Dies ist ein Beitrag zum Thema Vollstreckungs Ankündigung durch Gerichtsvollzieher im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
habe am Freitag ein liebes Schreiben bekommen von einem Gerichtsvollzieher.
Ich möchte bitte 504,32 Euro zahlen mit Frist ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 29.01.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 40
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Hallo zusammen,
habe am Freitag ein liebes Schreiben bekommen von einem Gerichtsvollzieher. Ich möchte bitte 504,32 Euro zahlen mit Frist jetzt am kommenden Donnerstag, ansonsten kommt er zum Kaffee. Es handelt sich hierbei um eine alte Schuld von 2010. Meine gerichtliche Gerichtsbetreuerin befindet sich aber im Moment im Urlaub und hat auch mein Vermögen weiss nicht genau wie das heisst. Was kann ich tun, hätte da meine Betreuerin gerne dabei, aber ob die Dame was machen kann weiß ich auch nicht. Beziehe Hartz 4, habe einen selbstzusammen gebauten PC und fahre ein Auto wo sich der Rost die Hand gibt. Bei mir gibt es nicht zu holen. Aber trotzdem liegen meine Nerven blank. Gruß Markus Geändert von Markus39 (22.07.2013 um 13:56 Uhr) |
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#2 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,533
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Hallo Markus
Ruf den GV doch an (oder schreibe ihm), dass Du eine Betreuerin hast (Name und Adresse etc. angeben), die jedoch gerade im Urlaub ist. Er soll sich an sie wenden, weil Du keinen Überblick über Dein nicht vorhandenes Vermögen hast (Tip Hartz 4). Dann hast Du Ruhe, und die Betreuerin darf sich kümmern. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 29.01.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 40
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Danke Imre
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Lieben Gruß
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#4 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 29.01.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 40
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Situation spitzt sich zu, ich renne bald Amok
![]() Weil meine gesetzl. Betreuerin in Urlaub ist, möchte der GV dem anscheinend alles egal ist sich darüber hinweg setzen und will vorbeikommen. Ich habe nichts, aber meine Psyche spielt Amok. Ich habe extra gesagt das er sich an meine Betreuerin zu wenden hat weil Sie auch die Vermögenssache hat. Ich kann nicht mehr...
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Lieben Gruß
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#5 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,981
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Hallo Markus39,
wozu die Panik? Die Schulden sind dir ja bereits seit langem bekannt. Der Gerichtsvollzieher wird also im schlimmsten Fall vorbeikommen, sich umschauen, feststellen das es nichts zu pfänden gibt und wieder gehen. An deinem alten PC hat er sicherlich kein Interesse. Wenn die Betreuerin lediglich den Bereich der Vermögenssorge hat (ohne EV) ist es eigentlich normal das der GV sich direkt an dich wendet, da er ja auch ggfls. in deiner Wohnung nach Wertgegenständen schauen muss. Falls du keinen Überblick über deine derzeitige finanzielle Situation hast, weil die Betreuerin alles regelt, kannst du es dem GV im Termin ja mitteilen, dann muss er sich halt noch einmal an die Betreuerin wenden. Also mach dich nicht verrückt, das ist in der Regel halb so wild. Gruß, Andreas
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#6 |
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ehrenamtliche Betreuerin a.D.
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 533
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hast du einen Bekannten oder Freund der dir beistehen kann?
Dann hole dir für den fall des Besuches des GV jemanden dabei, erstes hast du dann einen Zeugen und du fühlst dich vielleicht besser dabei. Hat deine Betreuerin eigentlich keine Vertretung? Alles Gute Doro |
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#7 |
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Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Hallo Markus,
prinzipiell wirst Du nicht verhindern können, daß sich der Gerichtsvollzieher in Deiner Wohnung umsieht, ob Du pfändbare "Habe" hast. Da nutzt auch die Bestellung einer Betreuerin nix, weil er ja bei Dir pfänden soll und nicht bei Dir . Wenn Du den Gerichtsvollzieher nicht rein lässt, kommt der vielleicht mit Durchsuchungsbefehl, Schlüsseldienst und Polizei wieder. Die andere Geschichte ist die Erteilung der Vermögensauskunft (früher eideststattliche Versicherung) , das könnte Deine Betreuerin machen. Der Gerichtsvollzieher kommt im übrigen nur wegen des ersten Zwangsvollstreckungsauftrags. Die weiteren Gläubiger erhalten dann nur die Mitteilung : amtsbekannt keine pfändbare Habe. fwu |
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#8 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 29.01.2013
Ort: Hessen
Beiträge: 40
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Danke euch für eure Hilfe
![]() Mal abwarten wie es weiter geht. Schönes Wochenende euch.... |
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