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Auskunft für Angehörige

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Hallo, ich habe ein Problem mit dem derzeitigen gesetzlichen Betreuer meiner Großtante und hoffe ich bekomme hier Hilfe. Die Situation ...


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Alt 13.02.2007, 13:50   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 13.02.2007
Beiträge: 2
Standard Auskunft für Angehörige

Hallo,

ich habe ein Problem mit dem derzeitigen gesetzlichen Betreuer meiner Großtante und hoffe ich bekomme hier Hilfe.
Die Situation ist folgende:

Meine Tante hatte kurz vor Weihnachten einen Schlaganfall und ist seitdem in einer Klinik. Damals wohnte Sie in einer Einrichtung für betreutes Wohnen und konnte sich noch vollständig selbständig versorgen. Sie wurde von einem älteren Herrn, einem guten Bekannten von ihr aufgefunden, der den Notarzt alarmierte. Dieser informierte auch meinen Großvater über den Vorfall. Mein Großvater und der Rest der Familie haben leider ein sehr gespaltenes Verhältnis zueinander. So hat er beispielsweise vor einigen Jahren niemanden über den Tod meiner Großmutter informiert und auch nur seinen Söhnen gestattet an der Beerdigung teilzunehmen. (D.h. meine Großtante, um die es jetzt geht durfte nicht zur beerdigung ihrer eigenen Schwester!!)
Auch diesmal hat er die Familie nicht sofort informiert, sondern ich habe es erst nach Weihnachten bei einem Telefonat mit ihm durch Zufall erfahren. ER war noch nicht einmal da, um sie zu besuchen. (Bis heute nicht!!)
Ich bin sofort hingefahren und habe auch mit einer Bekannten meiner Tante gesprochen, die die gesetzliche Betreuung übernehmen sollte. Ich kann das leider selber nicht, da ich über 400 km weit entfernt wohne, ebenso wie mein Vater.
Letztendlich hat nun der Bekannte, der meine Tante aufgefunden hat mit Einverständnis meines Großvaters die gesetzliche Betreuung erhalten. Mein Vater und ich wurden in diesen Entscheidungsprozess nicht miteinbezogen und haben erst im Nachhinein davon erfahren. Seitdem erhalten wir keine Auskunft mehr über den Gesundheitszustand meiner Tante und Pläne für weitere Maßnahmen. Meine Tante ist leider emotional noch nicht so belastbar, so dass ich sie bei Besuchen nicht darauf ansprechen möchte. Ich habe den gesetzlichen Betreuer mehrfach gebeten zu hinterlegen, dass ich Auskunft erhalte. Leider vergeblich. Mittlerweile fühlt er sich von mir belästigt und möchte keinen Kontakt mehr. Ich weiß nun nicht mehr, was ich noch tun kann. Ich möchte gerne, dass meine Tante in ein Pflegeheim kommt, von dem sie immer gesprochen hat und von dem wir wissen, dass dies ihr Wunsch ist. Der jetzige Betreuer lehnt dies ab, da er sie in seiner Nähe behalten möchte. Wir haben auch keine Auskunft darüber erhalten in welchen Bereichen die gesetzliche Betreuung Gültigkeit hat. Z.Z kümmert er sich um alles, allerdings ist die Betreuung wohl auf 6 Monate begrenzt.

Was kann man tun?
Welche Möglichkeiten gibt es zumindest Auskunft zu erhalten?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Niniwe ist offline  
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Alt 14.02.2007, 04:51   #2
Gesperrt
 
Registriert seit: 13.02.2007
Beiträge: 2
Standard

Hallo,

ich bin absolut kein Fachmann in Sachen Betreuung, dennoch möchte ich zwei Vorschläge machen. Aus meiner ehemaligen beruflichen Erfahrung heraus weiß ich, daß es auch mal gut sein kann, sich an höhere Instanzen zu wenden, als eigentlich erforderlich.

a) Der Betreuer fühlt sich belästigt ?? Kann er gerne haben... gg
Finde heraus, welcher Richter die Betreuung bestellt hat und setz Dich mit ihm in Verbindung. Bitte nur direkt, am Besten zunächst telefonisch. Abwimmeln zählt nicht gg und oberste Regel... immer ruhig bleiben oder zumindest erwähnen, daß Du aufgeregt bist. Damit kann man punkten.

b) Pflegeschwestern ansprechen, Informationen einsammeln und wenn die nicht helfen wollen, eben gleich zum obersten Chef der Klinik wandern.

Ich finde es prima, wie Du Dir Gedanken um das Wohlergehen Deiner Tante machst und würde gern wissen, wie es weitergeht. Viel Erfolg

Gruß Natascha
Natascha ist offline  
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Alt 17.02.2007, 15:28   #3
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,792
Standard ohne

Hallo,

es kann manchmal richtig fies sein mit den Betreuern, aber oft hat das seinen Grund (obwohl ich hier keinen sehe).

Ich würde das, was hier geschildert wurde, dem Gericht schriftlich schildern. Vielleicht können sich ja auch alle beteiligten mit dem Rechtspfleger zusammen setzen ?

Rechtlich ist es so, dass der Betreuer nur dem Gericht rechenschaftspflichtig ist. Und ist erstmal ein Betreuer bestellt, dann ist es schwer, den wieder loszuwerden.

Daher halte ich ein Gespräch für das Beste. Sollten Sie der Meinung sein, dass der Betreuer finanziell gesehen unredlich handelt, dann sollte beim Gericht darauf hingewirkt werden, dass der Abrechnungszeitraum vom jährlich auf halbjährlich oder sogar vierteljährlich verkürzt wird.

Es würde mich interessieren, wie es weitergeht.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 18.02.2007, 20:13   #4
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard Re: Auskunft für Angehörige

Zitat:
Zitat von Niniwe
Was kann man tun?
Nahe Verwandte, z.B. auch Onkel/Tante und Neffe/Nichte, sind nach § 69g I FGG bei Gericht beschwerdeberechtigt.

Zitat:
Zitat von Niniwe
Welche Möglichkeiten gibt es zumindest Auskunft zu erhalten?
Wenn überlegt wird Beschwerde gegen die Bestellung des Betreuers oder die Unterbringung und Behandlung der Tante einzureichen, darf die Gerichtsakte eingesehen werden. Generell hat der Betreuer im Grundsatz so zu entscheiden, wie es die Tante auch tun würde.

Grüsse - Roy
Roy ist offline  
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Alt 21.02.2007, 13:09   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 13.02.2007
Beiträge: 2
Standard

Vielen Dank für Eure Antworten! Fühle mich jetzt schon etwas weniger hilflos. Werde berichten.

Gruß

Niniwe
Niniwe ist offline  
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Stichworte
angehörige, beschwerde, einrichtung der betreuung

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