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Hausbegehung durch Betreuer!!

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Wir sind Erbe von dem Haus unseres Onkel und z.Z. Mieter. Nun ist unser Onkel an Demenz erkrankt und hat ...


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Alt 07.04.2013, 05:40   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 06.04.2013
Beiträge: 4
Standard Hausbegehung durch Betreuer!!

Wir sind Erbe von dem Haus unseres Onkel und z.Z. Mieter.
Nun ist unser Onkel an Demenz erkrankt und hat einen Betreuer.
Dieser hat sich nun zu einer Hausbegehung angemeldet.
Da wir sicher sein wollen das der Betreuer ohne wissen das Gericht
handelt wollen wir ihn nur ins Haus lassen wenn er einen Beschluß also wohlwollen des Gerichts hat.
Denn wir haben schon genug gehöhrt das Betreuer rechtswiedrig handeln.

Frage:
Liegen wir richtig wenn wir den Betreuer nur zutritt gewähren wenn er einen Gerichtsbeschluß hat.
Wir sin zwar blos Mieter in diesem Haus aber haben ja auch unsere rechte.Wir sind der Meinung die können hier nicht rin und raus gehen wie sie wollen.
<danke im voraus.
preussen ist offline  
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Alt 07.04.2013, 06:14   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

guten Morgen Preussen,

Zitat:
Wir sind Erbe von dem Haus unseres Onkel und z.Z. Mieter.
ganz deutlich erst mal: nur Sterben macht Erben.

Zitat:
Da wir sicher sein wollen das der Betreuer ohne wissen das Gericht
handelt wollen wir ihn nur ins Haus lassen wenn er einen Beschluß also wohlwollen des Gerichts hat.
Denn wir haben schon genug gehöhrt das Betreuer rechtswiedrig handeln.
Der Betreuer braucht kein "Wohlwollen" des Gerichts mehr, das hat er schon. Er ist verpflichtet die Dinge die seinen Betreuten betreffen zu regeln und dazu muss er sich Einblick verschaffen.

Was euch bleibt sind eure ganz normalen Mieter- Rechte, also Termin zur Besichtigung vereinbaren usw.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 07.04.2013, 06:57   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 06.04.2013
Beiträge: 4
Standard Danke

Danke für die Ausführung!
preussen ist offline  
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Alt 07.04.2013, 07:06   #4
Held der Arbeit
 
Registriert seit: 28.02.2010
Beiträge: 436
Standard

Zitat:
Zitat von preussen Beitrag anzeigen
Wir sind Erbe von dem Haus unseres Onkel und z.Z. Mieter.
Nun ist unser Onkel an Demenz erkrankt und hat einen Betreuer.
Dieser hat sich nun zu einer Hausbegehung angemeldet.
Da wir sicher sein wollen das der Betreuer ohne wissen das Gericht
handelt wollen wir ihn nur ins Haus lassen wenn er einen Beschluß also wohlwollen des Gerichts hat.
Denn wir haben schon genug gehöhrt das Betreuer rechtswiedrig handeln.

Frage:
Liegen wir richtig wenn wir den Betreuer nur zutritt gewähren wenn er einen Gerichtsbeschluß hat.
Wir sin zwar blos Mieter in diesem Haus aber haben ja auch unsere rechte.Wir sind der Meinung die können hier nicht rin und raus gehen wie sie wollen.
<danke im voraus.
Guten Morgen,

1. Ihr seid Mieter im Haus eures Onkels, der
a) noch lebt
b) sich nicht mehr um seine Belange kümmern kann und deswegen von einem Berufsbetreuer gerichtlich und außergerichtlich vertreten wird.

2. Wenn euer Onkel das Haus sehen wollte, um zu prüfen in welchem Zustand es ist, würdet ihr ihn reinlassen. Jetzt kann es euer Onkel nicht mehr, also müsst ihr den Berufsbetreuer stellvertretend reinlassen.

3. Ich hoffe, dass ihr Miete zahlt und die Immobilie eures Onkels pflegt. Denn dann dürfte nach vorheriger Terminabsprache ein Besichtigungstermin wohl kein Problem sein.

4. Der Berufsbetreuer hat bereits einen Beschluss vom Amtsgericht und ist damit sogar verpflichtet sich um die Aufgaben zu kümmern, die das Gericht zum Wohle für euren Onkel angeordnet hat!
bt-nrw2010 ist offline  
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Alt 07.04.2013, 07:15   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 06.04.2013
Beiträge: 4
Standard Danke

Danke für die Ausführung
preussen ist offline  
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