Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuerwechsel im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
hallo Schwieto
Ich kenne Deine Schwiegermutter nicht, weshalb ich ihre Situation nicht einschätzen kann.
Wenn ein von mir betreuter Mensch ...
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#21 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,490
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hallo Schwieto
Ich kenne Deine Schwiegermutter nicht, weshalb ich ihre Situation nicht einschätzen kann. Wenn ein von mir betreuter Mensch gerne zu Hause leben möchte (egal ob alt, gebrechnlich dement oder sonst was), dann versuche ich herauszufinden, ob ich dem Wunsch entsprechen kann - und wenn ja, dann setze ich ihn um, auch wenn es den Angehörigen manchmal schwer fällt, weil sie sich Sorgen machen, ob das denn gut geht. Es kommt aber auch vor, dass der betreffende Mensch den Wunsch äussert auch weiterhin zu Hause zu leben, aber es läßt sich beim besten Willen nicht umsetzen, ohne ihn/sie zu gefährden - z.B. weil die Versorgung mit den nötigen Sachen wie Pflege, Haushalt, körperliche Sicherheit (hier meine ich so was wie Schutz vor Weglaufen und Desorientierung) etc. - dann muss ich bzgl. des weiteren Verbleibs zum Wohl des Menschen entscheiden. Wie weit sich der Verbleib Deiner Schwiegermutter in ihrer Wohnung und die dafür notwendige Unterstützung organisieren und bezahlen läßt, kann ich nicht beurteilen. Hier sollte sich der Betreuer näher Informieren und die Möglichkeiten abwägen. Er trägt allerdings auch die Verantwortung für seine Entscheidung, was schon mal dafür sorgen kann, dass er anders denkt, als Angehörige. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#22 |
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Einsteiger
Registriert seit: 04.04.2013
Ort: Halbe
Beiträge: 18
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Hallo Imre,
wir wohnen mit Schwiegermutter in einem Ein-Familien-Haus,sie unten und wir oben. Mein Mann ist 24 Stunden zu Hause, sie besucht tagsüber eine Tagespflege und der Pflegedienst kommt im Moment 4 mal täglich. Sollte ein Mehrbedarf bestehen, ist das auch regelbar. Zudem hat sie nach §45 eine ehrenamtliche Betreuung die 3 maal in der Woche abends hier ist. Hinlauftendenzen hat sie zum Glück keine (noch nicht), aber auch da kann man über Hausnotrufsysteme was machen. Du siehst, es gibt zur Zeit keine Selbstgefährdung oder ähnliche Gründe, warum sie nicht zu Hause bleiben könnte. LG schwieto
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Was du im Leben Gutes tust, kommt irgendwann zu dir zurück. |
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#23 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten morgen schwieto,
so wie du das schreibst ist mir persönlich die Entscheidung der BB die Schwiegermutter in eine Einrichtung geben zu wollen auch nicht ganz nachvollziehbar. Scheinbar ist alles gut abgedeckt. Andererseits darf man folgenden Satz von Imre nicht ausser Acht lassen: Zitat:
Verstehe mich nicht falsch, ich unterstelle dir hier persönlich nicht ein ähnliches Verhalten. ![]() Das Ganze, vieleicht gepaart mit einer vorherigen wie oben beschriebenen Situation, kann dann Kollegen schon dazu bringen "auf Nummer Sicher" zu gehen. Das Risiko dass unsereiner wegen einer falschen Einschätzung dann urplötzlich den ganz grossen schwarzen Peter hat und evtl. beruflich gefährdet ist, ist wirklich nicht klein. Redet vielleicht doch noch einmal morderiert mit der Betreuerin und habt dabei auch unsere berufliche Situation mit im Hinterkopf. Gruss Michaela |
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#24 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 219
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Hallo Saalko oder Schwieto - ? - du hast in deiner Aufzählung von Anwälten u. A. den Fachanwalt für "Betreuungsrecht" vergessen - den gibts tatsächlich - Gruss Motzerella
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#25 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo motzerella,
du irrst leider, den speziell gibts nicht denn: § 1 Zugelassene Fachanwaltsbezeichnungen Fachanwaltsbezeichnungen können gemäß § 43c Abs. 1 Satz 2 Bundesrechtsanwalts-ordnung für das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Sozial-recht verliehen werden. Weitere Fachanwaltsbezeichnungen können für das Familien-recht, das Strafrecht, das Insolvenzrecht,das Versicherungsrecht, das Medizinrecht, das Miet- und Wohnungseigentumsrecht, dasVerkehrsrecht, das Bau- und Architekten-recht, das Erbrecht, das Transport- und Speditionsrecht, den gewerblichen Rechts-schutz, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheber- und Medienrecht, das In-formationstechnologierecht, das Bank- und Kapitalmarktrecht sowie das Agrarrecht verliehen werden |
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#26 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,490
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Zitat:
B: Du hast Recht, es gibt einen, der sich mit Vorliebe in den Medien als solcher verkauft. Vergiß' ihn besser. MfG Imre
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#27 |
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Einsteiger
Registriert seit: 04.04.2013
Ort: Halbe
Beiträge: 18
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Hallo Michela,
ich kann gut verstehen, dass Entscheidungen die ein Betreuer fällt nicht immer von allen als gut angesehen werden. Das die Betreuung eines Angehörigen schwer und zeitraubend, manchmal sogar nervig sein kann und man irgendwann sagt ich will das nicht mehr, kann ich auch nachvollziehen. Ich mache das beruflich und privat und hab echt auch manchmal "die Nase voll". Ganz ehrlich bewundere ich jeden der seinen Angehörigen zu Hause behält und pflegt bis zum Schluß. Was bei und das größte Problem ist, habe ich in einem anderen Beitag schon einmal erzählt. Mein Mann sind zusammen 5 Geschwister, die seit 2000 eine Erbengemeinschaft sind. Meine Schwägerin will möglichst schnell alles verkaufen und wenn SchwieMu nicht mehr zu Hause ist, kann auch das Haus weg. Dummerweise haben wir hier keinerlei Eigentumsrechte. Dazu kommt, das Schwägerin zur BB einen besonders heißen Draht hat und die auch nach den Wünschen der Schägerin handelt. Was Schwiegermutter will bleibt dabei außen vor. Die BB war leider dumm genug, dass auch in ihre Stellungnahme fürs Gericht so ähnlich zu schreiben. Zitat " ... zugegeben, mit Frau ... kann ich besser als mit dem Sohn". Wir wurden zu der Entscheidung WG oder zu Hause nicht einmal befragt. obwohl wir uns, wie schon erwähnt, sowieso um alles kümmern. Wir haben den Eindruck der BB gehts nur ums Geld verdienen aber nicht um Betreuung. Ich könnte dir Sachen erzählen, aber das geht hier zu weit. LG schwieto
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#28 |
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Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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hallo Schwieto,
wenn die Betreute noch einigermaßen klar im Kopf ist und sich einem Umzug in ein heim widersetzt, sich also nicht in das Auto der Betreuerin, des Behinderten- Fahrdienstes etc setzt, wüsste ich nicht, wie sie die Betreuerin gegen ihren Willen in ein Pflegeheim bringen will. Wenn sich die Betreute was vorschwindeln lässt, hat sie eben Pech. Ein Umzug mit Gewaltanwendung durch die Polizei auf Anweisung der Betreuungsbehörde ist nur zulässig, wenn das Betreuungsgericht die Unetrbringung in einer geschlossenen Einrichtung genehmigt hat. Ansonsten kann der Gerichtsvollzieher bei der Räumung Gewalt anwenden lassen, wenn das Haus im Wege der Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Erbengemeinschaft versteigert wurde und der Erwerber in das haus will. fwu |
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#29 |
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Einsteiger
Registriert seit: 04.04.2013
Ort: Halbe
Beiträge: 18
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![]() Hallo fwu, was du da schreibst, ist soweit richtig. Nur hast du leider vergessen, das es sich bei der Betreuten um eine demente Person handelt. Denen kann man leider das Blaue vom Himmel erzählen und die glauben dran, weil sie es nicht mehr besser wissen. LG
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#30 |
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Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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hallo schwieto,
wenn dem so ist, ist die Betreute leider nicht mehr in der Lage, ihren, oder überhaupt einen eigenen Willen zu realisieren . Der natürliche Wille ist dann dem Zufall überlassen, geht sie mit ins Heim oder nicht. In dem Zusammenhang kann sie sich wohl auch nicht mehr zur Frage des Betreuerwechsels äußern. Ist der der Wille der Betreuten nicht mehr feststellbar, kommts auf den mutmaßlichen Willen an, der sich letztlich an sowas wie dem objektiven Wohl der Betreuten orientiert. Die Entlassung der bisherigen Betreuerin ist eigentlich nur dann für das Betreuungsgericht zwingend , wenn die Betreuerin dem irgendwie gearteten objektiven Wohl in eindeutiger Weise zuwiderhandelt . Auf jeden Fall lässt sich dann nicht mit dem Willen der Betreuten argumentieren. fwu |
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