Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsdesaster im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich bin neu hier und ehrlich gesagt ziemlich am Ende meiner Kraft! Ich bin seit letztem Jahr Mai als ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 07.03.2013
Ort: Illertissen
Beiträge: 6
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Hallo, ich bin neu hier und ehrlich gesagt ziemlich am Ende meiner Kraft! Ich bin seit letztem Jahr Mai als Betreuerin für meine Mutter bestellt. Ich habe sie vom Schwarzwald hier nach Bayern geholt, sie ist im Pflegeheim nur 5 Min. von mir. Sie ist halbseitig gelähmt und hat eine Magensonde. Meine Mutter hat eine Eingetumswohnung im Schwarzwald, mein Vater ist 2011 gestorben. Ich habe eine Schwester in Hamburg, die ebenfalls unter Betreuung steht ( Betreuerin ist Anwältin). Diese macht meinem Bruder und mir das Leben nur schwer. Sie blockiert den Verkauf der Wohnung und zweifelt das Testament meiner Eltern an, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben eingesetzt haben, es ist ein von Hand geschriebenes Testament. Mein Buder und ich wollen beide nichts, weder den Pflichtteil noch sonst irgendwas, meine Schwester ist überhaupt nicht informiert worden von Ihrer "Betreuerin" und sie ist nicht damit einverstanden was diese Frau tut. Sie hat an das Gericht in Hamburg geschrieben, das sie diese Betreuerin nicht will, es passiert nichts! Wir brauchen den Erlös der Wohnung für die Heimkosten meiner Mutter, es ist ihr Geld, sie und mein Vater haben ein Leben lang dafür gearbeitet. Anwalt ist eingeschaltet, es geht nichts voran und ich bin verzweifelt und wütend. Hat irgend jemand so etwas schon erlebt?? Bin für jede Hilfe überaus dankbar! Rosie
Geändert von rosie7744 (08.03.2013 um 15:08 Uhr) |
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#2 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 06.03.2013
Beiträge: 39
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Also was du als Betreuer deiner Mutter machen kannst ist zum Sozialamt gehen.
Deine Mutter hat kein Geld (das ist scheinbar das dringende Problem). Sie hat eine Pflegestufe (Stimmt das?). Also hat sie auch anspruch auf einen Heimplatz. Also ganz normal Sozialhilfe beantragen. Dazu muss sie halt ihre Konten (inklusive des unbewohnten Grundstücks) angeben. Das Sozialamt muss dann Sozialhilfe (Heimkosten + 100 € Tachengeld abzüglich der Einkommen (Alters+Witwenrente).) bewilligen, das wird aber wahrscheinlich nur als Darlehen geschehen. Problem Betreuerin: Deine Schwester kann sich beschweren, dass die Betreuerin gegen ihre Wünsche handelt. Ansonsten ist es die Aufgabe der Betreuer dass Betreute Personen beim Erbe nicht "über den Tisch gezogen werden". Man kann aber noch bei der Anwältin Nachfragen warum sie den Verkauf blockiert. Beim Erbschaftsrecht kenne ich mich nicht so aus. Aber ich gaube eine Wohnung gegenseitig vererben geht nicht. Kinder haben Anspruch auf einen Pflichtanteil. (Vielleicht pocht sie auf diesen Pflichtanteil?) Dazu ist sie verpflichtet den einzufordern. (Die Amtsgerichte pochen auch darauf, das Geld kann dann nämlich zum zahlen der Betreuung verwendet werden, und die Staatskasse wird entlastet.) Also 1. Schritt Sozialamt. 2. Schritt rechtmäßigkeit des Alleinerbes mal nachprüfen und der Anwältin den Pflichtanteil (Wenn es den gibt, bin kein Spezialist für Erbrecht) anbieten. |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 07.03.2013
Ort: Illertissen
Beiträge: 6
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Hallo, lieber Saalko! Danke für Deinen Beitrag, es ist so, Sozialamt habe ich versucht, keine Chance, sagen ,man muß Kredit aufnehmen, geht aber nicht, weil noch kein Erbschein vorhanden ! Betreuerin haben wir sogar den gesetzlichen Erbteil angeboten statt nur den Pflichtteil, darauf geht sie auch nicht ein, keiner weiß was sie will, unser Anwalt nicht und der Nachlassrichter auch nicht! Der hat jetzt beantagt, dass ein Richter meine Mutter anhört bezüglich des Testamentes. Ich habe Alles offen gelegt was ging, mehr als diese Wohnung ist aber nicht da, meine Mum hat sogar noch Schulden, alle sitzen mir im Nacken. Wie eine fremde Frau (Betreuerin meiner Schwester) einem das Leben so schwer machen kann das ist Wahnsinn!!!!
Geändert von rosie7744 (08.03.2013 um 17:42 Uhr) |
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 06.03.2013
Beiträge: 39
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Das Sozialamt auf SGB XII § 91 hinweisen.
SGB 12 - Einzelnorm Eine Beschwerde an den Vorgesetzten wirkt oft wunder, wenn es dennoch abgelehnt wird. Aber die Wohnung fällt eindeutig unter "sofortige Verwertung des Vermögens nicht möglich". Kreditaufnahme ist also nicht nötig. |
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#5 |
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Gesperrt
Registriert seit: 07.03.2013
Ort: Illertissen
Beiträge: 6
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Ich danke Dir, werde es versuchen
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#6 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,609
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Hallo Rosie
So wie Du das geschildert hast, haben Deine Eltern ein sog. "Berliner Testament" abgeschlossen. Das bedeutet, dass sich die Eheleute erst einmal gegenseitig beerben und erst nach dem (hier Deine Mutter verstorben ist, die Kinder an die Reihe kommen. Wenn Du das Testament vorliegen hast, dann kannst Du damit zum Nachlassgericht gehen und den Erbschein für Deine (Betreute) Mutter beantragen. Ein Berliner Testament sollte ausreichen, dass Du als Betreuerin Deiner Mutter den Erbschein bekommen kannst, ohne dass die Betreuerin Deiner Schwester querschießt. Wenn das Testament komplett handschriftlich ist, dann ist es durchaus rechtskräftig. Gedruckt und einfach nur unterschrieben reicht nicht aus. Je nach dem, was im Testament sonst noch so drinsteht, kann Deine Mutter (also Du oder ggf. ein Ergänzungsbetreuer) die Eigentumswohnung verkaufen - oder eben auch nicht. Kommt darauf an, ob der überlebende Teil der Ehegemeinschaft befreit ist oder nicht. Wenn die Eigentumswohnung nicht verkauft werden kann, dann kannst Du dem Sozialamt eine Sicherungshypothek anbieten, die im Grundbuch eingetragen wird. Falls das Sozialamt immer noch herumspinnt, dann gehe zum Gericht, hole Dir einen Beratungsschein und beauftrage einen Anwalt, der das Sozialamt mal darauf hinweist, wo seine Grenzen sind. Die Gläubiger Deiner Mutter kannst Du erst mal darauf hinweisen, dass sie Dir Belege für ihre Forderungen zusenden (WICHTIG: deshalb die Forderungen nicht gleich anerkennen). Und dann kannst Du mitteilen, dass nix zum zahlen da ist und um Stundung bzw. Verzicht der Forderungen bitten (Nur bei berechtigten Forderungen). MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#7 |
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Gesperrt
Registriert seit: 07.03.2013
Ort: Illertissen
Beiträge: 6
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Hallo, Imre! Danke für Deine Informationen, der Punkt ist, dass mein Bruder und ich das Testament schon letztes Jahr beim Nachlassgericht abgegeben haben. Es ist handschriftlich verfasst und von beiden unterschrieben. Der Nachlassrichter ist ja auf unserer Seite deshalb hat er veranlasst, das ein Richter vom Betreuungsgericht meine Mum zu dem Testament befragt. Ich verstehe einfach nicht, warum diese Betreuerin meiner Schwester einfach Alles so in Frage stellen darf, die Kosten für die Wohnung laufen weiter, somit wird der Teil des Erbteils immer geringer für meine Schwester.Zumal wir ja angeboten haben sogar den gesetzlichen Erbteil zu geben. Dieser Frau geht es um irgendwas Anderes, sie verdient wohl an dieser hin und her schreiberei, alles auf Kosten meiner Mutter. Das kann doch nicht angehen, das ist ungerecht und widerlich. Mein Bruder und ich versuchen jetzt einen Termin beim Gericht in Hamburg zu bekommen und wollen mit unserer Schwester dort vorsprechen. Das sind 7 Stunden Autofahrt für uns, aber ich weiß nicht mehr was ich sonst noch machen kann.Die Differenz zu den Heimkosten tragen mein Mann und ich im Moment, das geht schon noch, mir geht es um Gerechtigkeit für meine Mutter(und meinem verstorbenen Vater) Liebe Grüße Rosie
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#8 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 219
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Hallo - hier frage ich mich - auf wen ist die ET-Wohnung eingetragen?
Wenn beide im Grundbuch stehen, dann braucht man meines Wissens nur einen sog. "kleinen" Erbschein für den Grundbucheintrag bzw. für die Änderung - wenn sonst kein Vermögen da ist - der ist nicht so teuer wie der normale. Ich weiss jetzt aber auch nicht ob das von Bundesland zu BL gleich ist. Gruss Motzerella |
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#9 |
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Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Hallo Rosie,
das Problem liegt wohl weniger im Verhalten der Betreuerin eines der Kinder, sondern darin, daß noch kein Erbschein erteilt worden ist. Wenn das Nachlaßgericht eine Befragung durchführen will, deutet dies darauf hin , daß es sich bei dem handschritlichen Testament doch nicht ohne weiteres um ein echtes Berliner Testament handelt und eine Auslegung erforderlich ist . Wenn schon das Nachlaßgericht Probleme mit der Auslegung des Testaments hat, ist es mir durchaus nachvollziehbar, daß die Betreuerin eines Kindes der Ansicht ist, daß das Testament nichtig sei. Wäre dies der Fall , so bekäme die von ihr betreute Schwester nicht nur ihren Pflichtteil im Wert von 1/12 am Nachlaß, sondern sie wäre dann Miterbin zu 1/6 am Nachlaß . Die Betreuerin hat sich erst mal um die Rechte und Ansprüche der Betreuten zu kümmern und nicht um die Ansprüche von Verwandten. Wenn Deine Mutter bereits schon vor dem Tod des Vaters Miteigentümerin der Wohnung war , ist sie ja bereits Miteigentümerin und kann so im Wege der Teilungsversteigerung die Wohnung versteigern lassen . Als Betreuerin solltest Du den Anwalt - soweit noch nicht geschehen - ausdrücklich mit der erbrechtlichen Vertretung Deiner Mutter beauftragen. Bei der Situation habe ich im übrigen Zweifel, ob Du Deine Mutter hier in Vermögensangelegenheiten überhaupt vertreten kannst . Möglicherweise besteht ein Interessenkonflikt, da Du ja nach Ausgang des Erbscheinstreits entweder Miterbin, oder nur Pflichtteilsberechtigte bist. Wird Deine Mutter Alleinerbin müsstest Du Dir Deinen Pflichtteitl ausrechnen und auszhalen - das geht dann wohl nicht . Es wäre ein Ergänzungsbetreuer notwendig. Ich würde mich in der Sache schleunigst an den zuständigen Rechtspfleger des Betreuungsgerichts wenden. In Ergänzung zur Aussage Imre kannst Du beim Sozialamt die darlehensweise Gewährung von Sozialhilfe beantragen. Die grundbuchmäßige Sicherung geht allerings erst, wenn klar ist, wer Erbe geworden ist und wer die Wohnung dann auch belasten darf. fwu Geändert von fwu (10.03.2013 um 14:01 Uhr) |
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#10 |
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Gesperrt
Registriert seit: 07.03.2013
Ort: Illertissen
Beiträge: 6
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Hallo, danke für Deine Ausführungen! Meine Mutter ist mit im Grundbuch eingetragen, mein Bruder und ich haben eine Erbscheinsrückname getätigt, wir wollen nichts so lange meine Mutter noch lebt, auch nicht den Pflichtteil. Die Betreuerin meiner Schwester handelt gegen ihren Willen, sie wurde nicht mal von ihr informiert. Wir haben der Betreuerin ja schon den gesetzlichen Erbteil angeboten, sie geht auf nichts ein, sie behauptet sogar meine Mutter wäre gar nicht Erbin, nur wir Kinder. Diese Frau kümmert sich auch in keinster Weise um meine Schwester, sie hat sie seit Jahren nicht gesehen. Taschengeld bekommt meine Schwester auch nicht. Für mich ist das Alles sehr seltsam und meine RP habe ich auch noch nie gesehen, wenn ich sie sprechen möchte, heisst es immer "schriftlich" bin immer abgewimmelt worden und nun probiere ich es gar nicht mehr. Klar, das Testament meiner Eltern ist ein Laientestament, man kann sicher irgendwas beanstanden, sie haben es 1994 aufgesetzt, ich denke weil mein erster Mann in diesem Jahr gestorben ist. Habe schon manchmal überlegt die Betreuung meiner Mum abzugeben aber das kann Ihr nicht antun. Außerdem kämpfe ich jetzt schon so lange jetzt gebe ich auch nicht auf! Liebe Grüße Rosie
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