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Übergang von Vormundschaft in rechtliche Betreuung

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Alt 07.04.2013, 11:46   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 06.04.2013
Beiträge: 7
Standard Übergang von Vormundschaft in rechtliche Betreuung

Guten Tag,

prima, das ich dieses Forum gefunden habe. Beim durchstöbern habe ich schon viele Tipps lesen können und nun stelle ich selbst eine Frage. Diese bezieht sich auf den Vorgang ab dem 18.ten Geburtstag. Es geht um einen jungen Mann, den ich persönlich kenne, ohne verwandschaftliche Beziehungen.

- Alter noch 17, wird nächste Woche 18.
- Diagnose, Asperger, mit einem Schwe.bi. von 100 %
- Vormundschaft hat die Grossmutter, Mutter oder Vater stehen nicht zur
Verfügung.
- Er lebt derzeit in einer Einrichtung und soll seinen Realschulabschluß machen.
Finanzierung durch das Jugendamt.
- Die Grossmutter hat beim Jugendamt schon eingeleitet, das im Anschluß an ihre Vormundschaft eine Betreuung eingerichtet wird.

Meine ganz persönliche Ansicht: Der junge Mann braucht Unterstützung, da in seinem jungen Leben schon viele Dinge nicht gut funktioniert haben und ansonsten ist er intelligent, kann sich klar äußern was er will, ist nicht psychisch krank oder so. Ich selber arbeite seit 25 Jahren im Bereich Sozialwesen, habe viel mit psychisch kranken und behinderten Menschen gearbeitet. Hier sehe ich nicht die Notwendigkeit einer umfassenden Betreuung, die er vielleicht gar nicht mehr loswird. ( Bitte versteht das nicht als negative Aussage zu Betreuern. Ich kenne sehr, sehr viele und meine Erfahrungen sind durchaus positiv)

Wie geht das denn nun vonstatten? Er wird ja wohl dazu befragt werden und wenn eine Betreuung eingerichtet wird möchte ich das gerne machen. Mit seinem Einverständnis selbstredend.

Vielen dank schon mal für eure Antworten, Anregungen und Tipps.

Guedo01
Guedo01 ist offline  
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Alt 07.04.2013, 11:54   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Hallo guedo01,

wenn bei Erreichen der Volljährigkeit ein krankheitsbedingter Unterstützungsbedarf besteht ist die Einrichtung einer Betreuung sicherlich eine der Unterstützungsmöglichkeiten.

Wenn du dich als ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung stellen willst, wäre es sinnvoll die mit dem Betroffenen und dem bisherigen Vormund zu besprechen.

Dann kann eine Betreuungsanregung (Vordrucke gibts im Netz) an das Gericht gestellt werden in welcher ein Betreuer vorgeschlagen wird. Das Gericht wird dies in dem üblichen Verfahren prüfen und dann entscheiden wen es einsetzt.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Stichworte
jugendamt, vormundschaft


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