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gesetzliche Betreuung

 

Rechte gesetzl. Betreuer,

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Hallo, Mein Onkel ist beschwerbehindert und vom Allgemeinzustand so schlecht, dass keine große Hoffnung mehr besteht. Seit ca. 2 Jahren ...


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Alt 05.04.2013, 16:36   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 05.04.2013
Beiträge: 1
Standard Rechte gesetzl. Betreuer,

Hallo,

Mein Onkel ist beschwerbehindert und vom Allgemeinzustand so schlecht, dass keine große Hoffnung mehr besteht.
Seit ca. 2 Jahren ist er auch betreut durch einen gestzl. Betreuer (niemand aus Familien -u. Verwandtenkreis).
Soweit so gut.

nun folgendes Problem:

Der Betreuer macht Investitionen, die auf uns Angehörige umgelegt werden sollen.

- neues Bad: 17000,00€
- Sprachcomputer: 6500,00€
- Erneuerung der Küche
u.v.m.

Es erfolgte keine Absprache mit uns Angehörigen und es kommt noch dazu, dass das Bad völlig überteuert ist, der Sprachcomputer aus medizin. Sicht nichts bringt und die Küche generell noch in Ordnung war und mein Onkel sowieso parenteral ernährt wird.

Desweiteren gibt der Betreuer an, dass er sofort das AMT niederlegen wird, wenn der Todesfall eintritt.

Wir Angehörige haben den Verdacht, dass der Betreuer auf unsere Kosten versucht die Wohnung zu sanieren.

Dieser Betreuer hängt sich auch in Familiere Angelegenheiten ein.

Was können wir tun, darf der das überhaupt?
Wo sind die Grenzen?

Bitte helft mir.
Danke
SonGoku ist offline  
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Alt 05.04.2013, 17:00   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Hallo SonGoku,

Zitat:
Der Betreuer macht Investitionen, die auf uns Angehörige umgelegt werden sollen.
ich verstehe nicht warum die Angehörigen für die Investitionen des Betreuten herangezogen werden sollen. Da würde ich den Betreuer mal nach der rechtlichen Grundlage fragen.

Zitat:
Desweiteren gibt der Betreuer an, dass er sofort das AMT niederlegen wird, wenn der Todesfall eintritt.
Jaaa, die Betreuung endet mit dem Tod. Dann gehen alle Rechte des Verstorbenen auf die Erben über. Der Betreuer kann dann gar nicht mehr handeln.

Zitat:
Wir Angehörige haben den Verdacht, dass der Betreuer auf unsere Kosten versucht die Wohnung zu sanieren.
Was hätte er denn davon?

Zitat:
Was können wir tun, darf der das überhaupt?
Bei Problemen in Betreuungsverfahren gibt es grundsätzlich die Möglichkeit dem Betreuungsgericht die Problemlage, möglichst objektiv mit Vorlage von Fakten, zu schildern. Dieses wird den Betreuer zur Stellungnahme auffordern und den Fall prüfen.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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