Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage .... im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Also wie ich hier auch schon im Forum geschrieben habe, hat irgend Jemand dem Gericht "gesteckt", dass ich einen Betreuer ...
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#31 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 26.09.2013
Beiträge: 25
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Also wie ich hier auch schon im Forum geschrieben habe, hat irgend Jemand dem Gericht "gesteckt", dass ich einen Betreuer brauche. Ich habe erst versucht den Richter persönlich an die Strippe zu bekommen, leider gelang mir das nicht, da er entweder nicht da war oder in irgend welchen Verhandlungen. Dann habe ich schriftlich Akteneinsicht verlangt ( die habe ich bis heute nicht erhalten ). Fast zeitgleich kam ein Brief vom Arzt, welcher vom Gericht bestellt wurde um ein Gutachten über mich anfertigen zu lassen. Auch kam ein Brief von einer Stelle ( weiß gerade nicht welche ) bei der ich erscheinen sollte um mir einen Betreuer "auszusuchen". So das mal kurz zur Einführung.
Der Stelle mit den Betreuern habe ich mitgeteilt, dass ich der Meinung bin keinen Betreuer zu brauchen und habe dort praktisch abgesagt ( war vllt nicht wiklich so schlau von mir ). Aber nun das eigentliche Problem. Der Arzt hatte mich also angeschrieben wann er hier sein möchte. Den Termin habe ich angesagt, weil ich zu dieser Zeit nicht konnte. weiter kam keine Reaktion von diesem Arzt. Ca. 4 Wochen später hatte ich einen neune Termin , den ich diesmal telefonisch, beim ersten Mal ging das leider nicht, weil da keiner ran gegangen ist, abgesagt hatte. Mit der Dame am Telefon hatte ich vereinbart, dass sie mich bitte für den nächsten Termin anrufen soll, damit wir den ggf. gemeinsam abstimmen können, da ich viel unterwegs bin. Dies wurde mir auch zugesichert. Nun hatte ich am Donnerstag wieder einen Brief im Kasten, wo mir ein Termin für heute ( Montag ) mitgeteilt wurde. Leider habe ich heute Nachtdienst und kann den Termin schon wieder nicht wahrnehmen. Die Dame am Telefon sage mir bei unserem Gepräch, nach dem zweiten Brief, dass, wenn sie mir wieder einen Termin mitteilen und ich den nicht einhalte, sie die "Akte" zum Gericht schicken werden zur weiteren Entscheidung. Ich habe heut schon mehrfach versucht jemanden ans Telefon zu bekommen ( leider erfolglos ) und auch schon eine SMS geschrieben das ich nicht kann, Meine grundlegende Frage ist jetzt, kann mir jemand sagen wie es jetzt weiter geht !? Was passiert, wenn de Akte jetzt zum Gericht geschickt wird ? Bin hier ein wenig "panisch" weil man so viel im Internet gelesen hat. Wie gesagt, beruflich bin ich sehr eingespannt und deshalb hatte ich auch die telefomische Terminabsprache vorgeschlagen, da es einfacher zu koordinieren ist. Danke schon im Vorraus und LG |
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#32 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Der beauftragte Arzt wird dem Gericht mitteilen, dass es aus diesen oder jenen Gründen nicht zu einem Termin gekommen ist und sie Gerichtsakte wieder an das Gericht schicken. Der Gutachter muss Berichtsfristen einhalten.
Das Gericht muss dann entscheiden, ob es erst Dich zum Gespräch einlädt oder den Gutachter erneut beauftragt.
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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#33 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 26.09.2013
Beiträge: 25
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Vielen lieben Dank,
damit kann ich dann super leben . Mal schaun, vllt kann ich dann Jemanden telefonisch erreichen oder die mich ( meine Telefonnummer sollten Beide ja haben ) oder der Termin passt durch Zufall mal .LG |
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#34 |
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Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Hallo Zuckerwatte,
" oder der Termin passt durch Zufall mal ." Ich glaub Du machst es Dir etwas zu leicht, oder Du übersiehst den Ernst der Lage. Das gericht wird Dir nicht nachlaufen oder mit Dir über Termine verhandeln. In gerichtlichen Verfahren ist das Erscheinen vor Gericht schlichtweg Pflicht und geht anderen Verpflichtungen vor. Wer nicht erscheint, hat je nach Verfahrensordnung mit gewissen Folgen zu rechnen. Wenn Du als Betroffene im Betreuungsverfahren auf richterliche Anforderung nicht erscheint, kann Dich der Richter durch die Polizei vorführen lassen . Dabei ist die Polizei auch berechtigt in Deine Wohnung einzudringen und zu schauen , ob Du da bist. Erwischt Dich die Polizei nicht , kommen sie vielleicht am Sonntag morgen um 5 und führen Dich am Montag vormittag dem Betreuungsrichter vor. Mit nem Gutachter musst Du nicht mal einen Termin machen, Du brauchst Dich im übrigen auch gar nicht untersuchen lassen. In diesem Fall ordnet das Gericht die geschlossene Unterbringung in der Psychiatrie zum Zweck der Begutachtung an. Dies erfolgt dann eventuell auf der Basis des beobachteten Verhaltens. fwu |
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#35 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 26.09.2013
Beiträge: 25
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Hallo fwu,
ich mache es mir keineswegs einfach. Als ich damals den Brief bekommen habe, in welchem stand, dass man einen Hinweis bekommen hat, dass ich einen Betreuer brauche, habe ich sofort versucht den Richter zu erreichen. das habe ich telefonisch bis heute nicht geschafft ( wobei ich wirklich zugeben muss, dass meine Motivation dahingehend stark nachgelassen hat ). Zeitgleich habe ich mich in Internet und hier erkundigt, was so ein Betreungsverfahren ist. Ca. 4 Wochen später hatte ich den Brief vom Gutachter in meinem Briefkasten gehabt. Auch dort habe ich mich sofort gemeldet ( ich schrieb ja eingangs schon, dass ich bei dem angekündigten Termin nicht könnte ). Nachdem ich den zweiten Termin bekommn hatte, konnte ich mit der ( ich schreibs mal mit meinen Worten ) Empfangsschwester telefonieren. Ich erklärte ihr, dass ich bei so kurzfristig angesetzten Terminen ( und es war meist zwischen dem Empfang des Briefes bis zur vorgeschlagenen Begutachtung 4-5 Tage ) Schwierigkeiten habe auf meiner Arbeit frei zu bekommen. Ich schlug der Dame vor, dass sie mich für einen weiteren Termin gerne anrufen kann, damit wir einen Termin finden, an dem ich auch zu Hause bin, um nämlich, dass von dir erklärte Szenario zu vermeiden. Die Dame erklärte sich damit einverstanden. Bis zu dem Zeitpunkt als jetzt eben der dritte Brief im Kasten war. Ich war zu keinem Zeitpunkt untätig oder habe mich rar gemacht um der Begutachtung zu entgehen. Es ist tifft eher zu, dass ich mir nichts vorzuwerfen habe und ich der Beutachtun zugestimmt habe, um zu widerlegen, dass ich einen Betreuer brauche. Das die Sache jetzt so aus dem Ruder läuft wollte ich verhindern. Ich werde jetzt dem Richter schreiben wie es sich zugetragen hat und ich der Begutachtung keinesfalls entgehen wollte. Ich hoffe nur mal, dass er dann mal reagiert und nicht, wie bei der angeforderen Akteneinsicht, die "Füße stillhält". LG |
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#36 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 09.08.2010
Ort: Baden Württemberg
Beiträge: 79
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Hallo,
ich als ehemals Betreute kann dir auch nur raten aktiv zu werden. Wäre doch schade wenn sonst der Eindruck entsteht das du davon läufst . Das können Aussenstehende dann wirklich leicht missverstehen und so deuten das du das in allen wichtigen bzw schwierigen Entscheidungen tust. Ich hoffe du fühlst dich nun nicht angegriffen Ich wünsche dir noch einen schönen Tag LG |
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#37 |
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Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 26.09.2013
Beiträge: 25
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Hallo Michelle,
warum sollte ich mich angegriffen fühlen !? Dies hier ist ein Diskusionforum. Wenn ich nicht gewollte hätte, dass man mir Ratschläge gibt oder eben auch Kritik äußert, dann hätte ich mich hier nicht anmelden bauchen . Von daher bin ich auch dankbar, dass man eben auch Kritik äußert, weil oft übersieht man in seiner "Wut" ja auch Sachen die anderen auffällt. Und hier haben einige User mehr Ahnung von diesem Betreuungswesen als ich. Von daher alles gut ![]() LG Geändert von Zuckerwatte (22.01.2014 um 09:22 Uhr) |
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#38 | |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Zitat:
![]() Sieht nicht jeder so.
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#39 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 219
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Hallo, Zuckerwatte -
schaue mal ins BGH, Beschluss vom 21.11.2013, XII ZB 481 / 12 --- da steht: "eine Betreuung ist regelmäßig nicht erforderlich, wenn der Betroffene noch in der Lage ist, jemanden mit der Wahrnehmung seiner Angelegenheiten zu beauftragen". Da mein Vater im Januar verstorben ist und ich ihn pflegte, konnte ich nicht so recherchieren, dank diesem Forum (leider habe ich es zu spät entdeckt ) war das auch nicht immer nötig, aber ich habe festgestellt - da hat man meinen Vater auch vollkommen ungerechtfertigt unter Betreuung stellen lassen - obwohl meine Mutter und ich voll für ihn da waren und er nur nicht mehr die Vollmachten, die ich ihm auf Wunsch von ihm ins Krankenhaus gebracht habe, unterschreiben konnte, weil seine Hand versagte - eine Sonde für Nahrungszufuhr, die die Ärzte ihm legen wollten, konnte er noch rechtzeitig und glücklicherweise verhindern. Gruss Motzerella |
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#40 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2011
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 219
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hallo ihr Lieben - damit keine Missverständnisse aufkommen - mein Vater hat noch 3 1/2 Jahre nach dieser Entscheidung ohne Sonde gelebt und hat gerne gegessen und ist dann mit fast 96 Jahren verstorben. Gruss Motzerella
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