb nicht darauf das die wohnung sauber ist .
wegen andern vorkommnissen will er ihn nun los werden.
wäre für tipps dankbar.
Hallo, habe den Thread überflogen.

Wie bereits mehrfach hier geschrieben, ist der Betreuer nicht für die Sauberkeit der Wohnung zuständig. Dein Bruder oder sein Betreuer können aber beim Arzt oder beim Sozialamt eine Haushaltshilfe beantragen.

Zitat:
Zitat von candys
ich selber rede mit dem betreuer keinen ton mehr.
er behauptet dinge mir gegenüber ( zu meienr person) die nicht stimmen.
der betreuer zahlt ja auch das Geld was er für meinen bruder einteilt nicht pünktlich aus bzw überweist es nicht so das es pünktlich auf dem sparkonto meines bruders ankommt.
aber ich werde mich mal mit meinem bruder zusammen setzen und einen breif verfassen.

Generell kann gegen den Betreuer bei Gericht Beschwerde eingelegt werden. Das kann dein Bruder selbst immer machen. Du als als enger Verwandter kannst das auch tun (§ 69 I FGG).

Zitat:
Zitat von candys
zu dem betreuer ins auge fassen habe ich mir überlegt das ich es mache sofer ndas gericht mich zulässt
Das Gericht soll einen Betreuer bestellen, der vom Betroffenen vorgeschlagen wird. Eine vom Betroffenen vorgeschlagene Person darf nicht als Betreuer mit der Begründung abgelehnt werden, dass eine andere Person besser geeignet sei ( § 1897 Absatz 4 BGB) .

Weitere Informationen findest du hier.

Grüsse - Roy
Roy ist offline  
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Stichworte
betreueraufgaben, betreuerpflichten, betreuerwechsel, betreutes wohnen


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