Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuungsverfahren ohne mein Wissen - Info ans Jugendamt? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Forumsmitglieder,
ein sicher wohlmeinender Mensch hat ein Betreuungsverfahren für oder gegen mich (weiß nicht so genau wie das zu ...
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04.02.2007, 00:40 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.02.2007
Beiträge: 2
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Betreuungsverfahren ohne mein Wissen - Info ans Jugendamt?
Liebe Forumsmitglieder,
ein sicher wohlmeinender Mensch hat ein Betreuungsverfahren für oder gegen mich (weiß nicht so genau wie das zu sehen ist ) in die Wege geleitet. Auf jeden Fall fand ich ein entsprechendes Schreiben des Amtsgerichts heute in meinem Briefkasten. Ich leide an einer dissoziativen Störung und bin dann öfter mal für 2-3 Tage in der Psychatrie, ansonsten bin ich eine ziemlich 'normale' verheiratete, arbeitende Mutter eines 9-jährigen Sohnes. Meine größte Angst ist nun, dass ans Jugendamt gemeldet wird, dass ein solches Verfahren läuft und ich dann neben Kind, Familie, Arbeit auch noch das Jugendamt auf dem Hals habe. Weiß jemand, ob so etwas weitergemeldet wird? Danke für jede Antwort punkpunk |
06.02.2007, 04:20 | #2 |
Forumsikone
Registriert seit: 30.06.2005
Ort: Hilden (bei Düsseldorf, NRW)
Beiträge: 3,281
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Hallo,
warum antwortet niemand auf punkpunks Frage ? :shock: Wo sind die kompetenten Betreuer hier ? Liebe Grüße Jörg
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12.02.2007, 22:22 | #3 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,693
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ohne
Hallo,
also vom Gericht wird nach meinem Wissen nichts weitergegeben. Aber der zukünftige Betreuer kann andere informieren, wenn er das für notwendig hält. Gruß Andreas |
18.02.2007, 19:23 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
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Hallo,
generell dürfen Behörden, also z.B. die Betreuungsbehörde, Informationen an andere Behördern in der Regel weitergeben. Die Gerichtsakte kann von Dritten, etwa dem Jugendamt, bei nachgewiesenen berechtigtem Interesse eingesehen werden. Die Betreuungsbehörde wird vielleicht von sich aus Informationen weitergeben, das Gericht aber wahrscheinlich nicht. Generell gilt: Keine Betreuung gegen den freien Willen. Bei Geschäftsfähigkeit darf daher keine Betreuung eingerichtet werden. Weitere Informationen findest du auch hier. Grüsse - Roy |
20.02.2007, 22:35 | #5 |
Gesperrt
Registriert seit: 04.02.2007
Beiträge: 2
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Vielen Dank für die Antworten und einige Infos
Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank für die Antworten. Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass keine Informationen weitergegeben werden. Nach einem Gespräch mit einem sehr netten Herrn von der Betreuungsstelle ist auch klar, dass er keine Betreuung für nötig hält und das Gericht entsprechend informieren wird. Wichtig vielleicht noch zu wissen, dass die Anregung zur Betreuung aufgrund der häufigen Psychatrie-Einweisungen vom Gericht selbst kam und nicht von einer anderen Stelle. Beste Grüße punkpunk |
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Stichworte |
einrichtung der betreuung, jugendamt, sorgerecht |
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