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Vielfältiges Thema

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Alt 20.03.2013, 17:11   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 19.03.2013
Ort: Berlin
Beiträge: 28
Standard Vielfältiges Thema

Ich versuche hier einen sehr komplexen Fall möglichst strukturiert abzubilden. Dies ist aber wirklich sehr schwierig. Ich bitte mir das nachzusehen.


Eine 76-jähriger Frau hat zusammen mit ihren vier Kindern gemeinschaftlich das Unternehmen ihres verstorbenen Mannes geerbt. Das Unternehmen gehört ihr zu 25 %. Der Rest ist zu gleichen Teilen unter den vier Kindern aufgeteilt. Drei der Kinder arbeiten (mehr schlecht als recht) zusammen in diesem Unternehmen. Das vierte Kind partizipiert genauso wie die alte Dame in Form einer stillen Teilhaberschaft. Im Moment besteht auch allgemein große Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Rechtsform. Es ist eine Erbengemeinschaft, die im Handelsregister eingetragen ist, aber nicht als OHG firmiert. Eine Mediation wegen der Konflikte ist bereits gescheitert. Die Geschwister können sich weder über eine Erbauseinandersetzung noch über einen Verkauf einigen. Sie benutzen auch die alte Dame als Ausrede für ein solches Vorhaben (Aufregung etc.) und boykottieren damit jede Maßnahme, die in Richtung einer Klärung geht.
Muss ich noch erwähnen, dass die Angestellten ebenso unter der Situation leiden und der Krankenstand entsprechend hoch ist?!


Die alte Dame wohnt in ihrem eigenen Haus. Sie sitzt im Rollstuhl, weil sie keine Beine mehr hat und steht – auch wegen der Spastiken – unter starken Medikamenten. Ihre Tochter wohnt im Souterrain. Bisher sind alle davon ausgegangen, dass sie sich gut neben ihrem Job um ihre Mutter kümmert. Bei meinem letzten Besuch musste ich leider feststellen, dass die alte Dame unter massiven Ängsten leidet. Das Gedächtnis funktioniert noch recht gut, aber wenn angstbesetzte Themen (und das Unternehmen ist so ein Thema, weil es Differenzen zwischen den Kindern gibt und zwei von den dreien auch zu Gewalt neigen), dann blockt sie sichtlich ab, fängt an wirr zu reden, wirkt insgesamt fahrig. Die Angst sitzt zu tief. Sie selbst litt bereits unter der Gewalt ihres verstorbenen Mannes und jetzt hat sie Angst vor ihren Sohn, der auch von mir bereits eine Anzeige kassiert hat. Auch besagte Tochter hat bereits entsprechende Wesenszüge in meiner Anwesenheit gezeigt. Vor etwa drei Jahren, doch damals habe ich es noch auf die Überforderung geschoben. Sie ist in jeder Hinsicht von ihrer Tochter abhängig – emotional (Loyalitätskonflikt), praktisch und finanziell.


Ich selbst bin die Ex einer der Kinder, die die alte Dame immer sehr geschätzt hat. Sie war eine Frau von Welt, die Trubel und Kultur sehr genossen hat. Noch heute erzählt sie von ihren vielen Reisen. Sie kann auch noch immer gut musizieren und diverse Fremdsprachen.


Nun meine Fragen:
1. Wenn ich eine Betreuung anrege, inwieweit bin ich dann in der Folge weiterhin involviert?
2. Welche Befugnisse hätte ein Betreuer in Bezug auf die Unternehmensgestaltung/- führung?
3. Gibt es vielleicht auch noch andere Maßnahmen?


Ich bin dankbar für jedwede Hilfe.
Bine63 ist offline  
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Alt 20.03.2013, 17:42   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 01.11.2012
Ort: Berlin
Beiträge: 64
Standard

Hallo,

ich beginne mal mit 3., weil das deine Frage schon beantworten könnte.

Ist die Mutter noch im Stande, einen freien Willen zu bilden, könnte sie dich bevollmächtigen. Soweit du mit der Bevollmächtigung einverstanden bist, kannst du im Rahmen dieser Vollmacht rechtskräftig handeln. Das heißt dann vor allem, dass du Verträge schließen kanns z.B. Erbauseinandersetzung.
Soweit die Theorie. Rein praktisch scheint es so, alls wolle jede Partei die Mutter für sich instrumentalisieren oder zumindest soll sie auf die eigene Seite "gezogen" werden. Die Kinder werden die Gültigkeit der Vollmacht anzweifeln. Verständlicher Weise gerät die Mutter auch so in Loyalitätskonflikte und zieht die Vollmacht evtl wieder zurück. Es wäre also nichts gewonnen.

Zu1. Wirst du als Betreuerin bestellt, kannst du, je nach Aufgabenkreis, antelle der Mutter tätig werden. Liegt ein Einwilligungsvorbehalt für einen Aufgabenkreis vor, laufen alle Entscheidungen dieses Bereichs über dich.

Zu2. Wenn ihm das Gericht die Vermögenssorge oder konkreter die Führung der Rechtsgeschäfte des Unternehmens bzw Erbauseinandesetzung als Aufgabenbereich angedenkt, kann/muss er grundsätzlich alle Befugnisse übernehmen. Es gibt aber Einschränkungen. Bestimmte Entscheidungen, die z.B. einen großen oder erheblichen Teil des Vermögens betreffen, sind vom Amtsgericht zu genehmigen oder vorher einzuwilligen. Somit wird eine gewisse Kontrolle ausgeübt, enfacher muss die Führung der Geschäfte bzw die Erbauseinandersetzung dadurch nicht werden.


So ein paar Sätze von meiner Seite zu diesem komplexen Falls, zu dem es wohl noch einiges mehr zu sagen gäbe.

Gruß Christoph
sigg ist offline  
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Alt 20.03.2013, 17:49   #3
fry
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 18.01.2012
Ort: Dortmund
Beiträge: 8
Standard Betreuung notwendig!?

Hallo,

meiner Meinung ist hier zumindest für die ältere Dame eine Betreuung notwendig, um ihr in ihrer Hilflosigkeit beizustehen.
Ein Betreuer darf ohne Einwilligung der Dame keine Angelegenheiten bzgl. der Firma regeln...das würde den Rahmen einer gesetzlichen Betreuung auch sprengen.
Wer ist in der Firma als Geschäftsführer eingesetzt? Wie werden die 3 Kinder vergütet, die in der Firma arbeiten?
Wäre es nicht sinnvoll, die Firma als GmbH zu betreiben, da dann das eingesetzte Kapital und deren Verzinsung geregelt ist?
Die arbeitenden Kinder würden ein geregeltes Gehalt beziehen, die Dame eine Verzinsung oder eine betriebliche Rente.

Nun das sind aber Dinge, die alle Eigentümer beschließen müssten. Die Grundfrage war ja, was könnte jetzt ein Betreuer für die alte Dame regeln...zunächst würde ein Betreuer prüfen, inwieweit ein Pflegedienst zusätzlich zu der Pflegeperson (Tochter, die im Haus der Dame wohnt) eingesetzt werden kann. Hier gibt es halt die Möglichkeit auch die Leistungen der Pflegekasse aufzuteilen (vorausgesetzt eine Pflegestufe liegt vor, was ich bei dem geschilderten Krankheitsbild voraussetze) in Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Das Pflegegeld erhält die Dame von der KK ausgezahlt und kann an die pflegende Tochter ausgezahlt werden, die Sachleistungen rechnet der Pflegedienst direkt mit der KK ab.

Weiterhin vertritt der Betreuer in Absprache mit der Dame die 25 % an der Firma. In Kapitalgesellschaften entspricht der Anteil einer Sperrminorität, so dass die Kinder ohne Einverständnis der Dame keine weitreichenden Dinge, wie z. B. Verkauf der Firma entscheiden können. Der Betreuer benötigt auf jeden Fall einen Gerichtsbeschluss, wenn er gegen den Willen der Dame eine Entscheidung treffen muss. Ansonsten muss die Dame in Firmen-angelegenheiten mitunterzeichnen. Hier steht der Betreuer in seinen Möglichkeiten als Berater zur Verfügung.

Was die Gewaltbereitschaft der Kinder gegenüber der Dame angeht, wäre ein Betreuer als Kontrollfunktion und zusätzlicher Schutz, auch um weitere Verfahren einzuleiten zu empfehlen. Hier könnte z. B. ein externer Pflegedienst direkt auf den Betreuer zugehen, wenn Gewalt festgestellt wurde, dass der als außenstehender entsprechende Maßnahmen einleitet.

Ich hoffe zumindest weitgehend ein wenig weitergeholfen zu haben.

Gruß

Dietmar
fry ist offline  
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Alt 21.03.2013, 17:15   #4
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 19.03.2013
Ort: Berlin
Beiträge: 28
Standard

Danke für die vielen Antworten. Ehrlich gesagt, war ich erstaunt als ich anfing mich mit dem Thema Betreuung zu befassen. Ich wusste bis dato nicht, dass das jeder machen kann.

Ich bin nicht scharf drauf eine Betreuung zu übernehmen. Deshalb auch meine Frage nach Alternativen. Ich halte es für ungünstig, da alle Geschwister nicht wirklich miteinander können, einen von ihnen als Betreuer zu bestimmen. Auch mich kann von dieser Sippe niemand leiden, unter anderem, weil ich ihren Bruder allein gelassen habe. Grund für die Trennung war aber unter anderem genau diese ungeklärte Situation und den damit verbundenen Streitereien in dem Unternehmen. Das hat sich leider auch auf die Beziehung ausgewirkt. Vernünftige Kommunikation mit den Geschwistern oder untereinander ist nicht möglich. Es endet grundsätzlich in aggressives Schreien, nieder reden (nicht zu Wort kommen lassen) und es wird mit Unterstellungen und Lügen gearbeitet.

Eine Mediation zur KLärung ist bisher gescheitert. Es sieht ganz so aus, als wenn die Erbauseinanderstzung die einzig richtige Lösung wäre.

Wenn ich das richtig sehe, dann muss nur noch geklärt werden, ob die Tochter tatsächlich eine Betreuungsvollmacht hat. Das wird sich spätestens beim Gerichtstermin herausstellen.

Fry schreibt: "Was die Gewaltbereitschaft der Kinder gegenüber der Dame angeht, wäre ein Betreuer als Kontrollfunktion und zusätzlicher Schutz, auch um weitere Verfahren einzuleiten zu empfehlen. Hier könnte z. B. ein externer Pflegedienst direkt auf den Betreuer zugehen, wenn Gewalt festgestellt wurde, dass der als außenstehender entsprechende Maßnahmen einleitet."

Danke danke - genau so sehe ich das auch.

Ich halt euch auf den Laufenden wie sich das weiter entwickelt.
Bine63 ist offline  
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Stichworte
erbengemeinschaft, firma, häusliche gewalt


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