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Verschlechterungsantrag GdB stellen?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Verschlechterungsantrag GdB stellen? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, Ich hätte da mal ne Frage, vieleicht weiß ja jemand Rat. Seit einem Jahr habe ich einen GdB ( ...


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Alt 09.04.2013, 22:52   #1
Einsteiger
 
Registriert seit: 22.12.2012
Ort: München
Beiträge: 13
Standard Verschlechterungsantrag GdB stellen?

Hallo,

Ich hätte da mal ne Frage,
vieleicht weiß ja jemand Rat.

Seit einem Jahr habe ich einen GdB ( Grad der Behinderung)von 40.
Diesen bekam ich wegen hauptsächlich meiner PTBS.
Nun wurde vor einiger Zeit bei mir eine dissotiative Störung mit zum Teil starken Auswirkungen auf meinen Alltag.
Darum habe ich ja nun auch eine Betreuerin vom Gericht bekommen für die Bereiche Finanzen, Ämter,Behörden und Mietangelegenheiten.

Ich frage mich nun, ob diese neuen Entwicklungen auch eine Auswirkung auf meinen GdB haben kann.
Würde es Sinn machen einen sogenannten Verschlimmerungsantrag zu stellen?

LG
Lillemoor
Lillemoor ist offline  
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Alt 09.04.2013, 23:23   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,186
Standard

Ja, das wäre sinnvoll.

Grüße,
Flafluff.
Flafluff ist offline  
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Alt 10.04.2013, 07:57   #3
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten morgen,

ob das wirklich sinnvoll ist lässt sich, glaube ich, schlecht beurteilen.
Bei den Versorgungsämtern wurden die "Hürden" zur Beurteilung des GdB insgesamt höher gesetzt.D.h. wer vor Jahren wegen einer Behinderung 40 % bekam bekäme heute vielleicht nur 30 % zugesprochen.

Ich würde eher vorschlagen mal beim Hausarzt nach zu fragen, durch eine Vielzahl von Patienten hat er evtl. näheren Einblick. Wo man dazu sonst noch etwas in Erfahrung bringen könnte weiss ich nicht. Ein User hier hat beruflich mehr mit dem Thema zu tun, evtl. kann er gezielt raten.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 10.04.2013, 14:25   #4
Einsteiger
 
Benutzerbild von 3annesi
 
Registriert seit: 17.03.2013
Beiträge: 17
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Ein User hier hat beruflich mehr mit dem Thema zu tun, evtl. kann er gezielt raten.
Guten Tag zusammen, irgendwie fühle ich mich angesprochen..
Bei dem geschilderten Fall gehe ich davon aus, dass ein Verschlechterungsantrag beim Versorgungsamt von Erfolg gekrönt sein dürfte.
Ob er allerdings sinnvoll ist, hängt davon ab, was man damit bezweckt: ist nun eine Begleitperson erforderlich? Oder möchte man mit 50%GdB einen höheren Steuerfreibetrag oder ohne Abzüge früher in Rente?
Wenn man aus der höheren GdB keinen konkreten Nutzen hat und sie sich nur gerahmt an die Wand nageln kann, sollte man auf den Antrag verzichten.
Herzliche Grüße
3annesi
__________________

~ Wege entstehen dadurch, dass man sie geht ... ~
3annesi ist offline  
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Alt 11.04.2013, 00:33   #5
"Viele Sterne in einem Körper"
 
Benutzerbild von Sternenhimmel
 
Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 184
Standard

hallo Lillemoor,

stelle dringend diesen antrag.
bzw. muß diesen eh dein betreuer machen.

wir hatten bis 1999 nur 30% schwerbehinderung zugesprochen bekommen, da wir auf einem dorf wohnten, wo "trigger... wie das martinshorn eines sankers, feuerwehr oder polizei" eher selten waren.
als wir auf grund unseres betreuers aber in die stadt ziehen mußten, wurde es von tag zu tag schlimmer, da wir nur noch "drehtür" effekt hatten. (wir wohnten nach der anmietung der neuen wohnung, genau an der hauptstraße, die in richtung rettungstelle lag. und die feuerwehr hatte genau auf unserem innenhof ihren standplatz)

im dezember mußte uns der rententräger plötzlich auf 100% hochschrauben, da wir wöchentlich mehrmals die orientierung verloren haben und personenwechsel nur noch auf der tageskarte standen.

erst unsere absetzung der betreuerin (das machten meine beschützer aus dem innern beim oberlandesgericht) brachte wieder erleichterung in unser leben.
wir wohnen heute wieder am stadtrand und wechsel sind kaum noch an der tagesordnung, außer zu fest gesetzten zeiten.

das freut mich besonders, denn endlich kann ich wirklich sagen, ich kann meinem leiblichen kind beim aufwachsen zu sehen.

ich weiß zwar nicht, in wie weit du, von ptbs betroffen bist, doch einen schaden kann es nie haben, wenn man das beantragt!
entweder man gibt deinem antrag statt (wenn gründe dafür vorliegen), oder aber du bleibst bei GdB 40%.
eine abstufung selbst wird unter ptbs nicht erfolgen.

du hast nichts zu verlieren! nur zu gewinnen! wer nicht waagt, hat schon verloren, daß mußten auch wir einsehen, bevor wir seinerzeit dieses forum gefunden hatten!

liebe grüße
sternenhimmel
__________________
Es ist besser dafür gehasst zu werden, was man ist,
als geliebt für das, was man nicht ist.


Sternenhimmel ist offline  
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Alt 13.04.2013, 00:23   #6
Einsteiger
 
Registriert seit: 22.12.2012
Ort: München
Beiträge: 13
Standard

Danke für eure Antworten.

ICh habe den Antrag gestellt und weggeschickt, mit Unterlagen dazu.

Das es schwerer sei als früher wurde mir schon bei meinem Erstantrag von einigen Leuten gesagt.
Habe aber sehr schnell 40 GdB ( sind ja eigentlich keine %) bekommen.
Zum an die Wand nageln war es bislang ja auch nicht da.
Dadurch bekam ich in der Arbeit Hilfe und Unterstützung durch die Schwerbehindertenvertretung als es Probleme gab.
Ich habe ehrlich gesagt noch niemanden kennengelernt, der eine Schwerbehinderung feststellen lassen wollte um Steuern zu sparen.

Mir geht es Hauptsächlich um die möglichkeit in bestimmten Situationen ( in die Innenstadt, bzw. aus der Stadt raus fahren müssen), eine Begleitung zumindest Fahrtkostenfrei mitnehmen zu können.
Zum anderen würde ich fünf Tage mehr Urlaub haben, die wir dringend nötig hätten. Nicht weil wir faul sind, sondern der gesamte Altag mit noch alleinerziehend sein von einem behinderten Kind enorm belastend ist.

Bin gespannt was kommen wird.
Hätte das nu die Betreuerin machen müssen?
Haben ja die Daten der Betreuerin, die hab ich ja mitgeschickt. Denke die werden sich schon an sie wenden wenn es nötig ist.

Nochmals lieben Dank euch allen.
Lillemoor
Lillemoor ist offline  
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Alt 13.04.2013, 05:24   #7
"Viele Sterne in einem Körper"
 
Benutzerbild von Sternenhimmel
 
Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 184
Standard

hallo Lillemoor,

also ich muß dir sagen, daß meine letzte betreuerin das für uns gemacht hat, als der überprüfungsantrag hier eingetruddelt ist.
wir haben erst 2 monate später erfahren, daß wir von damals 30% auf 100% eingestuft worden sind.

unsere betreuerin hatte alle befunde von mir zusammen getragen, bei therapeutin, akkustiker, pulmologen usw. und hat das eingereicht!

ich denke schon, daß ein betreuer dafür zuständig ist, wenn er auch die "gesundheitsfürsorge" in seinem betreuerausweis mit notiert bekam!
schließlich ist das bestandteil seines ausweises, als betreuer!

doch ich weiß nicht wie es bei dir ist, daher kann ich mir kein urteil erlauben!
nur wenn er die "gesundheitsfürsorge" vom gericht übertragen bekommen hat, ist er dafür zustädnig!

liebe grüße
sternenhimmel

p.s. was deine begleitung für stadtfahrten betrifft, muß ich dir aber sagen, daß du diese nur bekommst, wenn auf deinem ausweis definitiv " B" auf der vorderseite vorhanden ist!
für diesen buchstaben sind PTBS patienten in behandlung und haben einen therapeuten, der "switch" - "wechsel" auch während der therapeistunden feststellen konnte. darüber hinaus mindestens mehrfach im monat (nach den therapienstunden) kein nach hause kommen des "klientels" seitens des therapeuten gewährleistet werden konnte.

so zumindest hat es mir meine betreuerin damals erklrät, die diesen körper mehrfach erst einmal in der stadt suchen mußte, da dieser nicht wußte, daß wir hier in dieser stadt zu hause sind!
hoffe, du verstehst was ich meine!
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als geliebt für das, was man nicht ist.



Geändert von Sternenhimmel (13.04.2013 um 05:31 Uhr)
Sternenhimmel ist offline  
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Alt 13.04.2013, 09:23   #8
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Mir geht es Hauptsächlich um die möglichkeit in bestimmten Situationen ( in die Innenstadt, bzw. aus der Stadt raus fahren müssen), eine Begleitung zumindest Fahrtkostenfrei mitnehmen zu können.
Meiner Erfahrung nach geht das nur bei den anerkannten Merkzeichen aG (aussergewöhnlich Gehbehindert) und H (hilflos)
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 13.04.2013, 10:41   #9
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard

Hallo,

hinsichtlich einer Begleitperson darf ich aus Wikipedia zitieren (gekürzt):

Begleitung
Ist die „Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson“ mit dem Merkzeichen B ebenfalls nachgewiesen, so fährt auch eine Begleitperson im Nahverkehr sowie im innerdeutschen Fernverkehr kostenfrei mit. Für die Begleitperson ist kein eigenes Beiblatt erforderlich.




Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 13.04.2013, 22:27   #10
Einsteiger
 
Registriert seit: 22.12.2012
Ort: München
Beiträge: 13
Standard

@ Sternenhimmel:

Ja, ich verstehe was du meinst.

Die gesundheitsfürsorge hat meine Betreuerin nicht übertragen bekommen. Bislang klappt es ja in diesem Bereich zumindest ganz gut.


Also B steht für Begleitperson, was für die Begleitperson bedeutet kostenfrei in öffentl. Verkehrsmitteln mitzufahren und auch ohne Eintritt z.B. in diverse Einrichtungen wie Schwimmbad, Museum etc mitkommen kann.

aG steht soweit ich informiert bin für außergewöhnlich Gehbehindert,
was z.B. zur nutzung von Behindertenparkplätzen berechtigt.
G steht für Gehbehindert, dazu habe ich folgendes gefunden:

"In seiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, wer infolge einer Einschränkung des Gehvermögens, auch durch innere Leiden, oder infolge von Anfällen oder von Störungen der Orientierungsfähigkeit nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten oder nicht ohne Gefahren für sich oder andere Wegstrecken im Ortsverkehr zurückzulegen vermag, die üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt werden. "

LG
Lillemoor
Lillemoor ist offline  
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