Dies ist ein Beitrag zum Thema Pflegegeld als Einkommen angeben? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe meine Mutter bisher betreut. Leider ist es mir zur Zeit aus persönlichen Gründen nicht möglich, die Betreuung weiterzuführen. ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 20.08.2013
Beiträge: 8
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Ich habe meine Mutter bisher betreut. Leider ist es mir zur Zeit aus persönlichen Gründen nicht möglich, die Betreuung weiterzuführen. Daher wurde eine Berufsbetreuerin bestellt.
Unter Anderem wurde eine Vermögensverzeichnis erstellt. Neben EU- Rente erhält sie auch anteilig Pflegegeld als Kombinationsleistung. Muss dies auch als Einnahme angegeben werden? dies variiert ja je nach Leistung des Pflegedienstes. |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,628
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Moin Nik
Das Pflegegeld ist wohl eher ein durchlaufender Posten, weil zweckgebunden und für die Bezahlung der Pflegeleistungen bestimmt. Daher würde ich im VV bestenfalls angeben, dass Pflegegeld bezogen aber auch zweckentsprechend verwendet wird. Die Höhe würde ich noch nicht einmal erwähnen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 20.08.2013
Beiträge: 8
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Dankeschön. Ja, so ist es am Besten.
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