Dies ist ein Beitrag zum Thema mündelsichere Anlage im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo und Guten Tag an alle.
bei mir ( uns) ist folgende Situation:
Schwiegermutter seit März 2012 in einer Einrichtung.
...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
21.03.2013, 13:49 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 19.03.2013
Beiträge: 3
|
mündelsichere Anlage
Hallo und Guten Tag an alle.
bei mir ( uns) ist folgende Situation: Schwiegermutter seit März 2012 in einer Einrichtung. Mein Mann ( Sohn) ist Betreuer. Aufgaben u.a Vermögenssorge. Meine Schwiegermutter hatte ein Haus, dass wir jetzt verkaufen mussten um die Heimkosten damit zu finanzieren. Jetzt bekammen wir bzw mein Mann ein Schreiben des Betreuungsgericht das wir die Verwendung des Erlöses sowie eine mündelsichere Anlage mit Speervermerk einreichen sollen. So nun haben wir viele Fragen: 1. was heisst mündelsicher Anlage mit Speervermerk? Wir benötigen ca. 1200€ monatlich von dem Erlös zur Deckung der Heimkosten. 2. müsen wir Summe X von dem Erlös auf dem Girokonto lassen, so dass die Heimkosten für 1 Jahr gedeckt sind oder gibt es da andere Möglichkeiten. 3. müssen wir, wenn wir meiner Schwiegermutter Bargeld, von Ihren Geld geben, uns eine Quittung unterschreiben lassen um einen Nachweiß für die Rechnungslegung zu haben? Ich bedanke mich für die Antworten Gruß Gabymilo |
21.03.2013, 15:06 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,692
|
Hallo,
zu Frage 1 hilft Wikipedia: Mündelgeld ? Wikipedia Zusammengefasst: die Bank nach mündelsicheren Anlagen fragen, sich Ausdrucke über interessante Anlagemöglichkeiten von der Bank geben lassen und diese dem Gericht mit der Bitte um Genehmigung übersenden. Mit dieser Genehmigung zur Bank gehen und die Geldanlage vornehmen. Ein Nachweis über die erfolgte Geldanlage ist an das Gericht zu senden! Ich habe mir von der Bank immer drei Angebote eingeholt und an das Gericht gesandt, das beste Angebot wurde dann genehmigt. Man kann und sollte die Angebote verschiedener Banken einholen. Frage 2 verstehe ich nicht so ganz Frage 3: ja, die Aushändigung von Bargeld muss in jedem Fall quittiert werden. Gruß Andreas |
21.03.2013, 15:25 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 19.03.2013
Beiträge: 3
|
Hallo Andreas,
Danke für die Antwort. ja habe mich wohl sehr unklar ausgedrückt. Meine Schwiegermutter hat eine Rente von ca. 800€ damit die Heimkosten gedeckt sind brauchen wir von dem Erlös des Hauses ca. monatlich 1500,00€. Muss ich jeden Monat eine Freigabe beim AG beantragen oder kann ich 12 X 1500€ auf dem Konto lassen und dann eine jährliche Freigabe beantragen oder wie funktioniert das ?? |
21.03.2013, 15:37 | #4 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
|
Hallo gabymilo,
dein Beitrag verwirrt mich, denn dein Mann zählt als Sohn der Betreuten eigentlich zu den befreiten Betreuern. Damit entfällt die Pflicht zur mündelsicheren Anlage (und einiges andere ). Genaueres kannst du hier nachlesen. Ich würde das noch mal mit dem Gericht klären ob sie sich da nicht vertan haben. Gruß, Andreas
__________________
---------------- |
21.03.2013, 15:42 | #5 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 06.03.2013
Beiträge: 39
|
Also am besten mit der Bank sprechen, die können es dir genau erklären
Das Haus ist ja sicher einiges Wert gewesen, also kann schon ein "Großteil" relativ fest angelegt werden. Aber eben auch laufende Kosten beachten, die 1200 € sind nicht alles was man zum leben Braucht. Hinzukommt Geld für den Eigenbedarf, (Sozialhilfesatz ist aktuell 100,98 € monatlich (macht schonmal midestens 1300 € die im monat gebraucht werden. Dann muss man an die Jährliche Zuzahlungsbefreiung denken. Oder andere Hilfsmittel. (Es gibt eben Rollstühle und Rollstühle die etwas mehr kosten.), zusätzliche Betreuungsleistungen (Spazieren gehen, Kutschfahrt, sich mal etwas leisten zum Geburtstag (wie einen neuen Fernseher).) , eventuell wird mal eine hlhere Pflegestufe gebraucht, und dann will das Heim 100 € mehr im monat haben. ... Also nicht "nur" mit 1200 € pro Monat rechnen. Aber letztendlich hilft nur ein gang zur Bank und immer im Hinterkopf haben, das laufende Kosten gedeckt werden müssen wenn man sich beraten lässt. |
21.03.2013, 15:43 | #6 |
Gesperrt
Registriert seit: 19.03.2013
Beiträge: 3
|
Hallo agw,
es war auch kein Beschluss sondern nur genauer wortlaut. Wir bitten um Mitteilung über die Verwendung des Erlös und der mündelsicheren Anlage mit Sperrvermerk. Mehr stand dort nicht. Gruß Gabymilo |
21.03.2013, 16:03 | #7 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
|
Hallo,
siehe #4 und lies in dem Link nach. Dann erledigt sich euer Problem eigentlich schon. Gruß, Andreas
__________________
---------------- |
22.03.2013, 12:54 | #8 |
Forums-Gesellen-Anwärter
Registriert seit: 04.02.2011
Beiträge: 59
|
Ich habe den Verkaufserlös auf ein Tagesgeldkonto angelegt und einmal monatlich wird dann der benötigte Betrag X auf das Girokonto umgebucht..( Onlinebanking) Auf dem Girokonto lasse ich immer etwas mehr wie etwa 150 stehen..
Sollte dann das Vermögen irgendwann bei 10.000,00 Euro liegen, beantrage ich hier in NRW Pflegewohngeld, das ist dann schon eine spürbare Entlastung! Pflegewohngeld fällt zudem nicht in die Unterhaltspflicht der Kinder. und dann will das Heim 100 € mehr im monat haben. ... Oh, das wäre ja noch machbar, hier sind es gleich an die 300 Euro mehr... |
22.03.2013, 15:01 | #9 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 31.07.2012
Beiträge: 38
|
Der Tipp sich im persönlichen Gesräch bei kompetenter Stelle zu informieren ist prinzipiell gut, ich würde aber eher beim Gericht nachfragen als bei der Bank.
Theoretisch mag es Banken geben, die sich im Betreuungsrecht auskennen, sich in diesen Angelegenheiten kompetent und motiviert verhalten. Ich persönlich habe leider bislang durch die Bank(en) ausschließlich das Gegenteil erlebt... |
Lesezeichen |
|
|