Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerwechsel im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin moin
Mal ein Wort zur freien Wahl des Betreuers:
Andreas schreibt, dass Du die Frage mal an den Gesetzgeber ...
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,480
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Moin moin
Mal ein Wort zur freien Wahl des Betreuers: Andreas schreibt, dass Du die Frage mal an den Gesetzgeber richten sollst. Hat er recht. Blöderweise ist die Lage komplizierter, weil hier (wie sonst auch) jeder auf seiner Spielwiese herumläuft und nicht über den weißen Randstreifen hinweg denken oder handeln kann, darf oder will: ---------- Politisch-Juristisch(e Spielwiese ist die freie Wahl des Betreuers gegeben:Der zu betreuende Mensch muss gefragt werden, wer als BetreuerIn gewünscht ist (Vorschlagsrecht). Das Betreuungsgericht hat sich auch daran zu halten... (soweit zur Wahlfreiheit) ...sofern keine Bedenken gegen die Eignung der vorgeschlagenen Betreuungsperson bestehen (Einschränkung der Wahlfreiheit). Für den Gesetzgeber stellt dies die Definition von Wahlfreiheit dar - er wird also keinen Grund sehen, etwas daran zu ändern. ----------- Verwaltungsspielwiese: Die Betreuungsstellen haben die Aufgabe die Situation und Umgebung der zu betreuenden Person anzusehen und einen Betreuer/in vorzuschlagen. Dabei haben sie zu prüfen, ob die Betreuung von einer/m Angehörigen oder sonstigen ehrenamtlich arbeitenden Person übernommen werden kann oder ob ein/e professionelle/r Betreuungsperson zu empfehlen ist - und wenn ja : welche. (Dabei soll auch der Wunsch der zu betreuenden Person berücksichtigt werden). In der Vorschlagsauswahl ist die Betreuungsbehörde unabhängig. D.h. sie hat in ihrer Spielwiese : Wahlfreiheit. Man muss nur mal ansatzweise versuchen auf die Auswahl oder Auswahlkriterien für die Verteilung der zu Betreuenden Einfluss zu nehmen: Dann wird sehr schnell deutlich gemacht, wo die Betreuungsstelle die Wahlfreiheit sieht... ---------- Spielwiese der zu betreuenden Menschen: Sie haben das Recht jemand vorzuschlagen, der oder die sie betreuen soll - und sie sollen gehört werden (von der Betreuungsstelle und vom Gericht). Auch soll ihrem freien Willen gefolgt werden. Sind sich alle einig, ist alles gut. Das ist in den allermeisten Fällen auch so. Sonst könnte vor Beschwerden wirklich niemand mehr arbeiten und nicht nur dieses Forum würde überquellen von Shitstorms. ------------- Dummerweise: Ist man sich nicht einig, wird vom Gericht eine Entscheidung getroffen, die erst einmal Unzufriedenheit hervorruft: - bei den Betreuten, weil sie nicht bekommen haben, was sie wollten (wenn sie jemand vorgeschlagen haben) - bei den Angehörigen, die es gerne geworden wären (warum auch immer) - bei dem/r Betreuer/in, weil mit Pech erst mal gegen eine unnötige Wand von Mißtrauen angearbeitet werden muss, um das Vertrauen der Betreuten zu gewinnen. (- die Betreuungsstelle juckt es nur ganz selten, wenn jemand anderes als vorgeschlagen bestellt wird. - das Gericht ist schmerzfrei, da es ja die Entscheidung getroffen hat.) -------- Als Betreuer habe ich durchaus die Möglichkeit Betreuungen abzulehnen: Z.B. weil - ich schon genug zu tun habe - weil der betreffende Mensch zu einer Personengruppe gehört, mit denen ich nicht gut klar komme - der betreffende Mensch z.B. mein Nachbar ist und ich das nachbarschaftliche Verhältnis nicht durch ein Betreuungsverhältnis stören will - andere persönliche Gründe Ich wäre als Betreuer ziemlich blöde, wenn ich einfach jede Betreuung annehmen würde. Das ist weder mir zuzumuten, weil es meine Gesundheit und Laune versauen würde. Noch ist es den Betreuten zuzumuten, weil sie mich unter solchen Bedingungen aushalten müßten. MfG Imre und sollte dies auch nutzen
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#12 |
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Einsteiger
Registriert seit: 04.04.2013
Ort: Halbe
Beiträge: 18
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Eine freie und den Wünschen es Betreuten entsprechenden entsprechende Wahl würde ich auch sehr begrüßen, nur bekommt man meißt den Betreuer einfach vorgesetzt. So etwas habe ich in letzter Zeit schon öfter gehört. Zudem bin ich der Ansicht, dass Betreuer sich mit dem Krankheitsbild des zu Betreuenden ausführlich auseinander setzen sollten, bzw. ggf. Schulungen darüber erhalten sollten.
Ich kann echt nicht verstehen, wie ein ehrenamtlicher Demenzbetreuer nach §45 wiederholt Schulungen zu Demenz durchführen und nachweisen muss und ein BB null Ahnung von der Krankheit hat. Müssen BB`s eigentlich Biografiearbeit machen um über die Vergangenheit des Betreuten etwas zu erfahren?
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Was du im Leben Gutes tust, kommt irgendwann zu dir zurück. |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo schwieto,
Zitat:
Ein Demenzbegleiter arbeitet direkt am Thema/der Diagnose, von dem muss Wissen erwartet werden. Biographiearbeit gehört zu den Tätigekeiten des Alltags/Demenzbegleiters aber nicht zu denen des BB. Gruss Michaela |
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#14 |
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Einsteiger
Registriert seit: 04.04.2013
Ort: Halbe
Beiträge: 18
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Hallo Michaela,
ich danke dir wirklich sehr für deine schnelle Antort. So langsam wird mir, auch Dank des gesamten Forums hier, die Arbeit eines BB`s klar. Ihr habt es echt auch nicht einfach. Aber jetzt verstehe ich auch einige Entscheidungen unserer BB besser, denn wenn ich nicht viel über meinen Betreuten weiß und das auch nicht muß, entscheide ich natürlich so, wie ich es für gut und richtig halte. Schade nur, dass Angehörige nicht in Entscheidungen einbezogen werden müssen. Das würde sicher die Arbeit eines Betreuers in vielen Fällen erleichtern. LG schwieto
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#15 | ||
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Zitat:
Gruss Michaela |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,480
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Hallo Schwieto
Als BB muss ich und kann ich nicht in allen Bereichen ein vertieftes Fachwissen haben. Dann wäre ich Superhirn. als BB habe ich mit so vielen verschiedenen Menschen und deren Problemlagen zu tun, dass ich im wahrsten Sinne des Wortes allwissend sein müßte, um allen Fachwissenserwartungen entsprechen zu können. wer so fit ist, wird wohl niemals als Betreuer arbeiten müssen, sondern in ganz anderen Einkommenssphären schweben (oder als Verrückter in der Psychiatrie, weil man ihm/ihr nicht glaubt!) Und dennoch wird jeder engagierte BB im Laufe der Zeit ein immer größer werdendes Wissen in sehr breit gestreuten Bereichen anhäufen. Trotzdem ist es nicht Aufgabe alles zu wissen oder in irgendeinem Teilbereich (z.B. Behandlung oder Umgang mit Demenzkranken oder deren Angehörigen) absoluter Fachmann oder Praktiker zu sein. Aufgabe der BBs ist es hierfür Fachleute und ein passendes Umfeld zu suchen, damit die betreuten Personen ihren eigenen Bedürfnissen entsprechend leben können. Angehörige können in diesem Gesamtsystem eine Hilfe sein und ich halte es für meine Arbeit auch für sinnvoll sie anzuhören oder sogar einzubeziehen, aber: Angehörige sind nur in den allerwenigsten Fällen in der Lage von ihrer Betroffenheit (z.B. bzgl. der Demenz oder psychischen Erkrankung von Betreuten) zu abstrahieren und sich in die Lage der Betreuten hineinzuversetzen. Ich habe leider schon allzuoft Angehörige selber schon in der Nervenklinik wiedergefunden, weil sie die Veränderungen an den dementen Verwandten nicht verstanden und ausgehlaten haben.Leider mußte ich auch schon Angehörige gezielt von Betreuten fernhalten, weil sie im Glauben doch nur das Beste zu wollen die Betreuten in den Wahnsinn und Suizidversuche getrieben haben. Du kannst Dir sicher vorstellen, dass es gerade diese Angehörigen sind, die mich dann am liebsten zum Teufel gewünscht haben. MfG Imre
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#17 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 06.03.2013
Beiträge: 39
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Nunja, Die Arbeit eines Betreuers ist einfach zu vielschichtig. Er muss sich in erster Linie um die rechtlichen Aufgaben eines Betreuten kümmern.
Wobei er jetzt nicht soviel Sachverstand wie ein Anwalt an den Tag legen muss (Es gibt ja nicht zu unrecht Anwälte spezialisiert auf Scheidungsrecht, Insolvenzen, Sozialgesetzgebung ...) genauso wenig wie es Ärte in der Neurologie oder Chirurgie gibt, oder Sozialarbeiter im Krankenhaus, in der Eingliederungshilfe im Ambulanten im Stationären Bereich ... Natürlich kann man sich da einlesen, aber eigentlich bei den begrenzten Stundenrahmen den ein Betreuer bekommt, kann er sich nur in seiner Freizeit bzw. Weiterbildung vertiefend in eines der unzähligen Themen einarbeiten. Thema Angehörige: Es gibt (Soweit ich weiß) mehr ehrenamtlich geführte betreuungen als beruflich geführte. Viele davon (da weiß ich nix) sicherlich von Angehörigen. Warum werden die Betreuten dann überhaupt von einem Berufsbetreuer betreut? Es gibt Angehörige die kann man (zumindest zeitweilig) in eine betreuung einbinden. Aber oft hat es auch seine Gründe warum ein Gericht die Angehörigen nicht die Betreuung führen lässt. Oft ist es einfach deshalb weil Angehörige ein Eigeninteresse verfolgen was nicht im Wohle des Betreuten ist. Angehörige Situationen einfach verkennen. Oder nur einen Teil (den den er zuhause zeigt) wahrhaben wollen. Letztendlich sind Angehörige nur Fremde die zufällig mit dem Betreuten verwandt sind. Und ich möchte auch nicht das jemand über meine Krankheitsgeschichte oder mein Vermögen an jeden herausgibt oder mit x personen bespricht was mit mir geschehen soll. leider gibt es auch schwarze Schafe. Aber der Hauptteil von uns nimmt seine Aufgabe ernst. Und wenn ich mir manchmal anhöre was für Beschwerden es über so manchen Betreuer gibt, dann wird klar das der Hauptteil deshalb zu stande kommt weil der Betreuer es nicht jedem recht macht. |
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#18 | ||
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,480
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Zitat:
Etwa 33 % von Berufsbetreuern und der Rest von anderen Ehrenamtlichen- Z.B. wenn es einfach keine Angehörigen oder sonstigen Ehrenamtliche gibt, die die Betreuung führen könnten. Oder weil die Betreuung aufgrund der Krankheitsbilder oder der bestehenden Betreuungsbedarfe zu kompliziert für Nicht-Profis ist. Zitat:
Nicht nach den Angehörigen, Nachbarn, Vermietern, Heimbetreibern oder wer sonst noch so da ist und gerne seine Wünsche äußert - die vielleicht nicht nach den Vorstellungen der Betreuten sind... Oder: Der Betreuer muss gegen den Wunsch der Betreuten handeln, wenn es um sein Wohl geht. Insbesondere bei Unterbringungen ist das der Fall. Da wird man nicht immer für geliebt... Mfg Imre
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#19 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Es gibt z.B. berechtigte Gründe warum Ärzte ihre eigenen Angehörige nicht behandeln. Das ist nicht in einem Kodex festgeschrieben aber die Gefahr des "Splitters im eigenen Auge" z. B. auch aus emotionaler Betroffenheit, Liebe und Fürsorgegedanken, manchmal auch schlechtem Gewissen heraus steht gegen eine "objektive" Beurteilung der Sachlage. Genauso ist das mit Angehörigen als Betreuer. Jeder - auch Berufsbetreuer- hat für dieses evtl. Dilemma tiefes menschliches Verständnis aber letztendlich geht es um das Wohl des zu Betreuenden. Gruss Michaela |
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#20 |
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Einsteiger
Registriert seit: 04.04.2013
Ort: Halbe
Beiträge: 18
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Hallo ihr lieben,
@ michaela sorry, da habe ich mich wohl etwas falsch ausgedrückt. Was ich meinte war eigentlich, das unsere BB meine Schwiegermutter nicht kennt, bzw. sich nicht für ihre Vergangenheit interessiert und deshalb nach gut dünken handelt. Deshalb dachte ich auch, das wäre so der Regelfall. Zum Wohl und nach den Wünschen des Betreuten handeln heißt das nicht auch, auch wenn der Mensch dement ist, seine Wünsche respektieren? Wie kann es dann aber sein das der demente Mensch (hier meine Schwiegermutter), immer wieder sagt, sie will von zu Hause nicht weg und trotzdem in eine WG "verschleppt" wird. Ich sehe ja ein, das ein KH-Aufenthalt auch nicht von ihr gewollt ist, aber dennoch sein muß. Der WG-Aufenthalt wurde ihr als Urlaub verkauft, obwohl sie in ihren bis jetzt 80 Jahren nie im Urlaub war und das auch nicht wollte. Ihr Hobby ist nun mal fernsehen, was die Betreuerin sehr wundert, denn " ... sie weiß doch nach 5 Minuten nicht mal mehr, was sie gesehen hat". Das ist doch aber bei Demenz "normal". Deshalb war meine Frage auch, ob denn Betreuer nicht auch über Krankheitsbilder informiert sein müßten. Das Betreuer nicht genau wissen können, welche Krankheit was verursacht, ist mir schon klar, dafür gibt es Ärzte. Aber einen groben Überblick sollten sie, denke ich, schon haben.
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Was du im Leben Gutes tust, kommt irgendwann zu dir zurück. |
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