Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Betreuungsverfahren ohne mein Wissen - Info ans Jugendamt?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsverfahren ohne mein Wissen - Info ans Jugendamt? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Forumsmitglieder, ein sicher wohlmeinender Mensch hat ein Betreuungsverfahren für oder gegen mich (weiß nicht so genau wie das zu ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 04.02.2007, 00:40   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.02.2007
Beiträge: 2
Standard Betreuungsverfahren ohne mein Wissen - Info ans Jugendamt?

Liebe Forumsmitglieder,
ein sicher wohlmeinender Mensch hat ein Betreuungsverfahren für oder gegen mich (weiß nicht so genau wie das zu sehen ist ) in die Wege geleitet. Auf jeden Fall fand ich ein entsprechendes Schreiben des Amtsgerichts heute in meinem Briefkasten. Ich leide an einer dissoziativen Störung und bin dann öfter mal für 2-3 Tage in der Psychatrie, ansonsten bin ich eine ziemlich 'normale' verheiratete, arbeitende Mutter eines 9-jährigen Sohnes.

Meine größte Angst ist nun, dass ans Jugendamt gemeldet wird, dass ein solches Verfahren läuft und ich dann neben Kind, Familie, Arbeit auch noch das Jugendamt auf dem Hals habe.

Weiß jemand, ob so etwas weitergemeldet wird?


Danke für jede Antwort
punkpunk
punkpunk ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 06.02.2007, 04:20   #2
Forumsikone
 
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Hilden (bei Düsseldorf, NRW)
Beiträge: 3,281
Standard

Hallo,
warum antwortet niemand auf punkpunks Frage ? :shock:
Wo sind die kompetenten Betreuer hier ?

Liebe Grüße
Jörg
__________________
Jörg ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2007, 22:22   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,693
Standard ohne

Hallo,

also vom Gericht wird nach meinem Wissen nichts weitergegeben. Aber der zukünftige Betreuer kann andere informieren, wenn er das für notwendig hält.

Gruß

Andreas
AndreasLübeck ist gerade online  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 18.02.2007, 19:23   #4
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard

Hallo,

generell dürfen Behörden, also z.B. die Betreuungsbehörde, Informationen an andere Behördern in der Regel weitergeben. Die Gerichtsakte kann von Dritten, etwa dem Jugendamt, bei nachgewiesenen berechtigtem Interesse eingesehen werden. Die Betreuungsbehörde wird vielleicht von sich aus Informationen weitergeben, das Gericht aber wahrscheinlich nicht.

Generell gilt: Keine Betreuung gegen den freien Willen. Bei Geschäftsfähigkeit darf daher keine Betreuung eingerichtet werden. Weitere Informationen findest du auch hier.

Grüsse - Roy
Roy ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 20.02.2007, 22:35   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 04.02.2007
Beiträge: 2
Standard Vielen Dank für die Antworten und einige Infos

Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank für die Antworten. Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass keine Informationen weitergegeben werden. Nach einem Gespräch mit einem sehr netten Herrn von der Betreuungsstelle ist auch klar, dass er keine Betreuung für nötig hält und das Gericht entsprechend informieren wird.

Wichtig vielleicht noch zu wissen, dass die Anregung zur Betreuung aufgrund der häufigen Psychatrie-Einweisungen vom Gericht selbst kam und nicht von einer anderen Stelle.

Beste Grüße
punkpunk
punkpunk ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
einrichtung der betreuung, jugendamt, sorgerecht


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu

Ähnliche Themen

Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Betreuungsverfahren läuft/Betreuer bestellen Marcusvw7 Forum für Angehörige und betreute Menschen 3 09.11.2007 14:35
Betreuungsverfahren Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 2 18.02.2005 21:07


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:38 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39