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gesetzliche Betreuung

 

Frage ....

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Naja, ich denke mal so wird jeder seine Erfahrungen gemacht haben. Und ich denke, dass es immer wieder Einzellfälle gibt, ...


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Alt 04.02.2014, 11:34   #41
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 26.09.2013
Beiträge: 25
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Naja, ich denke mal so wird jeder seine Erfahrungen gemacht haben. Und ich denke, dass es immer wieder Einzellfälle gibt, wo was schief läuft. Wir sind alles nur Menschen und die machen bekanntlich auch mal Fehler.

Ich habe jetzt erneut schriftlich Akteneinsicht beantragt ( den Richter zu erreichen hab ich aufgegeben ) und gleichzeitig den Schriftverkehr mit der Sekretärin des Gutachters beigefügt. Diesmal als Einschreiben. Und ich hoffe, dass ich jetzt endlich mal erfahre, was überhaupt los ist und warum man eine Betreuung angeregt hat.

LG
Zuckerwatte ist offline  
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Alt 07.02.2014, 12:40   #42
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 03.02.2014
Ort: Zürich
Beiträge: 7
Standard

Als Neuzugang in diesem Forum und als Neuling in Bezug auf die Thematik (ich soll die Betreuung für einen Familienangehörigen übernehmen), bin ich ziemlich geschockt. Das Ganze wirkt auf mich, als wenn sich da jemand einen schlechten Scherz erlaubt hätte und dich einfach mal so zur Betreuung vorgeschlagen hat. Kannst du da nicht mit Hilfe eines Rechtsanwalts dagegen vorgehen?
Dreimaster ist offline  
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Alt 07.02.2014, 18:54   #43
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 26.09.2013
Beiträge: 25
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Hallo Dreimaster,

auch ich bin sehr "neu" was dieses Thema angeht, deshalb habe ich mich ja dann hier im Forum angemeldet um evt Tipps zu erhalten wie ich mich verhalten soll, bzw erfragen kann, ob ich auf dem richtigen Wege bin.


Den Anwalt habe ich bis jetzt nicht beauftragt, da ich leider nur ne Rechtschutz für Angelegenheiten in meinem Job habe ( bisher sah ich auch keine Veranlassung diese zu erweitern, da ich es bis zum heutigen Tage auch nicht gebraucht hätte ). Und wenn ich das ganze hier im Betreuerlexikon etc etc richtig nachgelesen habe, es mir ja auch ohne Anwalt ermöglicht werden sollte die Akteneinsicht zu beantragen und zu erhalten.

Ich habe mir jetzt ( persönlich ) eine Frist gesetzt. Ich gebe dem Gericht nach Eingang des Einschreibens 14 Tage Zeit sich mit mir in Verbinden zu setzen ( ich halte es für eine angemessene Frist ). Sollte ich bis dahin nichts weiter gehört haben, werde ich in den sauren Apfel beißen und einen Anwalt in dieser Angelegenheit beauftragen.

Eigentlich hat es bis jetzt immer gereicht, dass ich mich selbst drum gekümmert habe ( also um behördliche Angelegenheiten ).

Ich bin jetzt erstmal gespannt wie es weiter geht. Und vor allem wer da was gesagt bzw mitgeteilt hat.

Dann kann ich immernoch einen Anwalt beauftragen wenn sich da evtuelle strafrechtliche oder sonstige Angelegenheiten drauss ergeben.

LG
Zuckerwatte ist offline  
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Alt 07.02.2014, 21:34   #44
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 06.02.2014
Beiträge: 4
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Also es klingt schon ein wenig heftig. Hast du mittlerweile Akteneinsicht gewährt bekommen?
Ich selbst arbeite bei einem Pflegedienst und von so einem Vorfall habe ich biser noch nie was mitbekommen.
ThomasFalk ist offline  
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Alt 08.02.2014, 12:17   #45
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,604
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Moin Zuckerwatte

Ich habe den Eindruck, dass das alles eigentlich eher ein "gefühlter Aufriss" ist und mehr Wind gemacht wird als notwendig.
OK, irgendwer hat eine Betreuung für dich angeregt. Das ist nicht gerade erfreulich, aber erst mal auch kein Weltuntergang.

Das übliche Procedere rollt an: Stellungnahme der Betreuungsstelle und Gutachten eines Fachmenschen. Völlig selbstverständlich, dass du erst mal aufgeregt bist und Dich in Deiner Privatsphäre angepinkelt fühlt. Ist ja auch nicht unberechtigt. Aber der Wind darum ist künstlich aufgeblasen.
Das Gericht mach seine Arbeit, der Gutachter auch. und damit ist's erst mal so, wie es standardmäßig zu laufen hat.

Ein Einblick in die Betreuungsakte ist zum jetztigen Zeitpunkt völlig nüchtern und: langweilig. Da steht nämlich noch nichts besonderes drin, was interessant sein könnte.
- ein eintrag oder Protokoll zur Anregung der Betreuung und Vermerke bzgl. der Aufträge zu Stellungnahme und Gutachten. das wars. Und vielleicht Deine Post. Dann ist aber auch wirklich Ende.

Wenn Du Deine Sachen selber geregelt bekommst und joch viel wichtiger: Wenn Du in der lage bist, Deine Lage zu erkennen und vielleicht sogar bestehende Risiken zu erkennen - und Deinen Willen klar zu äußern, dann darf Dir keiner gegen Deinen Willen eine Betreuung überdeubeln.

Es wird dir nichts helfen, wenn Du alle anderen als die Bösen darstellst - das tun viele betreuungsbedürftige Menschen auch und begründen für das Gericht gerade damit ihren Betreuungsbedarf (also aufgepaßt!). Für Dich kommt es viel mehr darauf an, dass Du Deine eigene Situation auf dem sender hast und Deinen freien Willen klar vertreten kannst.
Das klärt die Voraussetzungen für den Betreuungsbedarf und nichts anderes.
Du hast ja sogar das Recht Dir selbst zu schaden, aber Voraussetzung dafür ist, dass Du auch weißt, dass Du Dir schaden zufügst.

Also keep cool und laß Dir keine Angst machen.
(je größer die Panik, desto näher die Betreuung...)

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 16.02.2014, 11:46   #46
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 03.02.2014
Ort: Zürich
Beiträge: 7
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Imre Holocher hat es auf den Punkt gebracht. Wie klar eine Sache doch wird, wenn man mit Ruhe und Vernunft drauf schaut. Ich würde zwar trotzdem einen Anwalt einschalten, einfach, um mich nicht so schutzlos ausgeliefert zu fühlen und jemanden an meiner Seite zu haben, der meine Rechte kompetent vertritt. Ich würde mich nicht so schutzlos ausgeliefert fühlen. Gibt es denn in der Sache was Neues, Zuckerwatte?
Dreimaster ist offline  
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Alt 17.02.2014, 06:54   #47
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 26.09.2013
Beiträge: 25
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Halllo

ich habe mich in letzter Zeit zurückgehalten was da Schreiben anbelangt. Nicht das hier wieder viel Wind um Nichts gemacht wird.

Mich freut es ja, dass es Menschen gibt, die sich in solchen Sachen sehr viel besser auskennen als ich. Aber zu schreiben, dass ich hier nur "Wind" mache war für mich ehrlich gesagt schon befremdlich. Ich dachte immer man kann hier Fragen stellen. Und für Jemandem, der sich mit dem Thema nun mal so gar nicht auskennt ( obwohl er das Betreuerlexikon gelesen hat ) dachte ich, ist dieses Forum , um eben Fragen zu können und Antworten/Tipps oder Meinungen zu hören.

Aber um deine Frage doch noch zu beantworten ... nein es gibt noch nichts Neues. Außer das mir jetzt ein neues Gutachter mitgeteilt wurde.



LG
Zuckerwatte ist offline  
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Alt 17.02.2014, 09:07   #48
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten morgen Zuckerwatte,

du hast Imre bißchen falsch verstanden bzw. er hat das was er meint vielleicht auch (für dich persönlich) etwas verquer ausgedrückt denke ich.
Imre wollte meiner Meinung nach lediglich sagen dass der ganze Aufriss mit Anwalt und Fristen usw. usw. zum derzeitigen Zeitpunkt eigentlich eher kontraproduktiv in der Sache ist.

Klar, du würdest gerne unbedingt wissen wer die Betreuung für dich angeregt hat und das Warten auf dieses Ergebnis fällt dir schwer. Das ist einerseits verständlich, man fühlt sich persönlich gekränkt und diffamiert.
Andererseits darfst du dabei nicht die andere Seite der Medaille der Betreuungeanregung aus den Augen verlieren. Betreuungen sind keine "Strafe", keine "Massregel" bei Fehlverhalten sondern Betreuung stellt eine Hilfe dar für Menschen die - manchmal ohne es selbst zu wissen- in Not sind. Nicht mehr und nicht weniger.

Imre hat dir nur aufzeigen wollen dass es jetzt lediglich darauf ankommt zu demonstrieren dass du nicht in Not bist. Dann erledigt sich der Rest von ganz alleine.

Strafrechtliche Konsequenzen werden sich aus einer Betreuungsanregung mit ziemlicher Sicherheit nicht ergeben da wie gesagt Betreuung Hilfe und nicht Strafe darstellt.

Hab einfach noch bißchen Geduld auch wenn es schwer fällt.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 17.02.2014, 17:31   #49
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 06.02.2014
Beiträge: 4
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Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen

Also keep cool und laß Dir keine Angst machen.
(je größer die Panik, desto näher die Betreuung...)

MfG

Imre
gut gesagt.
ThomasFalk ist offline  
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Alt 19.02.2014, 20:26   #50
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 227
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Hallo Zuckerwatte,

wenn der Richter Dich kennenlernt und sieht/hört/fühlt, dass Du ganz o. k. bist und alles selbst auf die Reihe kriegst, dann wird er Dir keine Betreuung reindrücken.

Wie Imre sagt: keep coool ! Aber gut informiert zu sein, das ist immer eine gute Basis.

Viel Glück
wünscht Dr

Ruediger99
Ruediger99 ist offline  
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