Dies ist ein Beitrag zum Thema Hausverkauf ohne wirtschaftliche Not im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Liebe Mitleser,
wie soll man damit umgehen?
Mein Onkel, in einer geschlossenen Abteilung untergebracht, nicht geschäftsfähig. Eine Nichtverwandte hat die ...
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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Liebe Mitleser,
wie soll man damit umgehen? Mein Onkel, in einer geschlossenen Abteilung untergebracht, nicht geschäftsfähig. Eine Nichtverwandte hat die komplette Vollmacht. Mein Onkel ist wohlhabend. Ein Haus meines Verwandten wurde verkauft, damit die Heimkosten gedeckt sind. Habe vom Kontrollbetreuer die Aussage, dass seine Rente gut reicht und sich sein Vermögen in Zukunft steigern wird. Nun habe ich erfahren, dass die Nichtverwandte ein weiteres Haus meines Verwandten ohne wirtschaftliche Not verkauft hat. Ich gehe davon aus, dass mein Onkel das nicht weiß. Man kann diese Sache juristisch und moralisch bewerten.
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#2 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,628
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Moin Bürg
Eine Bewertung - egal ob juristisch oder moralisch - ist doch eigentlich nicht notwendig. Würde sie doch nur die Laune vermiesen. Wenn es einen Kontrollbetreuer gibt, dann hat ist es sein Job zu prüfen, ob der Verkauf des einen oder des anderen Hauses angezeigt ist, oder nicht. Er wird ja wohl ebenso wie ggf. ein Verfahrenspfleger in die Verkaufsangelegenheit einbezogen und vom Gericht vor der Genehmigung des Verkaufes gehört werden. Davon abgesehen gibt es viele Gründe für, aber auch gegen einen Verkauf. Die sind hier alle unbekannt, weshalb schon der Versuch einer Bewertung eher als ein Neubau von Luftschlössern ist. Trotzdem hast Du natürlich das Recht mit den Entscheidungen der Bevollmächtigten nicht einverstanden zu sein. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#3 |
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Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Wenn der Vollmachtgeber die Vollmacht notariell beurkunden hat lassen, musste er sich eigentlich darüber im klaren gewesen sein, daß der Bevollmächtigte mit einer solchen Vollmacht auch seine Immoblien verkaufen darf. Er hat dem bevollmächtigen sehr viel Vertrauen entgegen gebracht.
Der Bevollmächtigte braucht in dem Fall keine betreuungsgerichtliche Genehmigung. Der Kontrollbetreuer kann lediglich konrolleiren, ob der Verkausfpreis halbwegs in Ordnung geht. Nur wenn die Vollmacht nicht notariell beurkundet ist, muß sich der Bevollmächtigte insweit zum Betreuer bestellen lassen. Meistens beinhalten die Vollmachten entsprechende Betreuungsverfügungen. Als Betreuer braucht er dann die Genehmigung. fwu |
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#4 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,628
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Moin fwu
Du hast recht: Ich habe übersehen, dass die Nichtverwandte als Vollmachtnehmerin handelt. Als solche unterliegt sie natürlich nicht der intensiveren Kontrolle des Gerichtes, wie es bei Betreuern üblich ist. Aber der Kontrollbetreuer sollte ein Auge auf die Sache haben, sofern dies seine Aufgabenkreise betrifft. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#5 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Rechtlich ist nichts zu mäkeln, weil die Vollmacht auch notariell beurkundet ist.Was mich irritiert ist die Tatsache, dass der Verkauf wirtschaftlich nicht notwendig war. Mein Onkel hängt an dem Haus, er war selber nie bereit, dieses Haus zu verkaufen. Dieser Hausverkauf fand Wochen nach der Aussage des Kontrollbetreuers statt, der mir telefonisch gesagt hat, dass mein Onkel keine Schulden mehr hat. Bürg |
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#6 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
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Hallo Bürg,
mir ist nicht so ganz klar was du dir hier von diesem Forum erwartest. Du beschreibst die Handlungen eines ordentlich Bevollmächtigten und sagst ja auch bereits das rechtlich alles seine Ordnung hat. Worum geht es dir denn dann bei deinen Beiträgen? Wenn du genaues über die Intention des Bevollmächtigten wissen willst kann wohl nur dieser dir eine Auskunft darüber geben. Gruß, Andreas
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#7 |
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Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Nachvollziehbar wäre der Verkauf des Hauses, wenn dieses leer steht,
nur Ausgaben verursacht, was das Vermögen schmälert, Reparaturen anstehen, und eine permanente Betreuung/Überwachung notwendig ist. fwu |
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