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Aufenthaltsbestimmungsrecht rausnehmen aus Betreuung/ Umzug ohne Zustimmung Betreuer?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufenthaltsbestimmungsrecht rausnehmen aus Betreuung/ Umzug ohne Zustimmung Betreuer? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, ich bin Betreuerin (amtlich bestellt) für meinen behinderten Sohn (26) und habe eine Tochter (23), die unter Betreuung steht. ...


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Alt 13.10.2013, 15:55   #1
Ich bin neu hier
 
Benutzerbild von Anshy
 
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Beiträge: 3
Idee Aufenthaltsbestimmungsrecht rausnehmen aus Betreuung/ Umzug ohne Zustimmung Betreuer?

Hallo,

ich bin Betreuerin (amtlich bestellt) für meinen behinderten Sohn (26) und habe eine Tochter (23), die unter Betreuung steht. Es geht hier um meine Tochter.
Sie hat eine Betreuerin vom Amtsgericht an die Seite bekommen vor 5 Jahren. Die Betreuung wurde verlängert. Die Betreuerin hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Meine Tochter kam mit 14 Jahren in ein geschlossenes Wohnheim auf Grund seelischer Behinderung und akuter Selbstgefährdung. Nach Therapien usw konnte sie als nicht selbstgefährdend auf den offenen Wohnbereich verlegt werden. Sie hat sich ganz toll entwickelt. Auf den Grund der seelischen Behinderung möchte ich nicht weiter eingehen.
Man hatte mir damals empfohlen, die Betreuung nicht zu übernehmen. Was ich dann auch nicht tat.
Nun wohnt meine Tochter bereits in der Aussenwohngruppe, versorgt sich selbst und regelt kleinere Dinge des täglichen Lebens selbständig. Nun sind wir vor fast einem Jahr zurück in die Heimat gezogen, 400km entfernt von meiner Tochter. Es wurde uns gesagt, kein Problem, wir suchen in ihrer Nähe eine Wohngruppe.
Da absolut nichts in der Richtung passiert, haben wir uns auf die Suche gemacht und schauen uns auch am Dienstag eine Wohngruppe an. Meine Tochter hält diese Ferne zu mir kaum noch aus, somit kam uns der Gedanke, dass sie, bis das mit der Wohngruppe klappt, zu mir kommt. Leider wird sich ihre Betreuerin quer stellen.
Können wir denn einfach den Umzug zu mir ohne ihr Einverständnis machen? Die Betreuerin muss sich doch auch an ihre Wünsche halten, oder nicht? Sie kann es doch eigentlich nicht verbieten, wenn meine Tochter zu ihrer Mutti möchte. Was haben wir für Möglichkeiten, dass sie so schnell wie möglich zu mir kann? Ihr geht es ziemlich schlecht dort, weil wir ihr unheimlich fehlen.
Oder sollten wir beantragen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht rausgenommen wird aus der Betreuung?

Vielen Dank schon mal und LG, Anshy.

Geändert von Anshy (13.10.2013 um 15:59 Uhr)
Anshy ist offline  
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Alt 13.10.2013, 18:43   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,628
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Moin Anshy

Mit der Aufenthaltsbestimmung kann die Betreuerin nicht befehlen, wo Deine Tochter zu sein hat. Sie hat das Recht und ggf. die Pflicht ein passendes Heim zu suchen und Heimverträge zu unterschreiben.
Sie kann es deiner Tochter also nicht verbieten, den Wohnort zu wechseln, sofern die Tochter einen freien Willen hierzu bilden kann.

Ob es gut oder nicht so gut ist, die Tochter erst einmal zu sich zu nehmen, kann ich nicht beurteilen. Da kommt es möglicherweise genau auf die Ursachen oder Gründe der seelischen Behinderung an, die Du nicht so gerne nennen möchtest (sie gehören hier auch nicht in das Forum).

Aber wenn Du schon eine Wohngruppe gefunden hast, die vielleicht was für Deine Tochter ist, warum kannst Du es nicht so lange abwarten? Deine Tochter wird es sicherlich aushalten, auch wenn Du ihr fehlen solltest.

Eine andere Frage geht nach dem Ort: Wie weit ist die "alte Heimat" als Belastung für Deine Tochter anzusehen - wenn sie womöglich früher schon dort gelebt und vielleicht dort ihre traumatischen Erlebnisse hatte, die sie in ihre seelischen geführt haben?

Mfg

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 13.10.2013, 20:16   #3
Ich bin neu hier
 
Benutzerbild von Anshy
 
Registriert seit: 11.10.2013
Beiträge: 3
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Hallo Imre,

danke für deine Antwort.
Wir wissen noch nicht, ob die Einrichtung etwas für sie ist. Wir sehen sie uns ja erst am Dienstag an.
Da, wo sie jetzt ist, ist leider der Ort bzw. die Gegend, die zur Traumatisierung geführt hat.
Warum ich sie gern bei mir und anders herum haben möchte. Wir haben so viel Zeit durch den ganzen Mist verloren. Wir hätten gern ein wenig dieser fehlenden Zeit aufgeholt.

Noch mal zur Betreuerin. Die kann ihr also nicht die Polizei schicken, dass sie wieder abgeholt wird?
Würde ich beim Betreuungsgericht darüber Auskunft bekommen?
Anshy ist offline  
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Alt 14.10.2013, 07:28   #4
Gesperrt
 
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Guten morgen Anshy,

Zitat:
Leider wird sich ihre Betreuerin quer stellen.
warum sollte sie das machen?

Zitat:
Können wir denn einfach den Umzug zu mir ohne ihr Einverständnis machen?
das wäre gar keine gute Idee.
Wenn deine Tochter jetzt in einer Wohngruppe lebt dann gibt es dafür eine Kostenzusage eines Leistungsträgers und einen Vertrag mit der Wohngruppe. Der müsste zunächst gekündigt werden und dabei sind auch Kündigungsfristen einzuhalten. Ausserdem müsste für die neue Wohngruppe ebenfalls zuerst eine Kostenzusage da sein, das alles erledigt sich nicht mal eben so nebenbei mit einem Fingerschnippen. Z.B. hängt auch die Frage der Krankenversicherung und der Lebensunterhalt an der jetztigen Einrichtung.

Zitat:
Die Betreuerin muss sich doch auch an ihre Wünsche halten, oder nicht?
Der Betreuer sollte sich an den Wünschen des Betreuten orientieren bzw. diese in Taten umsetzen...... Wünsche des Betreuten genießen so lange Vorrang, als sie nicht dem Wohl des Betreuten zuwiderlaufen. Dieser Teil wird immer gerne überlesen.

Von Hau- Ruck Aktionen kann man nur deutlich abraten, deiner Tochter würde das auch nicht zuträglich sein.
Einen Menschen aus einer Einrichtung heraus in eine häusliche Umgebung zu nehmen ist kein Pappenstiel, man sollte sehr darauf achten dass die bisherige Entwicklung durch diesen Wechsel nicht gefährdet wird. Solange die Kostenfrage und die Aspekte der Veränderung nicht auch fachlich besprochen und abgeklärt bzw. geregelt sind sollte man nichts unternehmen oder etwa einen Umzug in die Wege leiten.
Ihr könnt euch die Einrichtung ja erst mal anscheuen und dann der Betreuerin die Infos darüber zukommen lassen.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 15.10.2013, 09:01   #5
Stammgastanwärter
 
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Ort: Bayern
Beiträge: 469
Standard

Zitat:
Zitat von Anshy Beitrag anzeigen
Hallo,
Meine Tochter hält diese Ferne zu mir kaum noch aus, somit kam uns der Gedanke, dass sie, bis das mit der Wohngruppe klappt, zu mir kommt. Leider wird sich ihre Betreuerin quer stellen.
So entstehen die bösen Missverständnisse zwischen Parteien, die vom ganzen Sozialhilfesystem, Sozialarbeit, Betreuungsrecht etc...nichts verstehen und denen, die sie umsetzen sollen/müssen/und jahrelang berufliche Erfahrung gesammelt haben. Dann heißt es schnell mal die bösen Betreuern....

Denkanstöße:
Die (therapeutische) Wohngruppe, in der deine Tochter lebt, wird refinanziert. Jemanden einfach mal so ohne Absprache mit den Behörden, Krankenkassen etc...da rauszunehmen, kann im schlimmsten Fall zu Schulden, Versagung zu weiteren Hilfen etc...führen. Das bedenken die meisten gar nicht, wenn sie so eine Hauruckaktion machen, was ich persönlich fatal finde, wenn ein kranker Mensch davon ein Leben lang abhängig sein wird.

Ich weiß nicht wie euer familiäres Verhältnis ist, aber ich erlebe oft bei meinen Betreuten, dass sie innerhalb der Familie sich anders verhalten als im Gespräch mit mir als objektive, neutrale Betreuerin. Da kann es schon mal vorkommen, dass der Wunsch und Wille schnell sich ändert.

Ich finde deine Tochter hat sich nach deinen Beschreibungen sehr toll entwickelt, wenn sie jetzt so selbstständig ist. Aber sie ist nicht "fertig". Mit Sicherheit trägt die sozialpädagogische Arbeit, Tagesstruktur, Therapien etc...viel dazu bei. Durch so eine Hauruckaktion kann das seelische Gleichgewicht wieder schnell kippen und dann sitzt du da mit ihr, ohne Hilfen und die gesetzliche Betreuerin ist 400km weiter weg und kann nichts ausrichten. Dann kann mal schnell die jahrelange Arbeit mit ihr "umsonst" gewesen sein und deine Tochter leidet mehr darunter als jetzt das bisschen Sehnsucht aushalten zu können bis alles gut vorbereitet ist.

Zitat:
Zitat von Anshy Beitrag anzeigen
Können wir denn einfach den Umzug zu mir ohne ihr Einverständnis machen? Die Betreuerin muss sich doch auch an ihre Wünsche halten, oder nicht? Sie kann es doch eigentlich nicht verbieten, wenn meine Tochter zu ihrer Mutti möchte. Was haben wir für Möglichkeiten, dass sie so schnell wie möglich zu mir kann? Ihr geht es ziemlich schlecht dort, weil wir ihr unheimlich fehlen.
Oder sollten wir beantragen, dass das Aufenthaltsbestimmungsrecht rausgenommen wird aus der Betreuung?

Vielen Dank schon mal und LG, Anshy.
Wo ich nahtlos zum nächsten Punkt komme. Wunsch, freier Wille und Wohl. Als Berufsbetreuerin hätte ich in dieser Art wie sie stattfinden soll auch Bedenken und würde mich erst einmal gegen einen "schnellen" Umzug stellen. Ich kann aber ein "Verschwinden" zu euch nicht verhindern. Als Angehörige seit ihr nicht Verfahrensbeteiligte also könnt ihr nicht das Rausnehmen des Aufgabenkreises beantragen. Das kann nur deine Tochter und hierführ braucht es ein ärztliches Attest, eventuell ein Gutachten, wenn die Betreuerin gegenteiliger Auffassung ist, dass die Betreute wieder in der Lage ist in diesem Aufgabenkreis ihre Angelegenheit selbstständig zu regeln.

Ihr seht, dass ein Rattenschwanz an solchen emotionalen Wünschen gekoppelt ist. Ich erwarte von gesunden, nicht betreuten Menschen (wie Angehörige), dass sie zumindest rudimentär die Rechtslage im SGB kennen, wenn sie einen kranken Menschen in der Familie versorgen wollen.

Als Denkanstoß gedacht und nicht als Vorwurf

mit besten Grüßen,
bt-nrw2010
bt-nrw2010 ist offline  
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