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Vergütung? Wie oder Wo?

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Hallo zusammen, bin durch Zufall auf dieses Forum gestoßen, hatte eigentlich was zum Thema Pflege gesucht. Mein Mann wurde am ...


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Alt 18.07.2013, 20:37   #1
Neuer Gast
 
Registriert seit: 16.07.2013
Beiträge: 2
Standard Vergütung? Wie oder Wo?

Hallo zusammen,


bin durch Zufall auf dieses Forum gestoßen, hatte eigentlich was zum Thema Pflege gesucht.


Mein Mann wurde am 18.08.2011 zum Betreuer seiner an Demenz erkrankten Mutter, für alle Bereiche, erklärt. Ich als Vertretung.


Ich hab hier soviel von Vergütung gelesen, und kann mich wage erinnern, das der Richter, auch was erwähnt hat.


Da der Umzug ins Heim anstand, hatten wir soviel um die Ohren, das wir es vergessen hatten.


Seit Mutter im Heim ist, reicht Ihre Rente nicht mehr und das Sozialamt zahlt zusätzlich. Wir liegen weit unter dem Satz mit unserem Einkommen und brauchen nicht zu zahlen.


Hat mein Mann auch einen Vergütungsanspruch?

Wie und wo bekommt man diese Vergütung?


MfG
pc-freak1
pc-freak1 ist offline  
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Alt 18.07.2013, 22:28   #2
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Ich gehe davon aus, dass es sich um einen ehrenamtlichen Posten handelt. Daher kann der Betreuer nach! Ablauf des Betreuungsjahres den Antrag auf Aufwandspauschale stellen. Vergütung kann nur Berufsbetreuern gewährt werden.
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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 19.07.2013, 05:02   #3
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

S. hier

Gr. R

Aufwandspauschale ? Betreuungsrecht-Lexikon
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Rudi ist offline  
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Alt 21.07.2013, 13:56   #4
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 515
Standard Hallo Pc-freak

Zitat:
Mein Mann wurde am 18.08.2011 zum Betreuer seiner an Demenz erkrankten Mutter, für alle Bereiche, erklärt. Ich als Vertretung.


Ich hab hier soviel von Vergütung gelesen, und kann mich wage erinnern, das der Richter, auch was erwähnt hat.
Ab 2013 beträgt die pauschale Aufwandsentschädigung für Ehrenamtler 399 €.
Dein Mann muß dafür einen Bericht schreiben über den Verlauf der Betreuung und gleichzeitig zusätzlich einen Antrag mit aktenzeichen der Betreuung auf Überweisung der Betreuerpauschale und aufs Konto bitten, mit Angabe der Bank und Kontonummer natürlich.
Es gibt Vordrucke für die diese Verlaufsberichte, wenn ihr nah beim Amtsgericht wohnst könnst du ihn dort abholen, vielleicht sind sie auch so nett und senden ihn euch zu. Bist du einem Betreuungsverein angeschlossen, auch dort gibt es sowas.
Wenn ihr glück habt könnt ihr auch für das Jahr 2011 noch die Pauschale bekommen, da lag sie etwas über 300 €.

Viel Glück und wenn du Fragen hast, frage. Kannst mir auch gerne eine private Nachricht schreiben!
Wenn du als Vertretung länger als 6 Monate (glaub ich, nicht 100pro) kannst du auch was abrechnen, weiß nicht ob nur die halbe Pauschale oder evtl. auch die ganze. Frage dann den zuständigen Rechtspfleger!


Mfg Doro
Doro ist offline  
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Alt 21.07.2013, 15:15   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Zitat:
Wenn ihr glück habt könnt ihr auch für das Jahr 2011 noch die Pauschale bekommen, da lag sie etwas über 300 €.
Der Zeitraum ist bereits verfallen.

Bei vielen Amtsgerichten gibt es im Rahmen der Verpfichtung auch ein Hinweisblatt mit Hinweisen zur Vergütung und Berichtspflichten sowie anderen Genehmigungspflichten. Vielleicht liegt das ja noch irgendwo bei den Unterlagen.

Und bei Vertretung des Hauptbetreuers gibt es immer nur den anteiligen Pauschaleanspruch.

Gruß,

Andreasq
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agw ist offline  
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Alt 28.07.2013, 20:49   #6
Neuer Gast
 
Registriert seit: 16.07.2013
Beiträge: 2
Standard

Hallo und guten abend,
sorry das ich mich erst jetzt melde, hatte Pech bei der Heimfahrt von der Arbeit. PKW nahm mir die Vorfahrt und gab mir eine volle Breitseite . Mein PKW is Schrott, B-Säule!

Ein liebes Dankeschön an alle die mir geantwortet haben.

Ja, ich meinte die Aufwandsentschädigung.
Und mein Mann konnte sich auch an die Info Mappe erinnern, da steht es drin

Nun hab ich noch eine Frage, wie lange müß ich Mutters Rentenbescheide aufbewahren? Es müßte doch reichen, wenn man den letzten hat, oder?

Danke schon mal im Voraus

Sigrid/pc-freak1
pc-freak1 ist offline  
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Alt 28.07.2013, 21:02   #7
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
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Beiträge: 1,546
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Vorsorglich sollte man sämtliche Dokumente dauerhaft aufbewahren, um sie den späteren Erben aushändigen zu können. Und nein, man kann jetzt noch nicht verbindlich sagen, wer zu diesem Kreis gehört.
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vergütung, vergütungsantrag


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