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Mein Bruder will zu mir ziehen...

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Hallo.. noch ganz neu und unbedacht bin ich hier in dieses super interessante Forum gestolpert... Doch auch nach längerem Suchen ...


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Alt 14.01.2007, 18:14   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 14.01.2007
Ort: Bergisch Gladbach
Beiträge: 2
Standard Mein Bruder will zu mir ziehen...

Hallo.. noch ganz neu und unbedacht bin ich hier in dieses super interessante Forum gestolpert... Doch auch nach längerem Suchen habe ich leider keine Frage auf " mein " Thema gefunden...

Mein Bruder lebt zur Zeit noch in einer WfB; dort fühlt er sich aber extrem unwohl. Zu meiner Mutter kann er leider nicht mehr zurück ziehen, da sie aufgrund ihrer eigenen Krankheiten nun noch nicht mal mehr für sich selbst sorgen kann...
Im Moment switche ich immer hin und her, hole meinen Bruder, so oft es geht zu mir nach Hause, betreue noch meine Mutter (bekochen, einkaufen und " da - sein " ) und ärgere mich regelmässig über die aktuelle Betreuerin, die scheinbar nur noch finanzielle Interessen an meiner Familie hat...

Nun hätte ich die Möglichkeit im Mehrfamilienhaus, wo meine Mutter lebt, eine Wohnung zu mieten - meinen Bruder würde ich liebend gerne zu mir nehmen.. aber, wie bekomme ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht / Sorgerecht ???

Da ich seit Jahren arbeitslos bin und mich auch in naher Zukunft nicht auf dem Arbeitsmarkt sehe, da ich mich um meine Familie kümmere und auch kümmern möchte, fehlt mir zu einem Umzug jetzt das Geld und das Arbeitsamt hat auch kein Verständnis für meine Situation. ( Ich soll mein Auto verkaufen, ungeachtet der Tatsache, dass ich dann jeden Tag einfach 50 km laufen müßte.... )

Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass ich nun diese Wohnung anmieten kann, meinen Bruder zu mir nehmen kann und meine Mutter wirklich besser unterstützen kann, als wie die derzeitige Betreuerin (lach.. völlig falscher Name für sie... ) das macht ??

Ich bedanke mich vorweg, für Eure / Ihre Hilfe

LG,
Ralf
Loving Angels ist offline  
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Alt 14.01.2007, 20:15   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,693
Standard ohne

Hallo,

offenbar wieder eine Sitaution, in der die von einem Betreuer zu leistenden Aufgaben völlig falsch eingeschätzt werden.

Es ist eine rechtliche Betreuerin. Das heißt, wenn der Bruder z. B. gegenüber der Betreuerin nichts über die aktuelle Situation oder seine Wünsche äußert, dann wird die Betreuerin auch nichts unternehmen.

Es sollte so ablaufen: Sie äußern gegenüber der Betreuerin Ihre Wünsche, gleichzeitig muss der Bruder bestätigen, dass er das Vorgetragene so auch wünscht. Dies kann in einem persönlichen Gespräch geschehen, ggfls. mit Zeugen, oder auch schriftlich.

Dann muss die Betreuerin reagieren. Je nach dem, welchen Aufgabenkreis sie hat und ob noch Genehmigungen vom Gericht einzuholen sind, kann das auch schon ein paar Wochen dauern.

Wenn die Betreuerin dann nichts unternimmt kann man sich an das Gericht oder einen Anwalt wenden.

Warum haben Sie nicht von Anfang an die Betreuung übernommen ?

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 14.01.2007, 21:33   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 14.01.2007
Ort: Bergisch Gladbach
Beiträge: 2
Standard

Hallo Andreas..

Also, die Betreuung konnte ich nicht übernehmen, da ich selber krank war. ( Über zwei Jahre hinweg! )
Die Betreuerin, welche nun da ist, wurde bereist mehrfach darauf hingewiesen, dass es so nicht weitergehen kann.
Sowohl ich, als auch mein Bruder, haben Sie bereits einige Male um ein Gespräch gebeten, damit wir das Alles mal in Ruhe besprechen können... ( Ist bis Heute nicht wirklich geschehen. )

Sie weiss, dass mein Bruder nicht mehr in der WfB wohnen will, entgegnet aber nur darauf, dass er ja auch sehr gerne "zanken" würde und dass die anderen Bewohner nur darauf reagieren...
Mein Bruder ist sowohl geistig- als auch körperbehindert, aber ist das dann ein Grund, sein Unwohlfühlen dann auf etwaiges Zanken zu schieben?

Ferner hat sie ebenfalls die Betreuung meiner Mutter übernommen und deren Ehemann, das soll dann auch gerne so bleiben.

Ihre Kompetenz soll nicht in Frage gestellt werden, aber Betreuung kann nicht nur am Schreibtisch erfolgen!

MfG,

Ralf
Loving Angels ist offline  
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Stichworte
angehörige, betreueraufgaben, betreuerpflichten, betreuerwechsel, heim, wfb


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