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Betreuerin (Gesundheitssorge) will EC-Karte

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Hallo, meine Mutter wurde mehrfach wiederbelebt und hat einen Hirnschaden erlitten. Laut Ärzte wird sie wegen einer bakteriellen Infektion, bei ...


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Alt 15.10.2013, 09:54   #1
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Registriert seit: 14.10.2013
Beiträge: 4
Standard Betreuerin (Gesundheitssorge) will EC-Karte

Hallo,

meine Mutter wurde mehrfach wiederbelebt und hat einen Hirnschaden erlitten. Laut Ärzte wird sie wegen einer bakteriellen Infektion, bei der auch die Reserveantibiotika nicht greifen, nur noch eine bis maximal 2 Wochen zu leben haben.

Meine Mutter wurde ohne mein Wissen unter Betreuung gestellt.
Sie hat folgende Aufgaben:
Gesundheitssorge
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Vertretung gegenüber der Einrichtung

Nun wurde ein Treffen mit der Berufsbetreuerin vereinbart. Sie verlangt die EC-Karte und den Rentenbescheid meiner Mutter. Ist das rechtens? Wozu braucht sie diese ohne Vermögenssorge?
IndischePizza ist offline  
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Alt 15.10.2013, 10:29   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,441
Standard

Es gibt bei dieser Konstellation keinen Grund, der Betreuerin die EC-Karte auszuhändigen. Selbst bei vorliegender Vermögenssorge würde ich das nicht tun.

Es gibt auch keinen denkbaren Grund, weshalb die Betreuerin die Karte einfordern sollte. Zumindest keinen Guten.
Flafluff ist offline  
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Alt 15.10.2013, 10:36   #3
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Beiträge: 4
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Das dachte ich mir schon, vielen Dank für die Information.

Und der Rentenbescheid? Wofür könnte der gebraucht werden?
Mir ging der Gedanke durch den Kopf, dass evtl. ein Heimplatz gesucht wird, was mir aber bei einer Patientin mit schwerer Infektion unsinnig erscheint.
IndischePizza ist offline  
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Alt 15.10.2013, 10:42   #4
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,441
Standard

Evtl. möchte sie den Rentenbescheid (auch die EC-Karte) haben, um den Vermögensstand für das Gericht zu eruieren.

Das Gericht möchte immer wissen, wieviel Geld jemand hat, um zu prüfen, ob die Betreuung selbst gezahlt werden kann.
Flafluff ist offline  
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Alt 15.10.2013, 10:44   #5
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Registriert seit: 14.10.2013
Beiträge: 4
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Vielen Dank für die Information!
IndischePizza ist offline  
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Alt 15.10.2013, 12:18   #6
agw
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Beiträge: 4,993
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HAllo Indische Pizza,

hast du denn vielleicht sogar eine Kontovollmacht für die Konten deiner Mutter?
__________________
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agw ist offline  
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Alt 15.10.2013, 12:22   #7
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
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Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
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Zitat:
Meine Mutter wurde ohne mein Wissen unter Betreuung gestellt.
Das ist eigentlich etwas merkwürdig, da die Betreuung durch Angehörige Vorrang hat. Du kannst dich natürlich noch bei dem Betreuungsgericht melden und mitteilen das du der Angehörige bist und gewillt bist die Betreuung zu übernehmen. Wer weiß was die Klinik in die Betreuungsanregung zum Vorhandensein von Angehörigen geschrieben hat.

Das bei dem beschriebenen Zustand deiner Mutter ein Betreuer notwendig ist ergibt sich ja leider aus der derzeitigen Erkrankung. DA sie nicht mehr wirksam in medizinische Maßnahmen einwilligen kann benötigt sie einen rechtlichen Vertreter.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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