Dies ist ein Beitrag zum Thema Dringender Hilferuf! im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
bin neu hier und hoffe hier Hilfe zu finden
Meine Mutter hatte im April einen Schlaganfall, ist seit ...
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27.12.2006, 20:52 | #1 |
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Registriert seit: 27.12.2006
Beiträge: 4
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Dringender Hilferuf!
Hallo zusammen,
bin neu hier und hoffe hier Hilfe zu finden Meine Mutter hatte im April einen Schlaganfall, ist seit dem halbseitig gelähmt und kann nicht sprechen. Die Betreuung habe ich (Gott sei Dank). Sie lebt seit ihrer Entlassung aus der Reha auch bei mir. So nun zu meinem Problem: Sie lehnt die Besuche meines Vaters stark ab, zwar ohne Worte, aber mit eindeutigen Gesten. Er will das einfach nicht wahr haben. Meine Mutter war nie glücklich mit ihm, aber wie das oft früher so war, hat sie all die Jahre stillschweigend hingenommen. Er kommt JEDEN!!! Tag hier her, Mama regt sich auf und er jammert ihr nur was vor. Am liebsten wäre es ihm wohl, er könnte sie in ein Pflegeheim einweisen lassen, damit er sie nicht nur zwei Stunden am Tag sehen könnte. Aber das wäre ihr Untergang! Meine Frage ist nun, kann er mir die Betreuung wegnehmen, oder meine Mutter einfach so in einem Pflegeheim unterbringen? Ich hab solche Angst um sie, ihr geht es hier wirklich gut, ich bin rund um die Uhr für sie da, sie fühlt sich wohl hier und wir verstehen uns auch ohne Worte. Ich hoffe auf viele Antworten von euch, bitte helft mir! Vielen Dank schon mal :wink: |
28.12.2006, 12:17 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
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ohne
Hallo,
als Betreuerin sind Sie dafür verantwortlich, dass zum Wohle (!) der Betreuten entschieden wird. Also in diesem Fall - Hausverbot. Oder Besuchsrecht ein Mal monatlich. Da kann man sich ja einigen. Aber Sie sind verpflichtet, alles zu tun, damit es der Mutter gut geht und nach ihrem erkennbaren Willen entschieden wird. Ggfls. würde ich noch eine Vertrauensperson hinzu ziehen und die Mutter in ihrer Gegenwart fragen, ob der Vater nicht mehr kommen soll. Eine Geste reicht als Antwort (Kopfbewegung, sogar Bewegung eines Fingers). Die Frage bitte so formulieren, dass nur mit ja oder nein geantwortet werden braucht. Viel Glück für Sie und Ihre Frau Mutter bei diesem beschwerlichen Weg, den Sie jetzt gehen. Ein gutes und gesegnetes Neues Jahr, Gruss Andreas |
28.12.2006, 16:59 | #3 |
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Registriert seit: 27.12.2006
Beiträge: 4
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Hallo Andreas,
erstmal danke für die Antwort. Das mit dem Besuchsrecht oder dem Hausverbot habe ich mir auch schon überlegt, ABER... kann er mir dann die Betreuung streitig machen und wenn ja, was passiert dann? Ich weiß einfach nicht mehr weiter. |
28.12.2006, 17:41 | #4 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Beiträge: 1,691
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Hallo,
die Betreuung streitig machen ist sehr schwer, und grade hier sehe ich eigentliche keine Möglichkeit bzw. keinen Grund, warum das Gericht die Betreuung aufheben sollte. Kopf hoch, das ist natürlich nervig, aber auch das geht vorbei. Gruss Andreas |
28.12.2006, 21:50 | #5 |
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Beiträge: 4
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Also ist es nicht so einfach, das er da was hinter meinem Rücken unternehmen könnte? Nicht, das auf einmal jemand vor der Tür steht und sagt, er holt meine Mama jetzt ab und ich kann nicht machen?
Sitze ich wirklich am längeren Hebel? Viele Fragen, ich weiß, aber ich hab solche Angst :? |
28.12.2006, 22:55 | #6 |
Ehrenamtlicher Betreuer
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Beiträge: 1,691
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ohne
Hallo,
zum Thema "Beendigung einer Betreuung" oder "Betreuerwechsel" wurde hier schon einiges geschrieben. Einfach mal in Ruhe suchen. Nein, es ist nicht einfach, Ihnen die Betreuung wegzunehmen, sondern sehr schwer. Dazu müsste nachgewiesen werden, dass Sie nicht geeignet sind oder dass die Betreute dies so wünscht. Ich denke mal, Sie sollten sich vor Augen halten, dass das Gericht bei Kenntnis des Sachverhaltes von Ihnen auch eine Entscheidung zu Gunsten der Betreuten verlangen würden. Also, lassen Sie sich nicht bange machen oder unter Druck setzen. Das Gesetz schützt sie. Sie können ja auch telefonisch mit dem zuständigen Rechtspfleger beim Gericht Kontakt aufnehmen und die Angelegenheit schildern. Was ich persönlich allerdings nicht für notwendig halte. Gruss Andreas |
29.12.2006, 20:44 | #7 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 89
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Hallo Hexe 68,
Andreas hat recht wenn er schreibt: "die Betreuung streitig machen ist sehr schwer, und grade hier sehe ich eigentliche keine Möglichkeit bzw. keinen Grund, warum das Gericht die Betreuung aufheben sollte." Das Gericht hat vor der Entscheidung über die Betreuung sicherlich auch geprüft, ob Ihr Vater als der Ehemann der Betreuten als Betreuer geeignet ist und dann Sie als deren Betreuerin bestellt. Für eine Übertragung der Betreuung auf eine andere Person ist deswegen so lange kein Grund erkennbar, wie die Betreuung von Ihnen ordnungsgemäß ausgeführt wird. Ich gehe davon aus, dass Sie die Betreuung ehrenamtlich führen. Deswegen schlage ich vor, dass Sie das Problem des Umgangs, also die Häufigkeit der Besuche Ihres Vaters und deren Auswirkung bei dem Vormundschaftsgericht mit dem zuständigen Rechtspfleger besprechen, der kann Ihnen weiterhelfen. Eine ärztliche Stellungnahme ist bei der Entscheidungsfindung ebenfalls hilfreich. MfG Arno |
30.12.2006, 13:45 | #8 |
Gesperrt
Registriert seit: 27.12.2006
Beiträge: 4
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Danke Andreas und ars, ihr habt mir schon sehr weitergeholfen. Jetzt weiß ich zumindest, das es nicht so einfach ist,mir meine Mama wieder weg zu nehmen, und "ER" hätte gar keine Chance sie jemals wieder zu bekommen (kommt ja mit sich selbst nicht klar).
DANKE!!! |
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Stichworte |
angehörige, beendigung der betreuung, betreuerwechsel, hausverbot |
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