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Vorgehensweise des Betreuer ich kann es nicht verstehen

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Hallo liebe User! Ich hoffe ich bekomme hier ein paar gute Antworten und Tipps. Ich möchte Euch hier kurz mein ...


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Alt 29.09.2013, 13:37   #1
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Registriert seit: 26.09.2013
Beiträge: 4
Standard Vorgehensweise des Betreuer ich kann es nicht verstehen

Hallo liebe User!

Ich hoffe ich bekomme hier ein paar gute Antworten und Tipps.
Ich möchte Euch hier kurz mein „ Problem“ und die Situation schildern.


Ich versuche mich kurz und sachlich zu halten.
Es betrifft die Vorgehensweise und die Kommunikation des Betreuers unserer Mutter.
(wir hätten gerne die Betreuung als Kinder selbst übernommen, aber dies hätte unsere Mutter nicht zugelassen)


Ich fange mal von vorne an: Ihr wurde fristlos die Wohnung gekündigt (Randale Mietrückstände uvm.) Dies war im Januar dieses Jahres. Der Betreuer wurde ca. im März bestellt.
Versuche seitens der Vermieter eine gütliche Einigung mit dem Betreuer zu erzielen, scheiterten, da er nicht mit den Vermietern und dem Anwalt kommunizierte. Der Betreuer behauptet es hätte keine Kontaktaufnahme seitens der Gegenseite gegeben. Dies stimmt aber definitiv nicht.


Folgende Punkte sind Fakt: Mutter bezieht Hartz4: Die Wohnung ist viel zu groß 120 m und viel zu teuer. Es laufen jeden Monat zusätzlich fast 300 Euro Mietschulden auf. Derzeit bei fast 3000 Euro


Eine Räumungsklage im Juli endete mit Versäumnisurteil zu Gunsten der Vermieter. Betreuer war trotz Ladung nicht anwesend. Er behauptet er wäre nicht geladen gewesen. Ich habe es aber schwarz auf weiß das er es war. Der bestellte Anwalt war auch nicht anwesend, da Mutter keine Prozesskostenhilfe genehmigt worden ist.


Gegen dieses Urteil wurde Einspruch erhoben und letzte Woche nochmals verhandelt.
Der Betreuer hat einem Vergleich zugestimmt. Alle Kosten soll Mutter tragen, Streitwert 9700 Euro, Auszug bis Dezember, Verzicht auf Räumungsschutzklage. Wir reden hier von fast 5000 Euro zusätzliche Schulden!!!


Unsere Mutter hatte bevor der Betreuer da war keine Schulden und nun sind wir bei fast 8000 Euro und es laufen jeden Monat neue an.


Alle Versuche diesen Menschen zu einem persönlichen Gespräch zu bewegen, scheiterten. Da wir weder eine Telefonnummer noch sonstiges hatten, haben wir Ihn über Facebook kontaktiert. Auch darauf kam nichts.



Ich habe mich dann an die Betreuungsstelle gewandt und habe denen meine Sorgen um Mutter erklärt. Man riet mir bei Gericht einen Antrag auf Überprüfung zu stellen.
Haben wir getan.

Daraufhin haben wir endlich ein persönliches Gespräch auf der Betreuungsstelle geführt.



Fazit dieses Gespräches war: Was mir einfallen würde Ihn über Facebook zu kontaktieren, das wäre eine Frechheit. Meine Frage ob er meine Nachricht gelesen hat: Das geht mich nichts an!!!


Wieso hat meine Mutter jetzt solche Schulden? Woher ich wüsste was meine Mutter für Schulden hat. Woher ich den Streitwert wüsste und er ist mir keine Rechenschaft schuldig. Alle Fragen wurden abgewiegelt und mit Gegenfragen kommentiert. Oder das geht sie nichts an.


Auch allgemeine Fragen: Wie funktioniert denn so ein Umzug, wer kommt für die Kosten auf usw. wurden nicht beantwortet sondern: Das ist nicht mein Problem!!!


Mir ist schon klar, dass er im Sinne meiner Mutter handeln soll.
Aber jetzt kommt das ABER :
Sie hat einen Betreuer weil sie sehr starke psychische Probleme hat. Man hat mir versucht zu erklären, dass der Wille / Wunsch des Betreuten oberste Priorität hat.



Das ist ja schön, aber wenn der Betreuer genau das macht, was sie will, dann braucht man auch keinen Betreuer.
Nach meinem Verständnis soll er doch unterstützen und helfen und den besseren Weg aufzeigen und vor „ Gefahr“ helfen zu schützen. Ich kann es einfach nicht verstehen dass es richtig ist solche Schulden zu machen. Ich hoffe ich bekomme hier einiges besser erklärt.
emelyerdbeer ist offline  
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Alt 29.09.2013, 17:49   #2
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

hallo emelyerdbeer,


ich befürchte, daß die Sache mit dem Verhalten des Betreuers bezüglich der Mietsache hier nicht erörtert werden kann, da erst mal miet- und zivilprozeßrechtliche Frage erörtert werden könnten.

Außerdem ist manches etwas widersprüchlich. Wieso hatte Deine Mutter keine Schulden, wenn wegen Mietrückstand gekündigt worden ist ?

Streiwert 9700 € > das muß deine Mutter nicht zahlen , das sind wahrscheinlich 12 Monatskaltmieten , und nach denen bestimmen sich die Kosten des Rechtsstreits. Bei 300 € wären das nur 3.600 , Möglciehrweise sind die 300 der Differenzbetrag, den das Jobcenter nicht zahlt.

Prozeßkostenhilfe gibts nur bei Aussicht auf Erfolg. Wenn man mit mehr als zwei Monatsmieten im Rückstand ist, ist das nunmehr ein Kündigungsgrund , und die Rechtsverteidigung hat keine Aussicht auf Erfolg.

Ohne Prozeßkostenhilfe , ohne Errfolgsaussicht und ohne Vorschuß nimmt kein Anwalt einen Termin wahr.

Das Nichterscheinen des Betreuers beim ersten Termin war möglicherweise auch sowas wie die Flucht in die Säumnis und hat ein Räumungsurteil erstmal verzögert.

Wenn jetzt ein Räumungsvergleich geschlossen wurde, demzufolge die Mutter erst im Dezember ausziehen muß, ist ein gewisser Erfolg, da sonst schon das Versäumnisurteil vollstreckbar wäre.

Wenn die Mietschulden tituliert worden sind , ist das ja kein Schaden , wenn diese angefallen sind . Daß sie wahrscheinlich einen Großteil der Kosten des Vermieters übernhemen muß ist auch klar. Sofern das Streitgericht den Vergleich vorgeschlagen hat, braucht der Betreuer auch keine betreuungsgerichtliche Genehmigung.

Nachdem das Jobcenter die 100 m² nicht weiter bezahlen wird, ist es auch kein Schaden, wenn die Betreute auszieht, oder im Januar
zwangsgeräumt wird. Da spielt es leider keine Rolle , ob sie die SGB II Regeln zu den Kosten des Unterhalts akzeptiert oder nicht .

Leider bekommt der Betreuer bei seiner Bestellung keinen Gelddrucker ausgehändigt, mit dem er die finanziellen Probleme der Betreuten lösen kann.

Ich sehe also jetzt keine mietrechtlichen Aspekte, auf Grund derer der Betreuer seine Aufgaben nicht ordentlich erfüllt und für die weitere Amtsführung ungeeignet ist.

Aber es steht Dir natürlich frei, Dich beim Betreuungsgericht zu beschweren.

Was die Kommunikation angeht, ist anzumerken, daß es seitens des Betreuers keine Auskunfts- oder Kommunikationspflichten gegenüber Angehörigen gibt , mnachmal wird sogar diskutiert , inwieweit der Betreuer überhaupt berechtigt ist, Auskünfte zu erteilen.


fwu
fwu ist offline  
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Alt 30.09.2013, 12:53   #3
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Registriert seit: 26.09.2013
Beiträge: 4
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Hallo Fwu,

danke schon mal für die Meinung.

Korrektur : Kündigung war nicht wegen Mietrückstand!
Fristlos bis 15.02. formhalber bis 30.05.

Ab Kenntnis der Kündigung hat Mutter das Mietgeld der Arge nicht mehr an Vermieter gezahlt. Erst bei der Räumungsklage wurde der Mietrückstand als "Mitgrund" angebeben.

Auch der Betreuer wußte das die Mietzahlung nicht weitergereicht wurde.

Ich versuche mal aus meiner Sicht zu erklären, warum ich das Vorgehen nicht verstehen kann.

Seit Januar war bekannt das Mutter die Wohnung 1. nicht alleine zahlen kann das spätens ab Mai Mietschulden entstehen werden. 2. das eine Kündung vorlag.

Anmerkung: gegen diese Kündigung wurde nicht widersprochen

Wir sind jetzt im September angelangt. In unserer Region ist zum Glück Wohnraum da und erschwinglich.

Nach Aussage des Betreuers hätte Mutter an jeder Wohnung etwas auszusetzten gehabt.

Zwingen kann er sie ja nicht, das ist auch gut so.

Es hätte nie eine Räumungsklage von seiten der Vermieter gegeben, wenn der Betreuer sich auf ein Gespräch eingelassen hätte.

Statt dessen wird ein Anwalt beauftragt, wo im Vorfeld klar war das die Klage berechtigt ist und somit keine Prozesskostenhilfe bewilligt wird. Da ja keine Aussicht auf Erfolg.

So nun zu den entstanden Schulden alles ca.

Mietrückstände : 2500 Euro
Streitwert : 9700 also ca. 4500 Euro Anwalts- und Gerichtkosten

Bis Ende des Jahres sind wir dann bei fast 10.000 Euro.

Ich bin der Meinung das der Betreuer hätte anders vorgehen können, ohne das diese Schulden entstanden wären. Vielleicht stehe ich ja auch alleine mit der Meinung.

Ich möchte ganz klar festhalten, das ich nicht an der Kompetenz des Betreuers zweifle, ich möchte es halt nur verstehen.

Der andere Punkt: es ist und bleibt unsere Mutter.

Und man kann nicht erwarten, wenn man 25 Jahre die Mutter der Mutter war ( so lange geht das nämlich schon), so da ist jetzt ein Betreuer und das geht mich alles nichts mehr an.

Wir wollen helfen, unterstützen und das unserer Mutter geholfen wird. Und nach meinen moralischen Ansichten geht das in der Regel gemeinsam besser.

Noch ein Punkt: Natürlich muß der Betreuer uns gar nichts mitteilen, aber wir haben ihn über Facebook angeschrieben weil wir uns u.a. Sorgen um den Zustand gemacht haben. Und da erwarte ich einfach eine kurze Rückmeldung das entbietet der Anstand.
emelyerdbeer ist offline  
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Alt 01.10.2013, 16:27   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 02.08.2012
Beiträge: 36
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Hallo emelyerdbeer,
als ebenfalls Betroffene kann ich nicht viel Rat geben, allerdings erlebe ich ähnliches.
Ich wünsche Dir Kraft das durchzustehen und den Kontakt zu der Mutter zu halten. Bei all dem Unfug mit den Betreuern und dem Ärger verliert sich leider leicht der Blick auf den Betreuten Menschen.
Wenn Du dich an die Behörden wendest, habe ich die Erfahrung gemacht: Alle Behauptungen mit Belegen versehen in Form von Kopien bringt etwas und macht Glaubwürdig.
Viele Grüße
Ilka
ilka ist offline  
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Alt 01.10.2013, 17:11   #5
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 26.09.2013
Beiträge: 4
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Hallo Ilka,


DANKE habe ich alles schon getan

leider kein Weiterkommen.

Komme mir bald vor als ob ich einen bräuchte.

LG
emelyerdbeer ist offline  
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Alt 02.10.2013, 18:37   #6
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Gibt es einen Verfahrenspfleger? Der könnte dem Betreuer mal kräftig auf die Finger klopfen.

Mein verstorbener Kumpel hatte einen Berufsbetreuer und einen Verfahrenspfleger, welcher Rechtsanwalt war.

Ein Betreuerwechsel wäre anzuraten. Da kann man formlos einen Antrag bei Gericht stellen.
nik72 ist offline  
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Alt 02.10.2013, 18:56   #7
agw
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Zitat:
Gibt es einen Verfahrenspfleger? Der könnte dem Betreuer mal kräftig auf die Finger klopfen.
Hallo Nik72,

ich glaube du hast eine falsche Vorstellung von den Aufgaben und der Kompetenz eines Verfahrenspflegers.
Er kann dem Betreuer keine Weisungen erteilen oder ihn direkt kontrollieren. Er vertritt lediglich die Rechte des Betroffenen im verfahren und ist daher Verfahrensbeteiligter wie der Betreuer auch.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 02.10.2013, 19:02   #8
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Beiträge: 8
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Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Hallo Nik72,
Er kann dem Betreuer keine Weisungen erteilen oder ihn direkt kontrollieren. Er vertritt lediglich die Rechte des Betroffenen im verfahren und ist daher Verfahrensbeteiligter wie der Betreuer auch.

Gruß,
Andreas
Achso, das wusste ich nicht, danke...
nik72 ist offline  
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Alt 02.10.2013, 19:04   #9
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Zur Info siehe hier:Verfahrenspfleger ? Betreuungsrecht-Lexikon
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agw ist offline  
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