Dies ist ein Beitrag zum Thema Ratlos im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe eine Menge Fragen und werde versuchen, mich auf das Wesentliche zu beschränken. Mal sehen, ob mir das gelingt.
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 09.09.2013
Ort: Wittenberg
Beiträge: 4
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Ich habe eine Menge Fragen und werde versuchen, mich auf das Wesentliche zu beschränken. Mal sehen, ob mir das gelingt.
Meine Mutter hat eine rasend schnell fortschreitende Demenz, vor ca. einem reichlichen Jahr ist sie noch Auto gefahren, heute bin ich froh, dass sie mich noch erkennt (Zuordnung Tochter ist nicht mehr möglich) und sie lebt im Heim. Wir - die Familie - haben Anfang 2012 die Betreuung angeregt und eine Fremdbetreuung befürwortet, da meine Mutter damals krankheitsbedingt von uns nicht händelbar war - nicht in postalischer, finanzieller oder entscheidungstechnischer Hinsicht. Die Betreuung (seit Mai 2012) umfasst Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung, komplette Postvollmacht, Vertretung gegenüber Behörden ect., Haus- und Grundstücksangelegenheiten, Vertragsabschlüsse. Nun einige meiner Fragen: Als Vermögens-, Haus- und Grundstücksverwalter des Hauses meiner Mutter hätte sich der Betreuer doch in überschaubarer Zeit einen Überblick über Vermögen, Haus und Grundstück verschaffen müssen und offene Fragen klären - mit meiner Mutter oder mit informierten Dritten. Wie lange darf sich der Betreuer dafür Zeit lassen? Hätte der Betreuer nicht den Willen meiner Mutter betreffs Haus und Grundstück erfragen/erkunden müssen? Jetzt ist sie so schwer dement, dass sie die Frage nicht einmal mehr versteht. Kann der Betreuer eine Hausverwaltung mit Generalvollmacht für das Zweifamilienhaus zu Lasten meiner Mutter einsetzten, das seit Jahren von einem Enkel zur Miete bewohnt wird, mit dem es nie Probleme mit meiner Mutter gab und der doch für meine Mutter kostenfrei die Verwaltung bis dahin übernommen hatte? Selbst die Hausverwaltung ist der Meinung, der grösste Verwaltungsanteil könne vom mietenden Enkel erledigt werden und nicht zwangsläufig von der zu bezahlenden Verwaltung. Ist das nicht Verschwendung des Vermögens meiner Mutter, das gerade so für Seniorenheim und Hauserhalt reicht? Der Betreuer ist nicht bereit, mit der Familie zu reden und lehnt jeden Kontakt strikt ab. Sehr ratlos. Ratlos60 |
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#2 |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,993
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HAllo Ratlos60,
ich weiß jetzt nicht genau was du alles unter Hausverwaltung durch den Enkel verstehst. Ich mach es in Betreuungssachen auch so das ich vermietete Häuser von Betreuten an eine Hausverwaltung abgebe. Vor allen Dingen mache ich dies aus haftungsrechtlichen Gründen, da die Hausverwaltung auch den Winterdienst etc. übernimmt und bei Unfällen versichert ist. Warum der Betreuer in eurem Fall so handelt wie er es tut wird dir hier niemand beantworten können. Falls ihr der Meinung seid das in eurem Fall Geld unberechtigt ausgegeben wird könnt ihr dies natürlich dem Gericht mitteilen. Dieses wird eure Anfrage sicherlich dem Betreuer zur Stellungnahme übersenden. Gruß, Andreas
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#3 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 09.09.2013
Ort: Wittenberg
Beiträge: 4
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Hallo Andreas,
der Enkel könnte z.B. den Garten pflegen, die Hausordnung machen, den Heizungsüberlaufbehälter leeren, Fußweg sauber halten, Mülltonnen rausstellen ect. Das hat er schon immer gemacht. Zum besseren Verständnis muss ich sagen, dass er schon als Kind mit seinen Eltern (meinem Bruder) im Haus meiner Mutter gewohnt hat. Er hat die elterliche Wohnung übernommen, als mein Bruder selber gebaut hat. Er lebte also schon immer mit meiner Mutter in einem Haus. Er wird auch - so der Wille meiner Mutter - einmal das Haus erben und die Familie auszahlen. Warum soll er in der Zeit vom Heimeinzug meiner Mutter bis zu ihrem Tod plötzlich fremder Mieter sein? Die Hausverwaltung kümmert sich um Miete, Reparaturen, Sanierungen und die Vermietung der jetzt leer stehenden Wohnung meiner Mutter. Aber muss meine Mutter jetzt z.B. fürs Müllrausschaffen bezahlen? Das hat mein Neffe doch schon immer gemacht und darf es nun nicht mehr. Viele Grüsse Ratlos60 |
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#4 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 09.09.2013
Ort: Wittenberg
Beiträge: 4
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PS:
Die Nachfrage bei Gericht ist offenbar die Ursache für den verweigerten Kontakt des Betreuers. Eine Antwort haben wir nicht erhalten. Ratlos60 |
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