Dies ist ein Beitrag zum Thema Meine Schwester ist weg !? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Aus dem Pflegeheim ist meine Schwester seit dem 1.10. weg.
Ich weiß es erst seit heute.
Meine Schwester hat einen ...
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#1 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 02.08.2012
Beiträge: 36
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Aus dem Pflegeheim ist meine Schwester seit dem 1.10. weg.
Ich weiß es erst seit heute. Meine Schwester hat einen Betreuer mit dem wir ja Rechtsstreitigkeiten und vieles mehr haben. Das haben wir im Forum besprochen. Das Heim wurde vom Betreuer nicht bezahlt so wie vieles andere auch nicht und nun das. Ich weiß nicht wo meine Schwester nun ist. Einige Heime habe ich erfolglos angerufen - nichts. Wo ist meine Schwester? Wie kann ich meine Schwester finden? Falls mir da jemand einen Rat geben kann schon mal vielen Dank im voraus. Ilka |
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#2 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,632
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Moin Ilka
Frage doch erst mal in dem Heim nach, in dem Deine Schwester gewohnt hat, ob sie dort weg gelaufen ist, oder ob sie in ein anderes Heim gezogen ist. Einfach weg geht nicht. Da gibt es schon eine gewisse Aufsichtspflicht der Heime, die notfalls eine Suche nach weggelaufenen Bewohnern zu starten hat. Einfach rauswerfen geht auch nicht, da auch Heime in der Pflicht stehen, eine alternative Bleibe zu suchen. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 02.08.2012
Beiträge: 36
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Hallo,
ich binn total aufgeregt, und habe den Fall nicht so genau beschrieben. Meine Schwester ist unbekannt verzogen! Ich habe im Heim nachgefragt: Keine Neue Anschrift! Ich frage die Heimleitung sobald diese erreichbar ist. Zur Zeit Ferien! Viele Grüße Ilka |
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#4 |
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Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Hallo ilka,
dem Heim müsste ja bekannt sein, ob es sich um einen geplanten Auszug/Umzu handelte oder um ein "Weglaufen". Bei einem Umzug würde ich als erstes würde ich den Betreuer mit eingeschriebenem Brief und unter Fristsetzung um Mitteilung der neuen Anschrift bitten. Als zweites kannst Du ganz normal beim Einwohnermeldeamt des bisherigen Wohnortes eine Anfrage machen . Solltest Du wegen einer Auskunftssperre keine Auskunft bekommen, würde ich mich an das bisher örtlich zuständige Betreuungsgericht wenden. Dort möge man prüfen, ob die Auskunftssperre berechtigt war und welchen grund sie hat. Eine Verweigerung der Weitergabe der neuen Anschrift ist eigentlcih für den Betreuer nur möglich, wenn dies dem Wunsch oder dem Wohl der betreuten entspricht, was wohl eher die Ausnahme sein wird. fwu |
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#5 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
![]() so wie ich z.B.) wie wir. Der Vertreter der Heimleitung muss vorhanden und zu sprechen sein bei solchen Fragen.
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#6 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 02.08.2012
Beiträge: 36
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Hallo,
danke für die Infos, eine Ummeldung hat noch nicht stattgefunden dafür hat mann eine Woche Zeit. Da meine Schwester auf den Rollstuhl angewiesen ist, und nur einige Schritte gehen kann, kann das nur der Betreuer erledigen. Dieser hat auch die Papiere. Sicher darf ich die Anschrift nicht wissen, da der Betreuer die gemachten Schulden verschleiern muss. Ich sollte ja sozusagen "blanko" unterschreiben alle Schulden zu übernehmen und das wollte ich nicht. Und nun muss meine Schwester darunter leiden. Ich denke ich mache eine Anzeige bei der Polizei. Viele Grüße Ilka |
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#7 |
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Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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hallo Ilka,
vielleicht wäre es sinnvoll, zuerst das Betreuungsgericht zu informieren. Anzeigen kannst Du nur eine Straftat, Schuldenmachen ist auch für den betreuer keine Straftat, wenn er sich das Geld nicht selber unter den Nagel reisst. letzteres solllte man im Hinblick auf strafrechtliche Folgen nur behaupten, wenn man verlässliche Anhaltspunkte hat. fwu |
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#8 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 28.05.2013
Beiträge: 99
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Hallo,
"unbekannt verzogen" deutet aus meiner Sicht nicht auf "Weglaufen" hin. Wie ich aus meiner beruflichen Praxis weiß, ist es meistens schwierig, die Verhängung einer Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt zu erreichen. LG |
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#9 |
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Forums-Azubi
Registriert seit: 02.08.2012
Beiträge: 36
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Hallo fwu,
Wegen der Schulden: Ich habe wegen der Schulden (ca.5.000.-€) geklagt, gewonnen, gepfändet. Der Betreuer macht genau die selben Fehler über Monate noch einmal. Inzwischen ca. 2.500.-€. Über alles ist das Betreuungsgericht schriftlich mit Belegen informiert. Und nun versteckt der Betreuer anscheinend meine Schwester, denn ohne Anschrift keine neue Klage. Ich werde meine Schwester finden! Viele Grüße Ilka |
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#10 |
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Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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hallo Ilka,
theoretisch müsste es auch gehen, eine Person "unter der Anschrift" des Betreuers zu verklagen, also Frau x , Y Aufenthalt unbekannt Beklagte gesetzlich vertreten durch den Betreuer A.B. C- straße in D-Dorf Eine beabsichtigte (vorlegbare ) Klage ist auch ein Grund zur Aufhebung einer Auskunftssperre beim Meldeamt. fwu |
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