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gesetzliche Betreuung

 

Umgang mit der Wut der Angehörigen

Dies ist ein Beitrag zum Thema Umgang mit der Wut der Angehörigen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Zitat von Manul Öhm... Aber wir wissen ja, wie das läuft: hätte die Betroffene keine Wut, sondern würde meinetwegen ...


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Alt 10.09.2013, 00:30   #11
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Zitat:
Zitat von Manul Beitrag anzeigen
Öhm...

Aber wir wissen ja, wie das läuft: hätte die Betroffene keine Wut, sondern würde meinetwegen Dankbarkeit an den Tag legen, wäre für alle alles schick, und so dürfte sie halt als uneinsichtig gelten, spielt also rechtlich kaum eine Rolle, eher rechtsphilosophisch bzw. ethisch.
Also jetzt stoppt mal bitte. Das geht inzwischen meilenweit an der eigentlichen Frage vorbei.
Da hat sich jemand in ziemliche Schwierigkeiten gebracht -und es gibt erst mal keinen Grund an den Worten der Threadstarterin zu zweifeln- und ihr macht hier das ganz grosse pauschale, hehre Rundumschlag- Fass auf? Das kanns nicht sein.
Ausbleibende Mieten ziehen Kündigungen nach sich, fehlende Zahlungen bei der KV eine zukünftige Leistungsverweigerung. Was hat eine ältere Dame davon obdachlos zu sein und nur noch als Notfallpatientin behandelt zu werden? Bei sowas zu sagen: das war aber ihr freier Wille ist eigentlich nur unhaltbar zynisch oder völlig gedankenlos.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 10.09.2013, 08:06   #12
MIP
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Beiträge: n/a
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Vielen Dank noch einmal für die Antworten, auch die kritischen. Ich habe mir die Entscheidung Betreung zu beantragen nicht leicht gemacht und auch mit der Wut und der Aufregung gerechnet. Ich habe diesen Thread begonnen um ein paar Tipps zu kriegen, wie ich damit umgehe. In den Augen meiner Mutter bin ich derzeit der böseste Mensch auf der Welt. Das ist nicht leicht, auch wenn ich ihre Reaktion sehr gut nachvollziehen kann. Ich achte den freien Willen meiner Mutter sehr und die freie Willensbekundung steht natürlich an erster Stelle. Die zuständige Sachbearbeiterin der Betreuungsstelle hat mir gestern gesagt, dass jeder das Recht hätte sich selbst zu schädigen. Und so wird es wahrscheinlich nicht zu einer Betreuung kommen. Stattdessen wird mit hoher Wahrscheinlichkeit genau das eintreten, was ich befürchte: nämlich, dass meine Mutter ihre Bleibe verlieren wird, nicht mehr krankenversichert ist, vielleicht sogar stürzt ohne Hilfe holen zu können, oder gar jemanden zu Tode fährt weil sie nicht mehr über ausreichende Kontrolle ihre Gliedmaßen verfügt um eine schnelle Bremsung vorzunehmen und trotzdem Auto fährt (Wäre das dann nicht auch meine Schuld, weil ich nichts unternommen habe?). Das macht mich einfach nur unendlich hilflos und traurig.

Einen Versuch war es wert.
 
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Alt 10.09.2013, 10:43   #13
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Also jetzt stoppt mal bitte. Das geht inzwischen meilenweit an der eigentlichen Frage vorbei.
Da hat sich jemand in ziemliche Schwierigkeiten gebracht -und es gibt erst mal keinen Grund an den Worten der Threadstarterin zu zweifeln- und ihr macht hier das ganz grosse pauschale, hehre Rundumschlag- Fass auf? Das kanns nicht sein.
Ausbleibende Mieten ziehen Kündigungen nach sich, fehlende Zahlungen bei der KV eine zukünftige Leistungsverweigerung. Was hat eine ältere Dame davon obdachlos zu sein und nur noch als Notfallpatientin behandelt zu werden? Bei sowas zu sagen: das war aber ihr freier Wille ist eigentlich nur unhaltbar zynisch oder völlig gedankenlos.
Primär ging es hier "um Wut", ausgelöst durch einen Betreuungsantrag Angehöriger, wüsste nicht, wo ich das Thema verfehlt hätte. Und als potenziell Betreuter irgendwann (muss man konstatieren, dass jeder immer und überall Betroffener werden kann), kann ich diese Wut gut nachvollziehen, denn richterlich beschlossene Betreuung dürfte nur das allerletzte Mittel sein, wenn andere Hilfen unmöglich sind.

Außerdem fehlen mir Eckdaten: "Woher bezieht die Mutter ihr Einkommen?", z. B. daraus könnte sich eine Garantenstellung des zuständigen Sozialamts ergeben bspw. o. Ä., - wäre leicht zu beantragen, dazu braucht man keinen Betreuer.
Manul ist offline  
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Alt 10.09.2013, 12:05   #14
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Beiträge: 313
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Zitat:
Zitat von Manul Beitrag anzeigen
Und als potenziell Betreuter irgendwann (muss man konstatieren, dass jeder immer und überall Betroffener werden kann),
Nein, man kann mittels Vorsorgevollmacht eine Betreuung verhindern.

Zitat:
Zitat von Manul Beitrag anzeigen
Außerdem fehlen mir Eckdaten: "Woher bezieht die Mutter ihr Einkommen?", z. B. daraus könnte sich eine Garantenstellung des zuständigen Sozialamts ergeben bspw. o. Ä., - wäre leicht zu beantragen, dazu braucht man keinen Betreuer.
Klar, leicht zu beantragen, muss aber eben gemacht werden. Wenn die Betroffene die Notwendigkeit solcher Anträge und ähnlicher Dinge jedoch nicht mehr einsieht, darf man schon fragen, ob das noch Ausdruck ihres freien Willens ist.

Lieben Gruß, Janina
Janina ist offline  
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Alt 10.09.2013, 18:26   #15
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Zitat:
Zitat von MIP Beitrag anzeigen
Vielen Dank noch einmal für die Antworten, auch die kritischen. Ich habe mir die Entscheidung Betreung zu beantragen nicht leicht gemacht und auch mit der Wut und der Aufregung gerechnet. Ich habe diesen Thread begonnen um ein paar Tipps zu kriegen, wie ich damit umgehe. In den Augen meiner Mutter bin ich derzeit der böseste Mensch auf der Welt. Das ist nicht leicht, auch wenn ich ihre Reaktion sehr gut nachvollziehen kann. Ich achte den freien Willen meiner Mutter sehr und die freie Willensbekundung steht natürlich an erster Stelle.
Ich wollte dich auch nicht provozieren, kann aber aus meiner Warte nicht verstehen, dass man seinen Angehörigen nicht ohne Richter helfen kann, bspw. durch Vollmachten.

Zitat:
Zitat von Janina Beitrag anzeigen
Nein, man kann mittels Vorsorgevollmacht eine Betreuung verhindern.

Klar, leicht zu beantragen, muss aber eben gemacht werden. Wenn die Betroffene die Notwendigkeit solcher Anträge und ähnlicher Dinge jedoch nicht mehr einsieht, darf man schon fragen, ob das noch Ausdruck ihres freien Willens ist.
Thema: Vorsorgevollmachten, habe ich zufällig an anderer Stelle hier gelesen - da wird unter Umständen ein Kontrollbetreuer bestellt und mein persönlicher Eindruck, dass das meistens dann passiert, wenn der Bevollmächtigte nicht all das bewilligt, was von ihm erwartet wird, könnte sich zum Beispiel um medizinische Eingriffe handeln oder Pflegeheimeinweisung ...
Manul ist offline  
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Alt 10.09.2013, 19:02   #16
Club 300
 
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Zitat:
Zitat von Manul Beitrag anzeigen
Thema: Vorsorgevollmachten, habe ich zufällig an anderer Stelle hier gelesen - da wird unter Umständen ein Kontrollbetreuer bestellt und mein persönlicher Eindruck, dass das meistens dann passiert, wenn der Bevollmächtigte nicht all das bewilligt, was von ihm erwartet wird, könnte sich zum Beispiel um medizinische Eingriffe handeln oder Pflegeheimeinweisung ...
Das ist eher dann der Fall, wenn die bucklige Verwandtschaft sich nicht genug gewürdigt fühlt und/oder Angst ums Erbe hat. Und so einfach geht das nicht...

Viel wahrscheinlicher ist das Problem, dass ein "uneinsichtiger" (z.B. demenzkranker) Vollmachtgeber ruckzuck mal eben die Vollmacht widerruft, wenn der Bevollmächtigte versucht, auch die unangenehmen Seiten seiner Aufgabe zu erfüllen. Und dann führt kaum ein Weg an der Betreuung vorbei.

Lieben Gruß, Janina
Janina ist offline  
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Alt 10.09.2013, 19:15   #17
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Zitat:
Zitat von Janina Beitrag anzeigen
Das ist eher dann der Fall, wenn die bucklige Verwandtschaft sich nicht genug gewürdigt fühlt und/oder Angst ums Erbe hat. Und so einfach geht das nicht...
Da würde ich dir vollkommen Recht geben: was da an Erbschleichereien und Vorteilsnahmen (Privatbetreuer ist ja auch irgendwo eine amtliche Ausübung) innerfamiliär abgeht, spottet jeglicher Beschreibung.

Von daher spricht es natürlich auch sehr für die TE, dass sie Neutralität möchte...

Geändert von Manul (10.09.2013 um 19:20 Uhr)
Manul ist offline  
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Alt 10.09.2013, 19:21   #18
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Hallo MIP

Mit dem, was Du an Sorgen hast, ist es kein Wunder gebeugt herumzulaufen. Aber Du hast getan, was Du nur tun konntest und dabei auch noch riskiert, dafür gescholten zu werden.
Allerspätestens zu diesem Zeitpunkt kann Dir niemand mehr vorwerfen zu wenig geleistet zu haben.

Das beruhigt vielleicht nicht, wenn das Kind (oder die Oma) dann doch in den Brunnen fällt, aber:
Manchmal muss wirklich erst was passieren, damit ein Mensch merkt, dass andere ihm oder ihr nichts Böses wollen.

Warte die Entscheidung des Gerichtes ab, du kannst aktuell nicht mehr tun.

Und was da zum freien Willen geschrieben wurde, gegen den keine Betreuung eingerichtet werden darf:
Wenn es so ist, wie Du das beschrieben hast, dann wird ein Gutachter davon ausgehen, dass kein freier Wille mehr da ist, der die Situation (Risiko des Wohnungs- oder Versicherungsverlustes) überblickt und einschätzen kann.

Selbst wenn die Einrichtung der Betreuung so lange dauert, dass zwischendurch schon was passiert ist, so wird ein (Berufs-)Betreuer das auch wieder hinkriegen. Wohnungs- oder Versicherungsverlußt ist eigentlich ein Standardthema. Das geht schon.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 02.10.2013, 18:33   #19
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Beiträge: 8
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Man kann auch damit argumentieren, dass ein Betreuer einem Betreuten zur Seite steht (sei es Vertretung vor Ämtern und Behörden, Gesundheits- und Wohnungsangelegenheiten...). Es wird ihm trotzdem nicht das "Recht über den Kopf" genommen. Und dann gibt es dann ja auch noch den Verfahrenspfleger (kontrolliert den Betreuer), der bei Problemen Betreuer - Betreuter vermitteln/ eingreifen kann. Bei Konflikten kann man dann auch einen Betreuerwechsel anregen. Eine "neutrale" Person als Betreuer ist gar nicht mal so schlecht - bei nahen Verwandten ist die emotionale Bindung doch eher hoch.
nik72 ist offline  
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Alt 02.10.2013, 19:19   #20
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Zitat:
Und dann gibt es dann ja auch noch den Verfahrenspfleger (kontrolliert den Betreuer), der bei Problemen Betreuer - Betreuter vermitteln/ eingreifen kann.
Das ist nun mal weder die Funktion noch das Tätigkeitsfeld eines Verfahrenspflegers.
Hier kannst du nachlesen wofür diese eingesetzt werden:
Verfahrenspfleger ? Betreuungsrecht-Lexikon
michaela mohr ist offline  
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anregung zur betreuung, reaktion angehörige

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