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Rechtsanwalt einschalten ?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechtsanwalt einschalten ? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo erstmal an alle, hätte ich dieses Forum schon früher entdeckt, wäre mir vieles erspart geblieben... Ich versuche hier mal ...


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Alt 06.04.2013, 23:41   #1
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Registriert seit: 09.10.2012
Beiträge: 8
Standard Rechtsanwalt einschalten ?

Hallo erstmal an alle,

hätte ich dieses Forum schon früher entdeckt, wäre mir vieles erspart geblieben...

Ich versuche hier mal "kurz" zu schildern, was passiert ist und hoffe auf Eure Meinungen dazu.

Mein Mann und ich hatten für insg. circa 2 Jahre die Vorsorgevollmacht für die Großmutter meines Mannes, die im Januar verstorben ist.
Diese Vollmacht wurde seinerzeit vorsorglich gemacht, da es innerhalb der Familie und vor allem mit dem einzigen Sohn der Oma ( dem Vater meines Mannes ) und dessen Frau schon immer große Probleme gab.
Es liefen schon Prozesse, da meine Schwiegereltern Oma und Opa schon mal zusammengeschlagen haben, Räumungsklage etc. gegen meine Schwiegereltern, die seit 40 Jahren in Omas Haus kostenlos (also mietfrei) leben.

Opa verstarb 2011 im Mai und 2011 im August, haben mein Mann und ich eine "Generalvollmacht" mit Oma bei einer Rechtsanwältin machen lassen, da mein netter Herr Schwiegervater mehrfach gedroht hatte Oma ins Heim zu stecken oder zu entmündigen, etc. ( also so richtig Psychoterror), Oma war damals schon Ende 80 aber immer noch sehr fit, trotzdem hatte sie Angst vor ihrem Sohn, seit Opa nicht mehr da war.

Also haben wir die Vollmacht für alle Bereiche ( Finanziell, Gesundheit, Aufenthaltsbestimmung), über den Tod hinaus bekommen.
Als meine Schwiegereltern davon erfahren haben, haben sie regelrecht versucht, Oma in den Wahnsinn zu treiben (würde jetzt zu ausführlich werden, was alles passiert ist)

Oma baute plötzlich enorm ab (Demenz)
Also engagierten wir eine Haushaltshilfe aus Littauen und Oma lebte wieder auf.
Das war meinem Schwiegervater natürlich ein Dorn im Auge, ging doch der Lohn der Haushaltshilfe " von seinem Erbe ab"...was er auch oft genug uns gegneüber geäßert hat.

Plötzlich wurde mir und meinem Mann misstraut ( das Verhältnis war auch schon vor Omas Vorsorgevollmacht nicht so toll), alles was wir taten wurde in Frage gestellt, er präsentierte uns sogar einen Widerruf der Vollmacht ( vermutlich mit gefälschter Unterschrift, da diese doch sehr von Omas Signatur differierte), den Oma war sich sicher, diesen nie und nimmer unterschrieben zu haben...
Also machten wir bei der Rechtsanwältin, mit Oma nochmal zur Sicherheit einen Widerruf zum Widerruf...
Eine Weile ging alles gut, dann bat uns die Haushaltshilfe, wir sollen alle Wertsachen ( Schmuck, Münzen) an uns zu nehmen, damit nichts verschwindet und nachher hiese es sie wäre es gewesen.
( Mein Schwiegervater hatte wohl heimlich einen Schlüssel zu Omas Wohnung, unsere Haushaltshilfe hatte bemerkt, dass ihre Sachen durchwühlt wurden, als sie mit Oma ausser Haus war.
Also haben wir alles an uns genommen...
Meine Schwegermutter bemerkte, als sie mal bei Oma oben war,dass die Schmuckschatulle fehlte...schon wurde behauptet wir hätten Oma den Schmuck weggenommen...zu diesem Zeitpunkt war auch die Demenz schon etwas weiter fortgeschritten und Oma wusste erstmal nichts mehr davon, dass wir die Sachen mitgenommen hatten.
Es kam , wie es kommen musste, Oma bekam noch einen Schlaganfall und musste dann Ende 2012 endgültig in die Seniorenpflege ( vorher war sie einmal wöchentlich dort zur Tagespflege)...Natürlich war das meinen Schwiegereltern auch ein Dorn im Auge, da mein Mann und ich ein wirklich gutes Heim ausgewählt hatten , dass eben auch nicht ganz so billig war ( schon wieder verschwendeten wir das Erbe meines Schwiegervaters !)

Meine Schwiegereltern, die natürlich (wegen dem Ansehen in unserem kleinen Ort, Oma auch ab und an dort besuchten) behaupteten dann, dass Omas goldene Uhr verschwunden sei, im Heim wurde alles auf den Kopf gestellt, aber die Uhr wurde nicht gefunden, Oma konnte sich eh nicht daran erinnern, ich rief noch im KRankenhaus an, da sie kurz vorher dort wegen einer Untersuchung war, aber auch dort war nix bekannt von der "goldenen Uhr"...Kurz darauf erfuhr ich von meinem Schwager, dass meine Schwiegereltern behaupteten ich hätte die Uhr geklaut !

Oma verstarb dann im Januar an einem weitereren Schlaganfall, ich war bis zur letzten Minute bei ihr und habe sie nicht alleine gelassen , von ihrem einzigen Sohn und seiner Frau war nix zu sehen...


Er weigerte sich auch, irgendwas in bezug auf Beerdigung zu unternehmen, deshalb haben mein Mann und ich das alles organisiert ( so war es ja auch in der Vorsorgevollmacht geregelt)...Er weigerte sich sogar mit der Pfarrerin zu sprechen, wegen der Trauerfeier ( " das ginge ihn ja alles nix an" )... ich war nach Omas Tod, dann noch einmal in der Wohnung um das Familienstammbuch zu holen und habe bei der Gelegenheit auch unseren Sat-Reciever wieder mitgenommen, denn wir Oma geleiehen hatten, weil ihrer kaputt war.
Promt hiess es ich räume die Wohnung aus.
Oma war noch nicht richtig unter der Erde, bekamen mein Mann und ich ein Fax von meinem Schwiegervater und er forderte " als Alleinerbe, die Herausgabe der Vollmacht, sämtlicher Wertgegenstände,Sparbücher, Bankkarten und Unterlagen....
Wir antworteten ihm ebenfalls per Fax, dass er das gerne alles haben könne, sobald er einen Erbschein vorlegen würde (habe mir das vorher durch die Rechtsanwältin bestätigen lassen, die auch die Vollmacht erstellt hatte)...Ein paar Tage später, bekam ich dann Post vom Anwalt, ich solle doch alle geforderten Sachen an meinen Schwiegervater herausgeben, da dieser ja offensichlich alleineiger Erbe sei...Auch dem Anwalt antwortete ich, dass ich dies aus haftungsrechltichen Gründen tun würde, sobald er einen gültigen Erbschein vorweisen könne...( Wir wussten nicht ob ein Testament exisitert oder nicht).... erstmal war dann Ruhe, bis Donnerstag vor Ostern, da kam der nächste Brief vom Anwalt, diesmal mit einer (nicht beglaubigten Kopie) des Erbscheines und der Aufforderung die Gegenstände bis 03.04.an meinen Schwiegervater auszuhändigen...( Ich hatte an das Notariat eine genaue Aufstellung über Schmuck und Münzen und Vermögen geschickt und diese Kopie auch in meinem ersten Brief dem Anwalt geschickt um zu zeigen, dass niemand befürchten müsse ich würde was verheimlichen)
Ausserdem solle ich/wir eine detaillierte Rechenschaft legen nach § BGB 666, (Belege kalendertäglich nach Einnahmen/ Ausgabenüber die gesamte Zeit der Vorsorgevollmacht geordnet )...
Dies kann ich so aber nicht vorlegen, da Oma ja in der ersten Zeit ihre Bankgeschäfte noch hauptsächlich selber tätigte und ich erst ab April 2012 diese Sachen dann auch teilweise erledigte, Oma aber immer noch ab und an Geld auf der Bank holte und Auszüge)....Erst ab ihrem Schlaganfall im Sommer 2012, übernahm ich diese Sachen dann ganz, holte entsprechend Haushaltsgeld für Sie, kümmerte mich um offenen Rechnungen und Mieteinnahmen, etc.
Wir machten über meinen Schwager den Vorschlag, dass mein Schwager die Sachen gegen Quittung zu ihm bringen solle, der konnte aber aus terminlichen Gründen erst am 05/06.04.2013 und das lehnte mein Schwiegervater ab.

Nachdem sich mein Schwiegervater am 03.04 nicht bei uns gemeldet hatte um seine Wertgegenstände abzuholen, sondern meinen Schwager beauftragte uns anzurufen und uns ausrichten zu lassen, dass wir die Sachen zu ihm zu verbringen hätten, stellte ich dann auch auf stur und schrieb an den Anwalt, das von aushändigen die Rede war und nicht von verbringen...ausserdem teilte ich dem Anwalt mit, dass er sich bei der Rechenschaftslegung nicht auf § 666 berufen könne, da in der Vorsorgevollmacht ja stand, dass ein besonderes Vertrauensverhätnis bestand und ich diese auch erst in einem angemessenen Zeitraum von 6 Wochen entsprechend einreichen würde und nicht wie von ihm gefordert am 12.04.2013.. ( ich bin selbstständig, habe eine Familie und ein Haus und momentan andere Sorgen, wie diese blöde Rechenschaftslegung).
Außerdem bat ich den Anwalt darum, seine Mandanten zur Ordnung zu rufen, da dies gegenüber dritten behaupten, wir hätten gekalut und unterschlagen und sie wollen dies auch dem Arbeitgeber meines Mannes mitteilen...und ich drohte mit rechtlichen Schritten, wenn dies e Verleumdungen nicht aufhören würden....
Vom Anwalt habe ich auch nix mehr gehört...aber gestern hat mein Schwiegervater dann mit meinem Schwager telefoniert und gemeint er wäre nochmal beim Anwalt gewesen, dass ginge ihm aber alles zu lang und ob mein Schwager nicht doch die Sachen bringen könnte.
Also fand heute die Übergabe statt...
Ich habe also die Aufstellung, die auch Notariat und Anwalt bekommen haben mit folgendem Vermerk vershen:

Hiermit entlaste ich, (Schwiegervate), als Erbe der Erblasserin (Oma)
verstorben am 21.01.2013 in (XXXX) geb. 29.09.1922 in (XXX), zuletzt wohnhaft
(XXXX) gemäß Erbschein XYZ/2013 Notariat XXX Nachlassgericht,(Meinen Mann) und (mich),wohnhaft XXX
und bestätige, dass mir die oben genannten Wertgegenstände Nr.1 bis 25 am 06.April 2013,
gemäß Auflistung mit Wertermittlung am 22.02.2013 und die Gegenstände Nr.26 bis 28
von Herrn (Schwager) und ausgehändigt wurden.


Un diese hat er dann auch unterschrieben....
ABER drunter geschrieben, dass diverse Ringe, Brillant-Ohrstecker, goldene Uhr, Kette mit Brillant-Anhänger und ein Schlüsselanhänger fehlen würden
(Also sprich , hätten wir geklaut/unterschlagen !)

Wir haben natürlich nichts davon sondern alles, was wir damals übernommen haben auch an ihn ausgehändigt...
Ich weiß nicht mal ob es die angegebenen Gegenstände tatsächlich gegeben hat oder ob nur behauptet wird, die wären verschwunden...

Meine Hauptfrage wäre nun, sind wir durch die Entlastungserklärung, die er ja unterschrieben hat eigentlich aus "allem raus" ?
Kann er uns tatsächlich wegen Diebstahls anklagen ?(Obwohl man gar nicht weiss, ob diese Sachen vielleicht von ihm selbst entwendet wurden oder vielleicht auch gar nicht existiert haben ?
Oma hatte einiges an Schmuck und ich kannte nicht jedes Schmuckstück...

Freue mich auf Eure Einschätzung

Gruß
Pony 77
pony77 ist offline  
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Alt 07.04.2013, 01:57   #2
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Registriert seit: 09.10.2012
Beiträge: 8
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Ach ja, meint ihr wir brauchen einen Rechtsanwalt ?
Das Problem ist, das in unserer privaten Rechtschutzversicherung
Erbrecht und betreuungsrecht nicht drin sind, ich durfte lediglich eine
anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, das ist durch die rechtschutz versichert... Ich rsehe das ehrlich gesagt nicht ein, dass ich wegen diesem raffgierigen ***** jetzt auch noch einen Anwalt bezahlen soll !
Die letzten zwei Jahre habe ich meine eh schon begrenzte Freizeit hauptsächlich für die Betreuung von Oma geopfert, habe lediglich in der ganzen zeit zweimal auf ihre Rechnung getankt und hatte auch Ausgaben, die ich nie von Oma erstatten habe lassen ( ich hätte mir diese lt Vollmacht aus dem Vermögen entnehmen dürfen)
Wenn ich alleine rechne, wieviele km ich verfahren habe, wieviele Kopien ich gemacht habe, Papier, Druckerpatronen, die zeit mal gar nicht gerechnet... Aber ich habe da nie von Oma was dafür verlangt.
Allerdings frage ich mich jetzt, ob ich diese Aufwendungen gegenüber meinem Schwiegervater geltend machen könnte ?
Vor allem die ganze zeit und rumfahrerei bis die Beerdigung erledigt war...
Auch habe ich das Problem, das noch zwei Rechnungen nachgekommen sind, die ich nicht mehr von den Konten habe überweisen können, da mein Schwiegervater diese sperren lies ...( und die Banken haben sich zur rechtlichen Absicherung daran gehalten, obwohl noch kein erschein da war und die vorsorgevollmacht vorgelegt wurde, in der ja steht, dass diese über den Tod hinaus gilt)

Darf ich den Rechnungstellern mitteilen sie sollen sich an den Erben wenden ? ( Gemeinde wegen Grabplatte und GEZ wegen Gebühren Januar )
Fragen über fragen
pony77 ist offline  
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Alt 07.04.2013, 04:47   #3
-Klaus-
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Beiträge: n/a
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Hallo Pony, Du tust mir ehrlich leid!

Ehrenamtliches Engagement frisst Geld , Zeit und Nerven. Damit musst Du Dich abfinden.

Ich hatte bisher fest geglaubt, dass die Banken und Sparkassen erst die Konten für die Erben zugänglich machen dürfen, wenn der Erbschein vorgelegt wird. Eine Testamentseröffnung reicht dazu auch nicht. Und der einzige Sohn ist wohl Alleinerbe, wenn kein Testament aufzufinden ist.

Das wissen sicherlich die juristisch versierten Berufsbetreuer hier im Forum ganz genau und können Dir das auch mit §§ wasserdicht erklären.

Aber wenn schon denn schon:
Ich würde die Rechnungen per eingeschriebenem Brief mit Rückschein an den Gegenanwalt schicken unter Mitteilung an die Absender: Oma verstorben,...Erbe ist der und der, dessen Anwalt hat die Rechnungen von Dir "überbracht" bekommen per Einschreiben (RÜCKSCHEIN in den Tresor).
Und dann würde ich mich an Deiner Stelle auf mein Leben konzentrieren (Meine Familie, Mein Haus, Mein Boot, Mein Job, Mein Leben), und wenn's langweilig wird, such Dir ein Hobby oder Ehrenamt, das Dich ausfüllt und nicht nervt. Und Dein Mann muss voll hinter Dir stehen, egal was war.

Wenn Du an die Zeit zurückdenkst, erinnere Dich an die schönen Momente mit der Oma, die Dir sicher ewig dankbar ist.

Und den verbrämten Schwiegervater mit seinem laut brüllenden Anwalt blende aus- lass sie doch rufen, schreien, Feuer spucken-, bis ein Gerichtstermin in absehbare Nähe rückt. Im Falle einer Strafanzeige müsstest Du Dich ohnehin zeitnah den Ermittlungsbehörden gegenüber äußern- dann natürlich entweder keine Aussage oder doch nur nach Rücksprache mit Deinem Anwalt.
Für mich sind das leere Drohungen, mögen sie den Worten Taten folgen lassen und DIR was Unrechtes gerichtsfest nachweisen. Und frühestens erst dann würde ich einen alteingesessenen Anwalt, der mit allen Wassern gewaschen ist, konsultieren.

Kopf hoch und nach vorne blicken
Liebe Grüße
-Klaus-
 
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Alt 07.04.2013, 11:14   #4
agw
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Beiträge: 4,805
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Hallo pony77,

Zitat:
Das Problem ist, das in unserer privaten Rechtschutzversicherung
Erbrecht und betreuungsrecht nicht drin sind
das Problem ist aber auch das dein Fall mit Betreuungsrecht nichts zu tun hat.
Ihr habt mit der Großmutter eine private Vereinbarung getroffen, aufgrund der ihr für sie tätig geworden seid.
Was davon im Zweifelsfall abgedeckt ist oder nicht ergibt sich aus der Vollmacht. Wenn du rechtliche Sicherheit dazu haben willst wirst du um einen Anwalt wahrscheinlich nicht herumkommen.

Was der Schwiegervater sich noch so einfallen lassen wird steht also völlig in den Sternen.

Zitat:
Allerdings frage ich mich jetzt, ob ich diese Aufwendungen gegenüber meinem Schwiegervater geltend machen könnte ?
Wenn die getroffene Vollmacht dies hergibt wäre es wohl schon machbar, aber bei der verfahrenen Situation wird es wohl eher schwierig werden den Schwiegervater zur Auszahlung zu bewegen. Das wäre sicher einfacher gewesen dies mit der Großmutter zu Lebzeiten zu klären.

Zitat:
und die vorsorgevollmacht vorgelegt wurde, in der ja steht, dass diese über den Tod hinaus gilt)
Da hättet ihr besser eine Kontovollmacht direkt bei der Bank gemacht, welche über den Tod hinaus gültig ist. Mit einer normalen unbeglaubigten Vollmacht hast du ein Akzeptanzproblem bei der Bank da diese nicht nachvollziehen kann ob die Unterschrift auch wirklich vom Vollmachtgeber stammt.

Zitat:
Auch habe ich das Problem, das noch zwei Rechnungen nachgekommen sind, die ich nicht mehr von den Konten habe überweisen können,
Also ich kenne es so das die Bank Rechnungen, welche im Zusammenhang mit der Bestattung stehen, bei Vorlage direkt anweist.

Zitat:
Darf ich den Rechnungstellern mitteilen sie sollen sich an den Erben wenden ? ( Gemeinde wegen Grabplatte und GEZ wegen Gebühren Januar
Natürlich kannst du das den Rechnungsstellern mitteilen das es einen vermutlichen Erben gibt.


Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 07.04.2013, 16:53   #5
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Registriert seit: 09.10.2012
Beiträge: 8
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Hallo,

erstmal danke Klaus, für die tröstenden Worte

Danke Andreas, Deine Hinweise sind sehr hilfreich.
Also wenn ich das richtig interpretiere, dann muß ich mich gegenüber unserer Privatrechtschutz darauf berufen, daß es ja nicht "Betreuungsrecht" ist, sonderneigentlich "Privatrecht/Privatvertrag"...

Ich denke ich werde mir mal einen Termin bei einem Anwalt holen und unserer Rechtschutzpolice mitnehmen.

Das mit der Bank ist mir ehrlich gesagt etwas suspekt, da wir damals( zu Omas Lebzeiten) die Vorsorgevollmacht bei den Banken vorgelegt haben und die sich jeweils eine Kopie für ihre eigenen Unterlagen gezogen haben, außerdem habe ich ja von Oma Vollmacht für Ihre Konten erhalten, hatte für jedes Konto ein eigenes Bank/EC Kärtchen und auch online-banking Zugang...die ersten Überweisungen zur Beerdigung konnte ich auch noch direkt tätigen, dann wurde plötzlich der online-Zugang gesperrt und die Kärtchen hat es am Automaten eingezogen.(zu diesem Zeitpunkt hatte mein Schwiegervater, die Banken angeschrieben und vorsorglich eine Sperrung der Konten beauftragt)
Die Sparkasse bot mir aber an, alle Überweisungen bezüglich der Beerdigungen direkt am Schalter erledigen zu können, was ich dann auch tat.
Dann hat mir ja der Anwalt in seinem ersten Schreiben verboten, noch irgendwelche "Geschäftsvorfälle" in Zusammenhang mit der Vorsorgevollmacht zu tätigen...hab mich dann auch ehrlich gesagt gar nicht mehr wirklich getraut noch was zu tun...lediglich die Rechnung vom Steinmetz habe ich ein zweites mal überwiesen, da ich das erste mal eine falsche Kontonummer hatte und die Überweisung zurückkam.
Das habe ich dann wieder über das geleiche Konto (Volksbank) gemacht, da konnte ich noch online überweisen, der Zugang war nicht gesperrt...Als ich dann aber am 21.03.2013 nochmal online schauen wollte, ob es diesmal mit der Überweisung geklappt hat, war auch dieser online Zugang gesperrt....


Die zwei Rechnungen die noch zu begleichen sind, werde ich auf jeden Fall über den Anwalt weiterleiten und den Absendern mitteilen, dass unsere "Betreuung" durch den Erbfall erledigt ist und werde denen dann auch gleich eine Kopie des Erbscheines mitschicken, damit sie sehen, an wen sie sich wenden sollen...

In der Vollmacht (die ja bei einer Rechtsanwältin, in Anwesenheit von Zeugen gemacht wurde) steht drin, dass wir zwar keine Bezahlung erhalten, aber berechtigt sind, jegliche Auslagen direkt aus dem Vermögen der Vollmachtgeberin zu nehmen...

Jetzt wäre meine Frage, was gilt als Auslage ?

Habe in zwei Jahren zweimal für ca.80,-€ auf Omas Rechnung getankt
(habe damals auch jedesmal meinen Schwager, den Bruder meines Mannes informiert, der zwar nicht bevollmächtigt war, jedoch haben wir alle Entscheidungen immer auch mit ihm abgesprochen)
Das ersetzt zwar nicht meine tatsächlichen Fahrtkosten, wäre aber für mich abgegolten

Kopien, Schreibpapier, Druckerpatrone ?
Zeit, die man für den ganzen Schreibkram, benötigt ?
(Pauschale pro Brief, oder Zeit die tatsächlich investiert wurde und wenn ja welcher Stundensatz ?)

Telefonauslagen ?

Zeit für Besorgungen, wie Einkauf, Bank, Arzt, etc. ?

Auch wenn ich nicht wirklich dran glaube, dass mein Schwiegervater bereit ist, diese Auslagen zu ersetzen, versuchen werde ich es auf jeden Fall...


Dann habe ich noch eine andere Frage,
Heiligabend 2010 habe ich von Oma und Opa eine Kette mit einem Anhänger geschenkt bekommen (Weihnachtsgeschenk), da ich mich ja damals schon immer um die beiden gekümmert habe, eingekauft habe, die Nebenkostenabrechnungen fürs Haus gemacht habe etc.
Diese Kette ist nicht ganz wertlos (schätze mal so ca.800 €),
es war eine Kette vom Schmuck der Oma, die mir immer sehr gut gefallen hat und Oma immer gesagt hat, dass sie mir die mal "veerben" würde... anwesend waren an diesem Heiligabend meine Eltern, mein Mann und mein Sohn, die alle bezeugen können, dass es ein Geschenk war...
Können meine Schwiegereltern diese Kette zurückfordern ?

Ich glaube nämlich, dass mein Schwiegervater,u.a,. diese Kette meint,
mit seiner Notiz unter dem Übergabeprotokoll

( er hatte ja von diversen Ringen, Ohrstecker mit Brillanten, Kette mit Brillantanhänger geschrieben)

Sorry für die vielen Fragen...

Liebe Grüße

pony77
pony77 ist offline  
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Alt 07.04.2013, 20:33   #6
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
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Beiträge: 14,097
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Hallo pony,

Zitat:
daß es ja nicht "Betreuungsrecht" ist, sonderneigentlich "Privatrecht/Privatvertrag"...
und genau das ist dann das Problem bei der Beantwortung deiner Fragen im Forum hier. Wir können alle Fragen rund um das Betreuungsrecht beantworten aber wie Andreas ganz richtig schreibt:

Zitat:
Was davon im Zweifelsfall abgedeckt ist oder nicht ergibt sich aus der Vollmacht. Wenn du rechtliche Sicherheit dazu haben willst wirst du um einen Anwalt wahrscheinlich nicht herumkommen.
wirst du deine Probleme hier leider nicht lösen können zumal keiner von uns den genauen Wortlaut der Vollmacht kennt. Nicht böse sein, aber geh besser zum Anwalt damit.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 07.04.2013, 23:55   #7
Ich bin neu hier
 
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Beiträge: 8
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Danke.... Um einen Anwaltbesuch werde ich vermutlich nicht drumrumkommen... Ich hoffe dass es noch ein bisschen Gerechtigkeit gibt auf dieser Welt !

Gruss
pony77 ist offline  
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Alt 08.04.2013, 11:33   #8
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 06.03.2013
Beiträge: 39
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Also dein Hauptproblem ist das du dich nicht zum rechtlichen Betreuer bestellen lassen hast.

Und an deiner Stelle würde ich jedem widersprechen der sagt das du Betreuerin warst.

Als ehrenamtliche Betreuerin ist man nämlich über das Bundesland versichert. (Glaube Vermögenshaftpflicht nennt sich das (verwechsel die begriffe immer.) Als bevollmächtigter hast du diesen Versicherungsschutz nicht.

Desweiteren muss man Jährlich dem Gericht nachweisen was man getan hat und auch wofür Geld ausgegeben wurde. Bei größeren Ausgaben muss man das Gericht um Erlaubnis fragen.

Vor allem bei so einem Schwiegervater wäre das Sinnvoll gewsen.

Aber mal zu deiner Frage. Stelle einfach mal alles zusammen wofür du Geld ausgelegt hast.

Also Kopien ziehen, Schreiben ausdrucken, Briefmarken und am besten noch ein Fahrtenbuch, das heißt du schreibst die Fahrten auf die du wann wohin für deine Oma getan hast. (Im nachinein das alles nachzuvollziehen ist schwer.) Das wird dann alles zusammengerechnet und mit einem Centbetrag multipliziert.

Das heißt 100 Kopien a 5 € = 500 € 1000 km gefahren a 10 € = 10.000 €. (Habe absichtlich so utopische Preise genommen, nimm realistischere) und dann kannst du deinem Schwiegervater die Rechnung präsentieren für deine Auslagen.

Du kannst es erstmal Pauschal versuchen, aber er kann dich auffordern einen Einzelnachweis zu erstellen.

Desweiteren muss dein Schwiegervater beweisen das die Sachen vorhanden waren (Quittungen, Fotos), den Wert und natürlich auch das du sie hast. (Diebesgut eben.)

Um dir den Diebstahl nachzuweisen könnte er zur Polizei gehen, dich anzeigen, dann müssen die Sachen bei dir gefunden werden. (Hausdurchsuchung) Erst dann kann man von Diebstahl sprechen.

Was ich dir empfehle, gehe zu einem Anwalt schildere den Sachverhalt und der Rechtsanwalt soll eine Unterlassungserklärung wegen der Verleumdung des Diebstahls aufsetzen und sie deinem Schwiegervater zukommen lassen.

Als Dieb musst du dich nur beschimpfen lassen wenn du als Dieb verurteilt wurdest. Ansonsten ist es Verleumdung und damit eine Straftat. (Meiner Ansicht nach, aber ich bin kein Rechtsanwalt. )

Dann ich bin mir nicht sicher. Aber eine Bevollmächtigung könnte unter das Betreuungsrecht fallen, da die Bevollmächtigung im "Betreuungsrecht" verankert ist. Wäre interessant zu erfahren ob deine Rechtsschutzversicherung zahlt oder nicht.

Aber wie du schon sagtest, hättest du das Forum eher gefunden hätte man dir besser helfen können. Rechtsberatung gibt es hier nicht und in deinem Fall absolut nötig.
Saalko ist offline  
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Alt 08.04.2013, 23:57   #9
-Klaus-
Gast
 
Beiträge: n/a
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...genau das ist das was ich meinte mit
(noch mehr) " Zeit Geld und Nerven verschwenden"

dann schmeißt Du wegen so einer Knalltüte noch mehr Geld und Zeit zum Fenster raus und die Gedanken kreisen immer weiter.
"Dieb" ist definitiv eine böse Verleumndung, solange der Verdächtigte wegen Diebstahls nicht rechtskräftig verurteilt wurde. Die Verleumdung stellt einen Straftatbestand dar, sofern sie durch Zeugen vor Gericht bewiesen werden kann.
Also, wenn Du Zeugen hast, schreib' Dir auf, wer, wann was gehört hat,.... und ab in den Tresor mit dem Zettel.
Und der "Diebstahl" muss auch gerichtsfest nachgewiesen werden.

Ich würd' abwarten und Tee trinken, weiiiil: die Strafgerichte haben viele dringlichere Fälle auf dem Tisch, das weiß ich aus eigener Erfahrung ganz aktuell.
Gruß --Klaus-
 
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Alt 09.04.2013, 15:18   #10
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Beiträge: 8
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Hey Leute,
vielen Dank....ich habe jetzt nächste Woche nochmal einen Termin bei der Anwältin, bei der auch die Vorsorgevollmacht gemacht wurde , habe ihr kurz telefonisch geschildert, was alles vorgefallen ist und sie hat mich erstmal beruhigt und gesagt, dass ich mir bezüglich der Verdächtigungen keine Sorgen machen solle, wir werden einen Schrieb aufsetzen und meinem Schwiegervater mit Anzeige und Klage drohen, sollte nochmal was vorkommen...bezüglich der Rechtschutz, muss ich jetzt mal nachhören, da es ja so gesehen "nur" ein Privatvertrag war und somit ins Privatrecht und nicht unters Betreuungsrecht fällt...werde berichten sobald es etwas neues gibt.

Gruß
pony77 ist offline  
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