Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuung der Mutter,eigenes Haus,was passiert wenn mein Vater stirbt im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Ich hätte folgende Frage:
Ich habe die Betreuung für meine Mutter(Pflegefall) bin wieder zuhause eingezogen um meine Mutter zu ...
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#1 |
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Einsteiger
Registriert seit: 26.03.2013
Beiträge: 13
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Hallo,
Ich hätte folgende Frage: Ich habe die Betreuung für meine Mutter(Pflegefall) bin wieder zuhause eingezogen um meine Mutter zu pflegen sowie meinen Schwerkranken Vater zu unterstützen. Miete zahle ich keine, leiste meinen Beitrag jedoch bei Heizölkauf und kaufe Lebensmittel und Getränke. Zusammen sind wir 4 Geschwister und wohnen nun alle wieder zuhause. Wie verhält sich die Sachlage wenn mein Vater verstirbt? Meine Mutter hätte dann ja durch Erben 3/4 des Hauses und wir Geschwister vom anderen 1/4 (geteilt durch 5 Kinder). Müssten wir dann Miete zahlen wie in der Region üblich oder könnte mann weiterhin wie bisher fortfahren?? Meine Mutter war Hausfrau und bekommt deshalb keine Rente, einzige Einnahme ist Pflegegeld und dieses wird für Rezeptgebühren,Windeln,etc verwendet. Meine Eltern zahlen das Haus noch ab, jedoch ist eine Lebensversicherung vorhanden in der meine Mutter als Leistungsempfänger festgelegt wurde. Darf dieses Geld dann verwendet werden um die restlichen Schulden für das Haus abzuzahlen??? Viele fragen;-) |
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#2 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,607
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Moin David
Ob ihr Miete zahlen müßt, wird wohl von mehreren Faktoren abhängen: - je nach dem, ob die Mutter das wünscht oder nicht - je nach dem, ob die Mutter das Geld benötigt oder nicht. Die Lebensversicherung wird sicherlich auch zum weiteren Abtrag des Hauses genutzt werden können. Bekommt Dein Vater eine Rente? Wenn ja, dann hat Deine Mutter wahrscheinlich Anspruch auf eine Witwenrente und damit ein Einkommen. Wenn noch Geschwister da sind, die nicht volljährig oder noch in der Ausbildung sind, dann haben die ggf. auch Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Das gibt eine ordentliche Portion Anträge auszufüllen. Der oder die "Rentenälteste" am Ort ist dabei gerne behilflich. Du kannst im Rathaus nachfragen, wer das ist. Ansonsten müßt ihr Kinder selber sehen woher ihr euer Einkommen bezieht (Arbeit, BaFöG, ALG, Kindergeld etc.). Wenn es insgesamt knapp werden sollte, dann müßt ihr Anträge beim JobCenter oder Sozialamt stellen. (noch mehr Anträge...). Ihr werdet dann zusammen mit der Mutter als Wirtschaftsgemeinschaft gelten. Das Kleingedruckte dazu ist allerdings recht kompliziert und von den genauen Verhältnissen abhängig, das es hier nicht beantwortet werden kann. Da müßtest Du bzw. ihr eine Beratungsstelle vor Ort aufsuchen. Und sonst: Gibt es ein Testament? Das Aufteilungsverhältnis ist etwas ungewöhnlich. Üblicherweise erbt der Ehepartner 50 % und die Kinder teilen sich die anderen 50 %. Deine Berechnung würde dann stimmen, wenn der Mutter schon die Hälfte des Hauses gehören würde. Dann würde die Hälfte Deines Vaters entsprechend verteilt werden und das von Dir geschilderte Verteilungsverhältnis im Ergebnis stimmen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Einsteiger
Registriert seit: 26.03.2013
Beiträge: 13
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Erst mal vielen Dank für die Antwort!!
Ein Testament besteht nicht, ich dachte mir nur da meine Eltern gemeinsam das Haus gebaut haben und beide z.B. beim Darlehenskonto benannt sind sowie im Grundbuchamt, gehe ich davon aus das es beiden gemeinsam gehört und bin deshalb von 50% Hausanteil ausgegangen und dann nochmal eben im falle des todes meines Vaters nochmal von seiner Hälfte 50%. Kenne mich mit Erbrecht bisher leider garnicht aus. Woher weiss ich ob meiner Mutter bereits das halbe Haus gehört?? |
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#4 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 227
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Hallo David,
die Eigentumsverhältnisse findest Du im Grundbuch. Nur wer dort eingetragen ist, ist auch Eigentümer. Beim Grundbuchamt müßtest Du ein besonderes Interesse angeben, sonst lassen sie Dich nichts einsehen. Vielleicht gibt es aber einen Grundbuchauszug in Euren / Papieren der Eltern .... der vielleicht nicht auf neuestem Stand ist .... aber beim Hauskauf damals schon besprochen und niedergeschrieben wurde. Liebe Grüße, Ruediger99 |
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#5 |
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Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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vielleicht kann auch die Bank, bei der das Darlehen läuft etwas zu den Eigentumsverhältnissen sagen.
Allerdings müsste das ja schon im Vermögensverzeichnis zu beginn der Betreuung angegeben sein, fall die Mutter Miteigentümerin ist ?? Beim Grundbuchamt ( beim Amtsgericht) einen unbeglaubigten Grundbuchauszug verlangen, ist billiger als ein beglaubigter. fwu |
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#6 |
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Einsteiger
Registriert seit: 26.03.2013
Beiträge: 13
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Vielen Dank, da muss ich mal nachschauen was ich dort angegeben habe.
Meine Eltern haben auch ein kleines Stück Land (unsre Miniranch) Mit Pferden und Ziegen, sind ca.2 Ha. Als ich damals beim vereidigen war, sagte der Mitarbeiter des Amtsgerichts, dass wenn mein Vater verstirbt dieses Grundstück sowieso weg muss. Ein Grund weshalb es dann verkauft werden müsste, wurde mir nicht genannt. Kann das Amtsgericht so etwas einfach entscheiden?? |
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#7 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,607
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Zitat:
Du kannst ja mal nachfragen, warum das Grundstück verkauft werden soll. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#8 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 219
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Hallo, konnte wegen fehlender Zeit nur kurz über deine Angaben schauen - folgende Punkte sind mir aufgefallen -
Pflegegeld wird für Windeln und Arzneimittel ausgegeben - Inkontinenzartikel werden von der Pflegekasse (von Hausarzt oder Urologe usw. Rezept/Verordnung ausschreiben lassen, von Zuzahlungen für Arzneimittel befreien lassen - Liebe Grüße Motzerella Geändert von motzerella (31.03.2013 um 19:20 Uhr) Grund: Falscher Adressat eingegeben |
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#9 |
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Einsteiger
Registriert seit: 26.03.2013
Beiträge: 13
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Hallo,
Das mit der Medikamentenzuzahlung (Befreiung) habe ich bereits gemacht, wobei ich es eine Frechheit finde das von einer Befreiung gesprochen wird. Man zahlt ja den Mindestbeitrag sozusagen im voraus und das nennt mann "Befreiung". Bei den Inkontinenzartikeln ist es so das die Krankenkasse mit der Firma xxxxx Verträge hat und man da für Einlagen,Windeln eine Aufzahlung leisten muss wenn man Einlagen mit Überlaufschutz (Bändchen links und rechts) bestellt, da dies als Premiumprodukt gilt. Hatten einmal Probeweise ohne diesen Überlaufschutz ausprobiert und waren jeden Tag mit Bettüberziehen beschäftigt, da der Urin von der Einlage sozusagen raus und aufs Bett läuft. Was habt ihr für Erfahrungen mit Einlagen ohne Überlaufschutz? Für diesen Luxus das der Urin in Einlage bleibt und nicht aufs Bett läuft zahlt man an Aufzahlung für 3 Monate 93 Euro |
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#10 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 06.03.2013
Beiträge: 39
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Hm also ich gehe jetzt davon aus das du ehrenamtlicher Betreuer bist.
Von daher glaube ich nichtd as das Haus dann wegmuss. Vielleicht mal nach den "kosten" der Betreuung erkundigen. Wobei der "Hauptteil" der Last ein Berufsmäßiger Betreuer wäre (Hast du vielleicht einen berufsmäßigen Betreuer abgelöst?) und nur ein kleiner Teil Verfahrenskosten sind. Bei Mittellosigkeit würde die Staatskasse diese kosten auslegen und im Falle des Todes (Oder eines Lottogewinns ...) die kosten rückwirkend zurückfordern. Als Erbe würdet ihr dann das Haus + die kosten der Betreuuung erben. |
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