Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegestufe 0 im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
da bin ich mal wieder.
Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen und ich hier richtig bin.
Was ...
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29.03.2013, 00:28 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.10.2012
Beiträge: 70
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Pflegestufe 0
Hallo,
da bin ich mal wieder. Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig helfen und ich hier richtig bin. Was bedeutet Pflegestufe 0 und wird die bei der Grundsicherung angerechnet? Was bedeutet das für die Zukunft desjenigen (kann er dann noch arbeiten oder muss er das dann nicht mehr?) Hilft es, wenn man schon einen hohen GdB hat auch mit einem Zusatz? LG Noel |
29.03.2013, 00:52 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Hallo Noel,
Pflegestufe 0 bedeutet, daß der Pflegebedürftige pro Tag mindestens 1 Minute Pflege braucht, also Hilfe /Übernahme bei der Grundpflege, er aber unter 45 Minuten Grundpflege liegt. Erst ab 45 Minuten gibts die Pflegestufe 1 und damit Leistungen durch die Pflegekasse SGB XI . Ausnahme neue Leistungen bei Demenz) Bei Pflegestufe 0 besteht, wenn die sonstigen Voraussetzungen , wie Einkommen/Vermögen passen ein sozialhilferechtlicher Anspruch auf Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt SGB XII. Hilfe zur Pflege wird dann ergänzend zur Grundsicherung wegen Alter oder Erwerbsunfähigkeit erbracht, gegebenenfalls auch als Pflegegeld. Ich würee mal sagen, daß bei geringer Pflegestufe 1 nicht. zwangsweise eine Erwerbsunfähigkeit vorliegen muß. Erwerbsunfäigkeit bestimmt sich nach SGB VI (Rente) und hat nicht unbedingt mit dem Grad der Behinderung SGB XI oder Pflegebedürftigkeit zu tun - muß jeweils einzeln geprüft werden . fwu |
29.03.2013, 01:20 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.10.2012
Beiträge: 70
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Ok, stimmt das, dass man dann 100€ extra von der Pflegekasse erhält?
Wird das dann auch bei der Grundsicherung angerechnet? |
29.03.2013, 12:46 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin Noel
Es gibt durchaus die Möglichkeit vo der Pflegekasse Geld (z.B. 100,00 €) zu erhalten. Dafür müssen Probleme bei der Alltagsbewältigung vorliegen. Das ist z.B. bei dementen menschen der Fall. Wer dement ist, der kann zwar eigentlich noch alles selber erledigen, vergißt es aber und tut es nicht ohne Anleitung. Deshalb hat es immer wieder Probleme gegeben, weil jemand der eigentlich alles kann, keine Pflegestufe 1 bekommt - auch, wenn er es nicht tut, weil er es vergißt. Dass z.B. Angehörige deshalb mindestens einen ebenso großen Arbeitsaufwand haben, wei bei einem Menschen, der es einfach nicht mehr kann (also pflegebedürftig ist und z.B. PST 1 hat) war der Pflegekasse egal. (Kostet ja irre viel Geld). Deshalb solltest Du bei einer Pflegebegutachtung und/oder einem Antrag auf Pflegegeld darauf achten, dass die Einschränkungen im alltäglichen Bereich ebenfalls mitgeprüft werden. Wenn es dann Geld von der Pflegekasse dafür gibt, dann ist es für die entsprechenden Hilfeleistungen auch auszugeben oder ggf. direkt an den Hilfsdienst weiterzuleiten. Das Sozialamt darf es nicht als Einkommen anrechnen, weil SGB V-Leistungen (Kranken-/Pflegeversicherung) unabhängig von SGB XII Leistungen (Sozialhilfe) gewährt werden. Aber - und jetzt wird es spannend: Wenn jetzt jemand PST 0 eingestuft wurde, aber trotzdem einen Pflegebedarf hat (Pflegegutachten anfordern, da steht der Pflegebedarf drin - z.B. 30 Minuten täglich), dann kann man Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragen. D.h. das Sozialamt muss dann die Kosten für die Pflegeleistungen übernehmen. Eine Anrechnung wie z.B. "Es gibt Geld wg. PST 1 und das wird jetzt von der Grundsicherung abgezogen" ist nicht zulässig. Thema Schwerbehinderung: Liegt eine Schwerbehinderung vor, so wird ab 80 % oder 100 % und einem Merkzeichen G von Sozialämtern z.B. die Miete für eine teurere Wohnung akzeptiert (üblicherweise der Satz einer 2-Personenwohnung für eine Person). Bei der Gewährung von Einzelfallhilfen, Eingliederungshilfen etc. ist ein SchweBi ebenfalls von Vorteil. Ob jemand in Zukunft noch mal wird arbeiten können oder nicht, ist eine völlig andere Baustelle und sollte nicht mit Sozialhilfe, Pflegeeinstufung oder Schwerbehinderung in einen Topf geworfen werden. Grundsätzlich sollten die genannten Bereiche erst mal auseinander gehalten und getrennt betrachtet werden: Sozialhilfe/GruSi etc. bezieht sich auf die wirtschaftliche Seite des Lebens. Pflegeleistungen beziehen sich auf einen Teil des Lebens, der die Versorgung und Pflege des Körpers betrifft. Ein Schwebi bezieht sich auf bleibende Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit eines Menschen. Es gibt natürlich Berührungspunkte zwischen den verschiedenen Bereichen, aber die lassen sich leichter verstehen, wenn man das Ganze für sich erst mal auseinandergedröselt hat. (Finde ich zumindest). MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
30.03.2013, 13:08 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 02.10.2012
Beiträge: 70
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Danke für die Infos... Nunja, die Personen sind beide nicht dement, haben aber dennoch einige Schwierigkeiten.
Zum einen mein Ex (es ist wohl schon beantragt worden und die 100,00€ extra sollen, nach seinem Willen/ Vorhaben als Unterhalt fungieren und das geht nach deiner Ausführung ja garnicht.). Der bekommt die Pflegestufe 0 mit Sicherheit, da ich zwischenzeitlich die Richtlinien hierfür gefunden habe. Da passen mindestens die Hälfte der aufgeführten Punkte auf ihn zu. Zum anderen die andere Person aus meinem Bekanntenkreis, die ist auch nicht dement. Nochmals Danke für den Input. |
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