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Fragen zur Betreuung

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Hallo Zusammen! Ich möchte eine kurze Schilderung des Sachverhaltes abgeben, zu dem ich dann einige Fragen habe. Eine ältere Dame ...


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Alt 19.02.2007, 13:53   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.02.2007
Beiträge: 2
Standard Fragen zur Betreuung

Hallo Zusammen!

Ich möchte eine kurze Schilderung des Sachverhaltes abgeben, zu dem ich dann einige Fragen habe.
Eine ältere Dame wohnt in einem Alten- und Pflegeheim. Sie hat Pflegestufe 1. Ein Betreuer ist ihr von amtswegen zugeteilt. Finanziert wird alles durch den Verkauf einer Immobilie. Es gibt einen Sohn, dieser ist verheiratet, Eheleute sind beide Rentner.

-darf/kann der Sohn Einsicht in die finanzielle Situation haben? Kann er erfahren, wieviel Geld aus dem Erlös des Verkaufes der Immobilie (noch) übrig ist?

-was passiert, wenn das Vermögen verbraucht ist? Wie wird der Sohn "zur Kasse" gebeten? Kann er sich dagegen wehren? Wer kann/wird noch herangezogen (Enkel,...)?

- Kann der Sohn die Betreuung übernehmen? Was muß er dafür leisten/Können? Welche Vorraussetzungen sind erforderlich? Ist das überhaupt sinnvoll? Vorteile - Nachteile?

-Richtlinienen für Betreuer? Abrechnung der Betreuungsleistung nach einer Gebührenordnung? Bundeseinheitlich oder Regelung auf Länderebene?

Bin für jeden Tipp, jeden Erfahrungswert, einfach für jede Hilfe dankbar.

Schöne Grüße und vielen Dank im Voraus
Ochjo ist offline  
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Alt 19.02.2007, 21:23   #2
Einsteiger
 
Registriert seit: 09.02.2007
Ort: Bayern
Beiträge: 23
Standard

Hallo!
*Meines Wissens hat der Sohn nicht das Recht auf Information über die Finanzen.
*Der Heimaufenthalt wird solange vom Ertrag des Imobililenverkauf finanziert bis dieser aufgebraucht wurde. In wie fern der Sohn dann belangt wird, weiss ich leider nicht.
* Warum wurde der Sohn nicht zum Betreuer bestellt? Und woher kommt die jetztige Interesse an der Betreuung der Mutter?
Es besteht die Möglichkeit eines Betreuerwechsel, wenn es die Betreute wünscht, wobei sie Gründe für den Wechsel vorweisen muss. Dies wird beim zuständigen Amtsgericht beantragt.

Mit freundlichen Grüssen, Carola
Carola ist offline  
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Alt 21.02.2007, 17:42   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.02.2007
Beiträge: 2
Standard

@ Carola
Vielen Dank für die Info.

Weiß noch jemand etwas zu dem Thema, bzw. Sachverhalt zu berichten?
Ochjo ist offline  
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Alt 27.02.2007, 11:03   #4
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Ochjo,

-darf/kann der Sohn Einsicht in die finanzielle Situation haben? Kann er erfahren, wieviel Geld aus dem Erlös des Verkaufes der Immobilie (noch) übrig ist?

Er sollte sich mit dem Betreuer hinsichtlich der gesamten Vermögenssituation verständigen, da er sich erklären muss, wenn das Vermögen seiner Mutter aufgebraucht ist. Auch sollte er für sich klären, ob und wann er seitens seiner Mutter größere Zuwendungen erhalten hat, bzw. ob und wieviel er bereits für seine Mutter geleistet hat, wozu er nicht verpflichtet war. Diese Angaben können später recht wichtig werden.

-was passiert, wenn das Vermögen verbraucht ist? Wie wird der Sohn "zur Kasse" gebeten? Kann er sich dagegen wehren? Wer kann/wird noch herangezogen (Enkel,...)?

Unter direkten Angehörigen besteht Unterhaltspflicht, nicht jedoch seitens des Enkels. Ist das Vermögen aufgebraucht, hat der Sohn die Heimkosten zu leisten oder Antrag auf Hilfe in Einrichtungen bei der Kommune zu stellen. Dazu muss er sich erklären, weshalb er nicht leistungsfähig ist (evtl. Unterhaltspflicht gegenüber dem Enkel der Antragstellerin) oder überhaupt bei zu geringer Rente. Wichtig werden hier die Zuwendungen der letzten 10 Jahre.


- Kann der Sohn die Betreuung übernehmen? Was muß er dafür leisten/Können? Welche Vorraussetzungen sind erforderlich? Ist das überhaupt sinnvoll? Vorteile - Nachteile?

Vorort gibt es bestimmt einen Betreuungsverein oder eine Betreuungsstelle, die dich umfangreich informieren oder dir Literatur zur gesetzlichen Betreuung geben kann. Auch das Internet gibt über die gesetzliche Betreuung hinreichend Auskunft wie aber auch über die private Bevollmächtigung, die der gesetzlichen oftmals vorzuziehen ist. Der Vorteil ist, dass der Sohn nicht gegenüber dem Gericht berichts- und rechenschaftspflichtig ist.

-Richtlinienen für Betreuer? Abrechnung der Betreuungsleistung nach einer Gebührenordnung? Bundeseinheitlich oder Regelung auf Länderebene?

Die Erfordernisse für gesetzliche Betreuung ergeben sich aus dem Gesetz insb. dem Familienrecht des bürgerlichen Gesetzbuches. Die Vergütung ist nach dem 2. Betreuungsänderungs-Gesetz bundeseinheitlich pauschaliert und zwar nach Dauer der Betreuung (gestaffelt im ersten Jahr), nach Wohnform (eigene Wohnung oder Heim) und nach vermögend oder mittellos. Für Mittellose im Heim werden nach einem Jahr noch 2 Stunden pro Monat vergütet.

Vermögende (mit mehr als 2600,00 Euro Guthaben) finanzieren auch die Betreuung eines Berufsbetreuers. Ehrenamtliche haben eine Anspruch (auch gegenüber der Mutter) auf eine Jahrespauschale. Der Vorteil einer privaten Vollmacht besteht auch hier, da die Betreuung privat individuell vereinbart werden kann.

Viel Erfolg
Heinz
 
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Stichworte
angehörige, betreuerwechsel, kosten der betreuung

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