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Wie kündige ich Betreuer?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Wie kündige ich Betreuer? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Ich bin neu hier. Dafür entschuldige ich mich bitte, obwohl ich nicht weiß, ob ich hier richtig bin oder nicht. ...


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Alt 06.11.2013, 20:34   #1
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 06.11.2013
Beiträge: 7
Standard Wie kündige ich Betreuer?

Ich bin neu hier. Dafür entschuldige ich mich bitte, obwohl ich nicht weiß, ob ich hier richtig bin oder nicht. Also verzeihe mir ...

Hallo erst mal ...

Zwar, ich habe seit fast 2 Jahre Betreuer. Und davon wollte ich nie haben. Ohne mich zu fragen, ob ich es will oder nicht. Einfach nur zugeschickt, dass ich ein Betreuer habe. Und plötzlich wurde meine Konto verschwunden, wo ich bei der Bank war. Ich wollte Geld holen. Aber nein. Ohne mich zu informieren. Was soll der scheiß?

Ich glaube, ich spinne!!! -_-

Wie gesagt, ich habe sehr, sehr, sehr selten mit ihm geredet z. B. dass er mal sich kümmern soll u.s.w. total wenig, weil ich es nie haben wollte.

Ich werde auf jeden Fall bald kündigen. Irgendwas bei Amtsgericht. Aber ich weiß es nicht, wie ich machen soll. Davon habe ich noch nie probiert und auch keine erfahren gemacht. Könnt ihr mir bitte sagen, wie ich tun soll? X_X

Sorry aber, ich bin am Nerven!!!
Betreuerin ist genervt ist offline  
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Alt 06.11.2013, 21:46   #2
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,628
Standard

Moin moin

Einfach zum Betreuungsgericht hingehen und die Aufhebung der Betreuung beantragen. Das Recht hat jede/r Betreute.

Ob die Betreuung aufgehoben wird, entscheidet allerdings allein das Gericht, egal wie viel es nerven sollte.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 06.11.2013, 22:00   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 31.10.2013
Beiträge: 61
Standard

Hallo Gast,

ich glaube hier wird es schwer, die passende Antwort zu finden. Ich kann mir nicht recht vorstellen, dass die Betreuerin einfach da war. Zu jedem Betreuungsverfahren gehört eine Anhörung vor Gericht. In dieser könnte man äußern, dass man keine Betreuung will. Das Betreuungsgericht muss sich diesem Willen fügen. Ausnahme ist die einstweilige Anordnung, dies kann ich mir aber bei einer fast zweijährigen Betreuung nicht vorstellen. Ein weiterer Grund wäre die Bestellung von Amts wegen. Dies setzt voraus, dass der Betreute seinen freien Willen nicht äußern kann aber auch dort gibt es das Rechtsmittel der Beschwerde. In diesem Zusammenhang erfolgen meistens aufwendige Gutachten durch extern beauftragte Gutachter. Dort hätte doch auffallen müssen, dass keine Betreuung gewünscht ist. Es müssen wohl andere Gründe vorliegen, die hier eventuell nicht genannt sind.

Es verschwindet auch nicht einfach so ein Konto. Zur Kündigung bedarf es der Genehmigung des Gerichts. Liegt vielleicht ein Einwilligungsvorbehalt vor ? Dieser verhindert die Verfügung über das Konto.

Kündigen kann man die Betreuung nicht aber man hat jederzeit die Möglichkeit, dem Gericht Gründe mitzuteilen, die eine Aufhebung der Betreuung bewirken können.

Wie sie aber schon selbst feststellten, haben Sie sehr selten mit Ihrer Betreuerin geredet. Vielleicht wäre das der erste Weg.

Grüße Betreuungsbüro
Betreuungsbuero ist offline  
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Alt 07.11.2013, 00:13   #4
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 06.11.2013
Beiträge: 7
Standard

Zitat:
Zitat von Imre Holocher Beitrag anzeigen
Moin moin

Einfach zum Betreuungsgericht hingehen und die Aufhebung der Betreuung beantragen. Das Recht hat jede/r Betreute.

Ob die Betreuung aufgehoben wird, entscheidet allerdings allein das Gericht, egal wie viel es nerven sollte.

MfG

Imre
Was meinst du genau mit "die Aufhebung der Betreuung beantragen"? Ich will doch keine Betreuer haben, sondern sofort kündigen/abmelden/entfernen! Wieso sollte beantragen werden?
Zitat:
Zitat von Betreuungsbuero Beitrag anzeigen
Hallo Gast,

ich glaube hier wird es schwer, die passende Antwort zu finden. Ich kann mir nicht recht vorstellen, dass die Betreuerin einfach da war. Zu jedem Betreuungsverfahren gehört eine Anhörung vor Gericht. In dieser könnte man äußern, dass man keine Betreuung will. Das Betreuungsgericht muss sich diesem Willen fügen. Ausnahme ist die einstweilige Anordnung, dies kann ich mir aber bei einer fast zweijährigen Betreuung nicht vorstellen. Ein weiterer Grund wäre die Bestellung von Amts wegen. Dies setzt voraus, dass der Betreute seinen freien Willen nicht äußern kann aber auch dort gibt es das Rechtsmittel der Beschwerde. In diesem Zusammenhang erfolgen meistens aufwendige Gutachten durch extern beauftragte Gutachter. Dort hätte doch auffallen müssen, dass keine Betreuung gewünscht ist. Es müssen wohl andere Gründe vorliegen, die hier eventuell nicht genannt sind.

Es verschwindet auch nicht einfach so ein Konto. Zur Kündigung bedarf es der Genehmigung des Gerichts. Liegt vielleicht ein Einwilligungsvorbehalt vor ? Dieser verhindert die Verfügung über das Konto.

Kündigen kann man die Betreuung nicht aber man hat jederzeit die Möglichkeit, dem Gericht Gründe mitzuteilen, die eine Aufhebung der Betreuung bewirken können.

Wie sie aber schon selbst feststellten, haben Sie sehr selten mit Ihrer Betreuerin geredet. Vielleicht wäre das der erste Weg.

Grüße Betreuungsbüro
Sei bitte nicht böse sein, ich verstehe wirklich nicht ganz richtig was du genau meinst. Sorry, ich bin gehörlos. /:


Also noch mal, vorne. Meine Partner meinte, dass ich erst mal zum Amtsgericht hingehen, sagen und irgendwas eine neue Termin antragen. Und danach muss ich eine Brief schreiben und dort geben z. B. dass ich nicht haben will u.s.w.

Stimmt das?

Und was meinst du genau, was du da ganze viel schreibst?


Wie gesagt, ich will einfach nur "kündigen" und fertig. Nicht bla bla bla im Amtsgericht, oder so. Das nervt mich total. x_x
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Alt 07.11.2013, 00:28   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 31.10.2013
Beiträge: 61
Standard

Es scheinen hier doch Kommunikationsschwierigkeiten zu bestehen.

Gehen Sie zur Antragsstelle (Pförtner) des für Sie zuständigen Betreuungsgerichts und tragen Ihr Problem vor. Es müssen auch keine Briefe geschrieben werden. Alles kann persönlich vorgetragen werden.

Ganz einfach ausgedrückt ohne Sie jetzt in Ihrer Person angreifen zu wollen.

- zum Gericht gehen
- alle Unterlagen zur Betreuung mitnehmen (Gerichtspost)
- zuständigen Richter aufsuchen (erfragen im Eingang/Info)
- Betreuung aufheben lassen bzw. Gründe mitteilen warum die Betreuung nicht notwendig ist

Grüße
Betreuungsbuero ist offline  
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Alt 07.11.2013, 05:17   #6
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 06.11.2013
Beiträge: 7
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Zitat:
Zitat von Betreuungsbuero Beitrag anzeigen
Es scheinen hier doch Kommunikationsschwierigkeiten zu bestehen.

Gehen Sie zur Antragsstelle (Pförtner) des für Sie zuständigen Betreuungsgerichts und tragen Ihr Problem vor. Es müssen auch keine Briefe geschrieben werden. Alles kann persönlich vorgetragen werden.

Ganz einfach ausgedrückt ohne Sie jetzt in Ihrer Person angreifen zu wollen.

- zum Gericht gehen
- alle Unterlagen zur Betreuung mitnehmen (Gerichtspost)
- zuständigen Richter aufsuchen (erfragen im Eingang/Info)
- Betreuung aufheben lassen bzw. Gründe mitteilen warum die Betreuung nicht notwendig ist

Grüße
Ok, das werde ich es tun.

Dauert lange? x.x
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Alt 07.11.2013, 06:31   #7
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Ganz so einfach, wie Betreuungsbuero es schildert, ist es nicht.
Die Antragsstelle ist nicht beim Pförtner. Dort wird die Post verteilt, angefragt, wohin man sich wenden muss wenn man dies oder jenes Anliegen / Problem hat.

Richtige Anlaufstelle:
Geschäftsstelle für Betreuungssachen.

Die Person hier kann direkt den Aufhebungsantrag aufnehmen.
Und es erfolgt doch irgendwie schriftlich, denn das Gericht benötigt die Unterschrift des Betreuten.

Ob und inwiefern direkt beim Richter aufgelaufen werden kann, kommt auf das Gericht und den Richter an.
In der Regel wird vorm Richter erstmal alles durch andere Hände gegeben. Ggfs. kannst Du Dich auch an den Rechtspfleger für Betreuungssachen wenden.

Und ja, es dauert etwas. Im Grunde gibt es nochmal so ein Prozedere wie bei der Einrichtung der Betreuung: ärztliches Gutachten / Stellungnahme und Anhörung.
__________________
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Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
Fara ist offline  
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Alt 07.11.2013, 08:35   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

zur Ergnzung von Fara`s Beitrag und dazu:
Zitat:
Wie gesagt, ich will einfach nur "kündigen" und fertig. Nicht bla bla bla im Amtsgericht, oder so. Das nervt mich total. x_x
Eine eingerichtete Betreuung - so heisst das wenn man einen Betreuer hat- kann man nicht "kündigen und fertig".
Bevor man einen Betreuer bekommt wird man (schriftlich) gefragt ob man das möchte. Das ist die Stelle wo man äussern kann: Nein, ich möchte nicht!

Der Richter prüft dann wieder ob die Betreuung nötig ist, ihm reicht es nicht wenn der Betreute sagt: keine Lust mehr.
Wie diese Prüfung aussieht hängt vom jeweiligen Gericht ab und auch wie lange das insgesamt dann dauert. Mit ein paar Wochen oder Monaten musst du schon rechnen.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
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Alt 08.11.2013, 23:35   #9
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 06.11.2013
Beiträge: 7
Standard

Uff ... x_x

Trotzdem vielen Dank für euer schnelle Antwort. Ich werde mein bestens tun! Ich weiß, wie ich tun kann!

Vielen noch mal Dank!!!
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