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gesetzliche Betreuung

 

Frage ....

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Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage (n). Weiß auch gar nicht ob ich es in der Richtigen ...


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Alt 28.09.2013, 15:13   #1
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 26.09.2013
Beiträge: 25
Standard Frage ....

Hallo,

ich bin neu hier und habe eine Frage (n). Weiß auch gar nicht ob ich es in der Richtigen Rubrik eingeordnet habe.

Ich habe vor etwas mehr als 14 Tagen einen Brief vom Amtgericht erhalten. Dort steht in etwa drin, wir haben einen Hinwis erhalten, dass sie einen Betreuer benötigen ...


Dazu wurde mir ein Arzt benannt der ein Gutachten über mich anfertigen soll.


Nun habe ich mich seit dem viel eingelesen ( ich hatte damit vorher noch nichts zu tun ). Meine Frage ist nun, kann man sich irgendwie diesem Gutachten entziehen. Ich habe gelesen, dass man dazu sogar gezwungen werden kann ( Vorführung !? ). Können die wirklich im Ernstfall meine Wohnungstür öffnen oder müssen sie sicher sein das ich auch zu Hause bin ?

In wie weit kann man erfahren, wer dem Gericht diesen Hinweis gegeben hat ? Ist der zusändige Richter berechtigt mir darüber Auskunft zu geben ?

Die Fragen stelle ich, da ich nicht der Meinung bin einen Betreuer zu brauchen ( ok das denkt bestimmt ein Großteil derer die davon betroffen sind ) und mich darum auch nicht einer "Zwangsuntersuchung/ - begutachtung" unterziehen will.

Hab ich da überhaupt eine Chance dem aus dem Wege zu gehen oder das vorher schon zu unterbinden ? Oder folgt dem Beschluss IMMER ( !!! ) eine Untersuchung/ Begutachtung ? Was könnte schlimmsten Falls passieren, wenn ich diese Begutachtung einfach verweigere oder keinen Auskünfte gebe ?


Und hat jemand Erfahrung wie lange es in etwa dauert, vom Zeitpunkt des Zusendens des Beschusses bis zur Begutachtung und letztendlich zur Anhörung bei Gericht ?

LG
Zuckerwatte ist offline  
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Alt 28.09.2013, 22:04   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
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Beiträge: 9,594
Standard

Moin Zuckerwatte

Die Reihenfolge ist etwas anders:
- Erst wird das Gutachten (Prüfung der medizinischen Voraussetzungen) erstellt,
- dann sollte sich jemand von der Betreuungsstelle mit Dir unterhalten (Prüfung des Umfeldes und der eventuell anstehenden Aufgabenbereiche sowie Vorschlagen eines Betreuers)
- und dann gibt es die Anhörung durch den Richter.
- Den Beschluss bzgl. der Betreuung gibt es ganz am Ende - oder eben nicht, weil keine Betreuung beschlossen wird.

Dass Du - wie die meisten anderen Menschen - keine Lust auf eine Betreuung hast, ist das eine. Dass Du meinst, Dich durch das Verweigern der Begutachtung oder von der Auskunftserteilung einer Betreuung entziehen zu können, ist der Griff ins Klo schlechthin. Damit begründest Du bestenfalls einen tatsächlichen Betreuungsbedarf und dass Du kein einfacher Fall bist. Das ist ein klassisches Eigentor.

Wenn es tatsächlich so ist, dass Du keine Betreuung benötigst, dann bist Du in der Lage für Deine Angelegenheiten selber gerade zu stehen und diese erledigen zu können. Du mußt dazu nicht alles wissen und kannst durchaus auch Hilfebedarf haben. Diese Hilfe mußt Du Dir aber auch selber beschaffen können (und tun).
Das solltest Du der Betreuungsstelle, dem Gutachter und dem Richter deutlich machen. Und das geht nicht, indem Du Dich einfach nur verweigerst.

Ansonsten: Wer die Betreuung angeregt hat? Frage den Richter bei der Anhörung. Zu diesem Termin liegt die Akte vor und da steht'S drin.
Aber: Willst Du dem Anreger einen Einschenken?
Im Prinzip ist es völlig Wurscht, weil vom Gesetz her absolut jeder eine Betreuung anregen kann. Getan wird es üblicherweise nur, weil man einen Hilfebedarf für eine andere Person sieht, also aus geglaubter Fürsorge. Dass jemand eine Betreuung aus Böswilligkeit anregt, ist wohl extrem selten und würde reichlich schnell auffliegen.
Wenn Du also nach dem Anreger der Betreuung fragen willst, mußt Du schon sehr aufpassen, dass nicht der Eindruck entsteht, Du wolltest Dich revanchieren. Das fällt voll auch Dich zurück.

MfG

Imre
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Alt 29.09.2013, 08:05   #3
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 26.09.2013
Beiträge: 25
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Hallo Imre,

vielen Dank für deine Anwort.

Ich will niemandem eine "einschenken" es interessiert mich eben nur, wer das angeregt hat. Zumal ich auch nicht weiß inwiefern ich an den Verfahrenskosten und den Kosten des Gutachtens mit beteiligt werde.

Das ist eigentlich eher der Grund warum ich versuchen will das ganze vorher schon im Keim zu ersticken. Deshalb fragte ich auch, ob man da vorher schon die Möglichkeit hat, dass ganze zu beenden ( also ohne Gutachten) .

Allerdings spielt auch der Gedanke eine Rolle, davon will ich mich gar nicht freisprechen, dass es doch nicht sein kann, dass Jeder so etwas anregen kann und ich dann dem ganzen Prozedere "ausgeliefert" bin und das alles über mich ergehen lassen muss.

Und richtig, der Beschluss bezieht sich nicht auf die Betreuung sonder umfasst einen Fragenkatalog, welchen der Sachverständige beantworten soll. Ist aber ebenauch schon ein Bechluss.

Ich danke dir trotzdem für deine Antwort.

LG
Zuckerwatte ist offline  
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Alt 30.09.2013, 09:45   #4
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,594
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Moin Zuckerwatte

Ob Du zu den Gerichtskosten herangezogen wirst oder nicht hängt davon ab, wieviel Geld du hast. Das Gesetz bzgl. der Gerichtskosten ist gerade erneuert worden.
Kapitel 2 GNotKG Gerichtskosten Gerichts- und Notarkostengesetz Gesetz ber Kosten der

Falls eine Betreuung beschlossen werden sollte, so wirst Du auch nur dann herangezogen, wenn Dein Vermögen über 2600,00 € beträgt.
Einkommensfreigrenzen gibt es auch.

Ansonsten habe ich weiter oben schon geschrieben: Wirklich jeder kann eine Betreuung anregen. Glücklicher- bzw. fatalerweise wird von dieser Möglichkeit nur extrem sparsam Gebrauch gemacht.
Es wäre schlimm, wenn jeder, dem der Nachbar nicht passt, dessen Betreuung anregen würde. Aber dann gäbe es schon längst Einschränkungen.
Andererseits kannst Du davon ausgehen, das alleine wg. der Alterspyramide in Deutschland sicherlich mindestens 1 Million Menschen leben, die die Voraussetzungen für eine Betreuung erfüllen. Zum Glück werden die Meisten von Angehörigen versorgt und es fällt nicht auf, bzw. ist eine Betreuung nicht zwingend notwendig.
Es fallen allerdings auch eine ganze Reihe von Menschen darunter, die eine Betreuung dringend benötigen, um vor den Angehörigen geschützt zu werden. Diese Menschen werden erst einmal ausgesaugt, bis kein Geld mehr zu holen ist, und dann fallen gelassen, wie heiße Kartoffeln - und bekommen erst dann einen (Berufs-)betreuer, wenn alles zu spät und die Sippe über alle Berge ist.

MfG

Imre
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Alt 01.10.2013, 07:15   #5
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 26.09.2013
Beiträge: 25
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Hallo Imre,

Vielen Dank für deine Information und deinen Link.

Ich wiederhole mich zwar hier jetzt auch, aber ich gehe davon aus, dass ich keinen Betreuer bekommen werde, da alle Vorraussetzungen ( zumindest so wie ich es im Internet nachlesen konnte ) fehlen.

Zudem bin ich auch noch privat versichert, so das ich auch noch die Befürchtung habe, dass ich am Gutachten ( den damit entstehenden Kosten ) beteiligt werde.

Diese Kosten wollte ich verhindern. Den Richter erreiche ich schon seit der Zustellung des Briefes nicht. Ich hatte die Hoffnung, dass mit einem Gespräch schon vorab klären zu können.


Aber so wie ich deine Nachrichten verstanden habe, wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben, dass ganze Prozedere bis zum Ende durchzuziehen.

Allerdings macht es mich wirklich sauer.


Ich danke dir trotzdemfür deine Auskunft.

LG
Zuckerwatte ist offline  
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Alt 01.10.2013, 16:21   #6
Club 300
 
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Beiträge: 313
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Zitat:
Zitat von Zuckerwatte Beitrag anzeigen
In wie weit kann man erfahren, wer dem Gericht diesen Hinweis gegeben hat ? Ist der zusändige Richter berechtigt mir darüber Auskunft zu geben ?
Die sind sogar verpflichtet... Ich würde beim Amtsgericht anrufen und fragen, wann man zwecks Akteneinsicht vorbeikommen kann. Dir stehen auch Kopien zu, die muss man dir aber nicht sofort mitgeben - obwohl sie es wahrscheinlich so machen werden. Kostet natürlich Geld pro Seite...

Zitat:
Zitat von Zuckerwatte Beitrag anzeigen
Und hat jemand Erfahrung wie lange es in etwa dauert, vom Zeitpunkt des Zusendens des Beschusses bis zur Begutachtung und letztendlich zur Anhörung bei Gericht ?
Es kann sehr lange dauern, da sind durchaus Monate drin.

Zitat:
Zitat von Zuckerwatte Beitrag anzeigen
Diese Kosten wollte ich verhindern. Den Richter erreiche ich schon seit der Zustellung des Briefes nicht. Ich hatte die Hoffnung, dass mit einem Gespräch schon vorab klären zu können.
Mach's doch schriftlich, ist sowieso besser, was in der Hand zu haben. Nimm einfach Akteneinsicht und schreibe dann eine sachliche Stellungnahme ans Gericht, dass und warum du keine Betreuung brauchst, dass du keine willst und dass du die Kosten eines Gutachtens vermeiden möchtest. Das ist durchaus im Sinne des Gerichts, denn so lange der Gutachter nicht bescheinigt, dass dir der freie Wille fehlt, kann gegen deinen Willen keine Betreuung eingerichtet werden und das Gutachten wäre nutzlos.

Für einen Freund von mir, für den ich Vollmacht habe, wurde ebenfalls von anderer Seite eine Betreuung angeregt. Unser Problem damit war zwar ein anderes, aber wegen der Einsichtnahme kannst du ja mal in den Thread schauen: Willkürliche Anregung einer Betreuung - hinnehmen?.

Liebe Grüße, Janina
Janina ist offline  
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Alt 02.10.2013, 07:39   #7
Forums-Azubi-Anwärter
 
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Beiträge: 25
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Vielen Dank für deine Antwort Janina.

Dann werde ich mal zweigleisig fahren und weiter versuchen den Richter zu erreichen und auch schriftlich um Akteneinsicht bitten. Vielleicht kann man dann alles vorher schon aus den Weg räumen.


LG
Zuckerwatte ist offline  
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Alt 11.10.2013, 09:26   #8
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 26.09.2013
Beiträge: 25
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Also ich muss nochmal nachfragen da ja für ich alles neu ist.


Ich habe gestern den Brief von dem Arzt erhalten, der mich untersuchen soll, bzw feststellen soll, ob ich eine Betreuung brauche oder nicht. Nun hat er diesen Termin in meiner Wohnung festgelegt. Ist das gängige Praxis, dass diese Sachen in der eigenen Wohnung stattfinden ? Ich war darüber ehrlich gesagt ganz schön überrascht.

LG
Zuckerwatte ist offline  
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Alt 11.10.2013, 11:35   #9
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
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Beiträge: 4,988
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Hallo Zuckerwatte,

i.d.r. findet die Begutachtung im häuslichen Umfeld statt, das ist erst einmal nichts außergewöhnliches.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 11.10.2013, 15:47   #10
Forums-Azubi-Anwärter
 
Registriert seit: 26.09.2013
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Vielen Dank für die Antwort Andreas
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