Dies ist ein Beitrag zum Thema Reisekosten bei Betreung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, wir sind im Forum neu und neu sind für uns alle Fragen zu Betreuung! Unsere Vater ist 87 Jahren ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.11.2013
Beiträge: 4
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Hallo, wir sind im Forum neu und neu sind für uns alle Fragen zu Betreuung! Unsere Vater ist 87 Jahren und wird immer gebrechlicher und benötigt immer mehr Betreuung ja Versorgung... Aber er lebt an der Ostsee und wir im Saarland.... rund 1000 km einfach Strecke .
Wir sind drei Geschwister und haben bisher im Wechsel immer wieder Zeiträume bei unseren Vater verbracht.... 14 Tage zu 14 Tage... Das große Problem sind die doch hohen Reisekosten trotz 50 % Bahnkarte. Für unseren Vater haben wir erst jetzt einen Pflegegeldantrag gestellt. Wissen aber nicht ob für unsere notwendige Reisekosten ein Ersatz oder Zuschuss gibt....Eine Weiter Frage, besteht das wir im Bereicht Anklam/Ostsee für unseren Vater eine Art Tagesstätte finden um Ihm Hauptsächlich in den Wintermonaten regelmässig oder auch nur zeitweise eine Betreuung ja Beschäftigung ermöglichen, oder wenn wir mal nicht eine Betreuung wegen eigener Berufstätigkeit ausführen können... Gibt es dazu eine Ansprechstelle ??? |
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#2 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Wer soll denn die Reisekosten zahlen??
Das fällt unter die sogenannte Familienfürsorge. Im Rahmen der Betreuung (der rechtlichen Betreuung wohlgemerkt) gibt es eine Fahrt pro Monat und ggfs. eine weitere, wenn eine rechtliche Notwendigkeit gegeben ist. Das ist laut Deiner Schilderung aber nicht der Fall.
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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#3 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Bei Fragen wie, welche tagesstätte gibt es wie und wo können wir kaum weiterhelfen. Grundsätzlich sollte und kann man sich am Wohnort desjenigen der Hilfe braucht beim zuständigen Sozialamt und oder Caritas/AWO (vor Ort) beraten lassen. Gruss Michaela |
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#4 | |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.11.2013
Beiträge: 4
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Erst mal Danke für die ersten Antworten.... wir stehen mit allen Fragen ganz am Anfang, denn bisher war der Gesundheitszustand von unserem Vater so, das er länger Zeit auch ohne Betreuung oder Versorgung ausgekommen ist. Nun hat es sich geändert und er kann und will nicht allein sein... und die Abstände der Arzt und Krankenhaus Aufenthalte steigt... Teilweise hat unsere Vater auch schon verwirte Momente. An eine Gerichtlich bestellen Betreuer, haben bisher überhaupt nicht gedacht und haben erst vor 14 Tagen eine Antrag bei der Pflegekasse eingereicht. Alles ist sehr neu.. deshalb auch unsere Fragen.... und die Suche nach Lösungen... auch was die doch sehr hohen Fahrtkosten für die Fahrten von Saarbrücken bis nach Anklam angeht, die für mich und meine Schwester im Wechsel 1-2 Mal im Monat anfallen.
Zitat:
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#5 | |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.11.2013
Beiträge: 4
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Erst mal Danke für die Antwort, aber ist den überhaupt eine rechtliche Betreuung also durch das Betreuungsgericht notwendig oder sinnvoll?
Bisher war und ist der Geisteszustand altersbedingt ganz normal und für uns bisher bestand dazu zu keine Notwendigkeit. Aber ich wir haben keine Vorstellung ob eine gerichtliche bestellte Betreuung in unserem Fall Vorteile hätte, auch was die notwendigen Kosten angeht. Bitte um Entschuldigung das ich (wir) in diesen Dingen so unwissend sind .... Zitat:
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#6 | |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 03.11.2013
Beiträge: 4
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Hallo Fara/ Danke für den Hinweis, aber was versteht man unter "rechtlichen Betreuung" .... ist das nicht eine teilweise oder voll Entmündigung unseres Vaters ?? und was hat eine "rechtlichen Betreuung" mit unsern notwendigen Fahrtkosten zu Durchführung der notwendigen Pflege und Betreuung zu tun?? Gibt es doch Möglichkeiten das eine Kostenträger diese Kosten ganz oder teilweise erstattet??
Zitat:
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#7 | |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Pflege an sich ist nicht unser Thema.Welche Kostenerstattungen es bei Pflege, Fahrtkosten usw. gibt solltest du, ich sag`s nochmal, in einem Pflegeselbsthilfeforum oder bei der Krankenkasse oder bei der Caritas usw. erfragen. Wenn du dich über die Möglichkeiten einer rechtichen Betreuung informieren möchtest dann kann ich dir nur raten dich durch die beiträge hier im Forum dazu durch zu lesen oder aber hier nachzusehen: Betreuungsrecht-Lexikon Bitte schau dabei besonders auch auf die Aufgaben eines rechtlichen betreuers- nicht dass falsche Erwartungen geweckt werden. Mit Besuchen und Versorgenim eigentlichen Sinn hat rechtliche Betreuung nichts zu tun! Googel mal im Internet nach: Werner Schell, Pflegeselbsthilfeforum, dort findest du sicherbrauchbare Hinweise zu deinen Fragen. Um beurteilen zu können ob für dein Vater eine rechtliche Betreuung in Frage käme sind die bisherigen Infos zu wenig. Gruss Michaela |
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#8 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Die rechtliche Betreuung bedeutet, dass sich jemand um die rechtlichen Belange Eures Vaters kümmert. Vermögenssorge. Gesundheitssorge. Gesetzliche Vertretung, ähnlich der elterlichen Sorge bei minderjährigen Kindern.
Entmündigung gibt es bereits seit 21 Jahren nicht mehr. Sofern ein rechtlicher Betreuer bestellt wurde, kann dieser eine Fahrt im Monat zum Betreuten gegenüber der Staatskasse bzw. dem Vermögen des Betreuten abrechnen kann.
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