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Ersparnisse verschwunden

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Hallo Forum, an diesem Wochenende habe ich erfahren, dass das Sparbuch meiner Mutter letztes Jahr aufgelöst wurde. Wahrscheinlich hat sie ...


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Alt 07.04.2013, 21:01   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 18.12.2012
Beiträge: 9
Standard Ersparnisse verschwunden

Hallo Forum,

an diesem Wochenende habe ich erfahren, dass das Sparbuch meiner Mutter letztes Jahr aufgelöst wurde. Wahrscheinlich hat sie das Geld abgehoben und es meiner Schwester geschenkt. Jetzt hat sie keine Rücklagen mehr.
Die rechtliche Vertretung in Vermögensfragen habe ich.

Kann man das Geld für die zukünftige Pflege zurückfordern?
Wenn ja, wie?

Vielen Dank für die Unterstützung

Caja
caja62 ist offline  
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Alt 07.04.2013, 23:35   #2
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

hallo caja,

in Deiner Eigenschaft als Betreuerin mit dem Aufgabengebiet Vermögenssorge kannst Du dich bei der Bank informieren, ob bezüglich des Sparbuchs eine Vollmacht erteilt hat, ob und an wen das Guthaben ausgezahlt oder ob es irgendwohin überwiesen wurde.
Wenn Deine Mutter das Geld einfach abgehoben hat und es Deiner Schwester gegeben hat, stellt sich erstmals die Frage, ob Deine Mutter diesen Vorgang überhaupt noch bestätigt , bzw. bestätigen kann.
Sollte dies der Fall sein , könntest Du Deine Schwester erst mal aufordern, das Geld zurückzuzahlen , da es für die Pflege gebraucht wird.
Kommt kein Geld, musst Du Dir überlegen, Klage zum Zivilgericht zuerheben. In dem Verfahren ist Deine Mutter für die Behauptung der Tatsache beweispflichtig, daß sie der Schwester überhaupt das geld gegeben hat. (Beweismittel: Zeuge oder Urkunde)
Desweiteren wäre nachzuweisen, daß es eine Schenkung war, und die Voraussetzung für die Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers vorliegt ( § 528 BGB) , andere Variante wäre vorab die Anfechtung der Schenkung wegen Geschäftsunfähigkeit der Mutter zum Zeitpunkt der Schenkung. Hier wäre dann die Geschäftsunfähigkeit der Mutter zum Zeitpunkt der Schenkung durch ein Gutachtenim Poreß nachzuweisen.


fwu


Rückforderungsgrund wäre entweder die Nafechtung der Geldübergabe wegen
fwu ist offline  
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Alt 08.04.2013, 20:35   #3
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 18.12.2012
Beiträge: 9
Standard weitere Maßnahmen bzgl Konto

Hallo fwu,

ein Anwalt hat mir mal empfohlen vom Hausarzt eine Art Bescheinigung der Art "Zugang zum Konto mit Einwilligungsvoraussetzung" bei der Bank einzureichen.

Gibt es diesen Weg? Oder werden in der Praxis andere Maßnahmen einleitet?

Caja
caja62 ist offline  
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Alt 08.04.2013, 21:02   #4
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo caja,

hier kannst du die Voraussetzung zu einem Einwilligungsvorbehalt in die Vermögenssorge gut nachlesen:
Vermögenssorge ? Betreuungsrecht-Lexikon

Als Betreuerin mit dem Aufgabenkreis der Vermögenssorge kannst du den Antrag stellen auf einen Einwilligungsvorbehalt stellen wenn du der Meinung bist dass deine Mutter nicht (mehr) mit Geld umgehen kann.
Bei der Sachlage, mit vielen ....wahrscheinlich und keiner weiss nix genaues nicht wird es sehr schwer werden das Geld zurückzubekommen. Kann deine Mutter noch Auskünfte erteilen?

Wenn geld für die Pflege gebraucht wird kann man übrigens bei der Krankenkasse einen Antrag auf Einstufung zur Pflege stellen. Besser wie nix ist das allemal.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Stichworte
familienstreit, geld, rückforderung

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