Dies ist ein Beitrag zum Thema Verkauf Möbel im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Moin moin ,
ich habe mal wieder ein paar Fragen
Mein Ex hat hier noch einige Möbel stehen, seit mittlerweile ...
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#1 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 02.10.2012
Beiträge: 70
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Moin moin
,ich habe mal wieder ein paar Fragen ![]() Mein Ex hat hier noch einige Möbel stehen, seit mittlerweile guten 4 Jahren. Es soll aufgefordert werden, sich innerhalb einer Frist von 14 Tagen schriftlich zu äußern, was er damit vor hat. Danach werden die Sachen zum Sperrmüll gegeben, sowie die guten Sachen verkauft. Nun kommen mir allerdings ein paar Fragen: Sein Betreuer ist auch für die Vermögenssorge zuständig. Muss das Geld, welches aus dem Verkauf erlöst wird, dem Betreuer geben? Oder wird der gute Mann nicht darüber informiert werden müssen? Gruß Noel |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2013
Beiträge: 122
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Tja, rein juristisch sind die anderen sicherlich im Betreuungsrecht fitter - rein gefühlsmäßig würde ich es mir an Deiner Stelle ersparen, zu große Wellen zu schlagen.
Die Verkaufserlöse werden ja sicherlich jetzt nicht riesig groß sein - das würde ich an Deiner Stelle als Aufwandsentschädigung einkassieren. Schließlich hätte Dein Ex Dir ja eine angemessene Miete für die Unterstellmöglichkeit zahlen müssen und den ganzen Aufwands, das Zeug zum Sperrmüll zu fahren, bedeutet ja auch Zeit- und u.U. sogar Kostenaufwand. |
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#3 | |
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Club 300
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
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Zitat:
Blöd wird's, wenn er das Eigentum an den Sachen nicht aufgibt, sie aber trotzdem nicht abholt. Da müsste man vielleicht drohen, sie auf seine Kosten zu ihm schaffen zu lassen. Lieben Gruß, Janina |
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#4 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
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Moin Noel
Wie es mit den Beziehungen so läuft, insbesondere, wenn sie längst vorbei sind : Gerne mal nervig, zumindest in den Bereichen, in denen man keinen Bock hatte sich zu einigen und die so vor sich hin dümpelten. Was Deine Sache mit den Möbeln angeht. OK, sie sind vielleicht Eigentum deines Ex - und der hat einen Betreuer. Wenn es Dein Ex nicht geschafft hat, sich in vier Jahren um seine Sachen zu kümmern, dann wird er sich in den nächsten zwei Wochen auch nicht gerade beeilen. Andererseits könnte der Betreuer eventuell Ärger machen, wenn die Sachen dann einfach weg sind. Deshalb: Schreibe nicht nur Deinen EX, sondern parallel auch den Betreuer an. Setze eine Frist (besser vier als zwei Wochen, aber mit konkretem Datum) bis zu der die Sachen abgeholt sein müssen - und basta. Wenn Du schreibst, Du willst eine Entscheidung von Deinem Ex, dann wirst Du ewig warten dürfen. Du mußt die Entscheidung treffen, nach der verfahren wird! Wenn sich der Ex und auch der Betreuer nicht rührt: Weg das Zeug. Vier Jahre sind lange genug. Dokumentiere, was das alles für Sachen waren, was der Wert in etwa ist und was die Entsorgung kostet. Mache einen Preis für die Einlagerung für die vier Jahre fest - und Du hast eine Summe, die Du dem Ex bzw. dem Betreuer entgegen halten kannst, falls sie Hinterher mit Forderungen kommen sollten. Üblicherweise gibt das ein schönes Nullsummenspiel und schon ist Ruhe. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 02.10.2012
Beiträge: 70
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Erstmal danke!
@Imre Holocher: Wo kriege ich eigentlich die Adresse vom Betreuer her? Der steht leider nicht im Telefonbuch. ![]() Freiwillig wird er wohl die Kontaktdaten nicht rausrücken wollen. |
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#6 |
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Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Hallo Noel,
ich würde mich an das für den Wohnsitz Deines Ex zuständige Betreuungsgericht wenden und um MIteilung von Namen und ANschrift des Betreuers bitten, da bezüglich von Möbeln endlich eine klare Lage geschaffen werden muß. Ich würde dann den Betreuer bitten, die Sachen bis zum ........abholen zu lassen oder sein Einverständnis zu erklären, daß Du die Sachen entsorgst (oder teilweise für den Ex verkaufst) Bei der Lösung "vier Jahre nicht gerührt, jetzt darf ich die Sachen wegwerfen " hätte ich formaljuristische Probleme . fwu |
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#7 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 02.10.2012
Beiträge: 70
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Ok, danke... das werde ich wohl am Montag per Telefon sofort versuchen.
Dienstag ist auch Umgangstag von meinem Ex, mit Kind. Da werde ich ihm gegen Bestätigung den Brief mitgeben inkl. dem Hinweis, der Betreuer weiß bescheid. Und falls was an Geld rum kommt, kriegt das mein Ex eh nicht. Da ich die Sachen nicht verkaufe, sondern mein Eltern, die Eigentümer des "Lagers". Sonst rechnen die ihm die Lagerungskosten gegen... weil spätestens in 8 Wochen müssen die Sachen weg sein. Der Platz wird benötigt. |
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#8 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 02.10.2012
Beiträge: 70
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Eine kleine Rückmeldung...
mein Ex hat den Brief nicht angenommen, hat ihn einfach im Kinderwagen liegen lassen . Der einzige Kommentar war, schmeißt die Sachen doch weg. Die Sachen sind nach eingehender Überprüfung nur noch Sperrmüll. Das tolle ist ja auch, ich bekomme die Adresse seines Betreuers nicht, die Behörde meinte, ich hätte kein Recht drauf und solle mich an den Herrn Ex halten. Tolle, Show, und Ex sagt, das geht den Betreuer nix an. Auch als ich ihn nochmal nach einem gemeinsamen Jugendamtstermin drauf ansprechen wollte, war er einfach weg. ![]() Ganz ehrlich, von mir aus. Dann werden die Möbel beim Sperrmüll angemeldet und verschrottet. Fertig. |
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#9 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 05.05.2013
Beiträge: 122
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So Ex-Männer würde man am liebesten mal ordentlich
![]() Echt ärgerlich, dass Du Dich jetzt auch noch um die Entsorgung von seinem Kram kümmern musst... |
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#10 | |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
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Hallo Noel
Zitat:
Das tröstet vielleicht ein wenig über den Stress hinweg. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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