Dies ist ein Beitrag zum Thema Bestattungskosten aus Schonvermögen? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich habe mich die letzten Jahre um meine Patentante in NRW gekümmert, die außer zwei Nichten in Norddeutschland keine Angehörigen ...
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#1 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 16.10.2013
Beiträge: 2
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Ich habe mich die letzten Jahre um meine Patentante in NRW gekümmert, die außer zwei Nichten in Norddeutschland keine Angehörigen hatte.
Nach ihrem Umzug ins Pflegeheim habe ich Sozialhilfe beantragt und mußte dazu die Sterbegeldversicherung auflösen. Nach dem Tod meiner Patentante wurde deshalb die Beerdigung vom Ordnungsamt beauftragt. Nun bittet das Ordnungsamt mich, die Kosten der Beerdigung (2.020 Euro) aus dem noch vorhandenen Schonvermögen (2.600 Euro) zu begleichen. Dieses Vermögen wollte ich eigentlich für die Grabgestaltung zurücklegen. Kann mir jemand sagen, ob die Bitte des Ordnungsamtes rechtens ist bzw. welche Möglichkeiten ich habe? Vielen Dank im Voraus, Christoph |
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#2 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Jedes Bundesland hat eigene Vorschriften zur Bestattung im Wege der Gefahrenabwehr (wenn also kein Erbe vorhanden ist und das Ordnungsamt tätig wird).
Das Ordnungsamt wird sich (da es sich um Steuergelder bzw. öffentliche Gelder handelt) bemühen, den ausgelegten Betrag zurückzubekommen. Hierzu wird es zunächst an das noch vorhandene Vermögen der Vertorbenen halten, danach an die ausweislich der Vorschriften zur Bestattung verpflichteten Personen bzw. den / die Erben. Wenn Du das Grab gestalten möchtest, darfst Du das gerne tun, wirst jedoch vornehmlich auf Deine eigenen Mittel zurückgreifen müssen. Und Rechtsberatung gibt es hier im Forum nicht, bedaure.
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#3 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,412
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*keine Rechtsberatung*
Vermuten würde ich doch mal, dass ein Verstorbener kein Schonvermögen mehr hat. Das könnte heißen, dass, was vorher Schonvermögen war, durch den Tod zum Nachlass wurde. Und daher nehme ich an, dass das Ordnungsamt zurecht die Beerdigungskosten eben aus dem Nachlass und nicht aus dem Schonvermögen (da es das wohl nicht mehr geben wird) zurückfordert. |
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#4 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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#5 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 21.02.2008
Ort: Hessen
Beiträge: 1,412
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acht, neun,
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#6 |
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Neuer Gast
Registriert seit: 16.10.2013
Beiträge: 2
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Danke für eure Ausführungen, Fara & Flafluff, das hilft mir.
![]() Und klar, dass das keine Rechtsberatung ist. Beste Grüße |
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| Stichworte |
| beerdigungskosten, schonvermögen |
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